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1957.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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2003 im Pilotbetrieb. Dem Vernehmen nach hat es sich im Polizeialltag bewährt und seinen Nutzen mehrfach unter Beweis gestellt. Per Februar 2010 befanden sich gesamtschweizerisch bereits 9920 Datensätze im Vorlage gemäss ihrem Bericht Nr. 1957.4 - 13604 einstim- mig zugestimmt. In der Beilage dazu findet sich eine aktuelle Zusammenstellung derjenigen Kantone, die bereits beigetreten sind. Wir wurden informiert ung Eintreten auf beide Vorlagen war unbestritten. Die Stawiko ist einhellig der Ansicht, dass es sich hier um eine sinnvolle interkantonale Zusammenarbeit handelt, welche die Fahndungen und Aufklärungen
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1962.9 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. September 2011
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§ 8 Kantonaler Richtplan 1 Der kantonale Richtplan gibt in Karte und Text darüber Aufschluss, wie sich das Kantonsgebiet räumlich entwickeln soll. Er legt behördenverbindliche Ziele fest, insbesondere Bauvorschriften § 15 Gemeindlicher Richtplan Der gemeindliche Richtplan gibt darüber Aufschluss, wie sich das Ge- meindegebiet bezüglich Siedlung, Landschaft, Verkehr, Ver- und Entsorgung räumlich entwickeln Übrigen Zonen mit speziellen Vorschriften dienen Zwecken, welche im Zonenplan eigens vermerkt sind und sich in der Regel anderswo nicht verwirklichen lassen. § 29 Arealbebauungen 1 Auf einer zusammenhängenden
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1962.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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§ 8 Kantonaler Richtplan 1 Der kantonale Richtplan gibt in Karte und Text darüber Aufschluss, wie sich das Kantonsgebiet räumlich entwickeln soll. Er legt behördenverbindli- che Ziele fest, insbesondere Bauvorschriften § 15 Gemeindlicher Richtplan Der gemeindliche Richtplan gibt darüber Aufschluss, wie sich das Ge- meindegebiet bezüglich Siedlung, Landschaft, Verkehr, Ver- und Entsorgung räumlich entwickeln Übrigen Zonen mit speziellen Vorschriften dienen Zwecken, welche im Zonenplan eigens vermerkt sind und sich in der Regel anderswo nicht verwirklichen lassen. § 29 Arealbebauungen 1 Auf einer zusammenhängenden
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1962.8 - Antrag der Raumplanungskommission zur 2. Lesung
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Lesung dem Streichungsantrag der Raumplanungs- kommission grossmehrheitlich zu. Eine Minderheit sprach sich gegen die Streichung die- ser Bestimmung aus mit dem Hinweis, dass kantonales Ausführungsrecht zum Behinderten entsprechen müsse, nicht aber das Ge- bäudeinnere. 2. Die Raumplanungskommission befasste sich nach der 1. Lesung im Kantonsrat am 8. April 2011 an einer Kommissionssitzung nochmals mit dem Thema behindertengerechte Bauen in das PBG aufgenommen werden soll. Die Raum- planungskommission sprach sich dabei einstimmig für eine entsprechende Regelung im PBG aus. 4. Die Hauptgründe für diesen Entscheid
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1986.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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erwähnt haben, damit der Kanton entsprechende Geräte mitfinanzieren kann. Die Details dazu finden sich in den Be- richten des Regierungsrates (Vorlage Nr. 1986.1 - 13600) und der vorberatenden Kommission haben wir der Baudirektion zusätzliche Fra- gen gestellt. Die entsprechende Stellungnahme findet sich in Kapitel 4. 1 Jede Massnahme kann mit maximal 80'000 Franken unterstützt werden; der Kantonsbeitrag privatem Wohnraum. − Der Kanton müsse in Zukunft vermehrt auf seine finanziellen Mittel achten und sich auf die wirklich notwendigen öffentlichen Aufgaben konzentrieren. Dem wurde entgegengehalten, dass
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1918.3a - Beilage
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werden nach Massgabe …. 10 Benützungsgebühren 1 Die Benützungsgebühren bemessen sich nach dem wirtschaftlichen Vorteil, der sich aus der Benützung der öffentlichen Einrichtung oder der Sache im Ge- meingebrauch Kantons oder der Gemeinde, so- Die Benützungsgebühren bemessen sich nebst dem massgeblichen Aufwand nach dem wirt- schaftlichen Vorteil, der sich aus der Benützung der öffentlichen Einrichtung oder der Sache tiefer bemessen oder erlassen werden, als für Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Seite 3 von 3 fern sich aus der Benützung durch Ausserkantonale höhere Kosten ergeben oder die öffentliche Einrich- tung oder
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2030.1 - Interpellationstext
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der Schweiz an Schengen/Dublin mit 54.6% zu 45.4% angenommen. Im damaligen Abstimmungsbüchlein haben sich die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren sowie der Verband Schweizerischer Polizeibeam- Rückgang sowohl bei den Asylgesuchen als auch bei den illegal in der Schweiz Anwesenden. Leider hat sich beides nicht bewahrheitet. Zeitgleich mit dem Inkrafttreten von Schengen/Dublin im Jahr 2008 sind von knapp 10’000 Gesuchen pro Jahr auf über 15'000 Gesuche angestiegen. Zudem wird geschätzt, dass sich heute aufgrund der offenen Grenzen über 200'000 Personen illegal in der Schweiz aufhalten. Diese
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2036.6 - Bericht und Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
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Pflegekinderaufsicht Die Bewilligungspflicht und die staatliche Aufsicht im Pflegekinderbereich stützt sich auf Art. 316 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB2). Mit der ZGB-Revision vom 18. De- zember und Tagespflege wie auch einen Teil der Heimpflege (Kinderkrippen, Horte). Betreuungsformen in denen sich Kinder nur tagsüber aus- serhalb ihres Elternhauses aufhalten, sind indes von der Familienpflege Vernehmlassungsverfahren September 2010). Anlässlich der Revision des Kinderbetreuungs- gesetzes hat sich gezeigt, dass auch die betroffenen Gemeinden an ihrer Zuständigkeit im Be- reich Tagesbetreuung festhalten
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1928.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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sowie des generellen Struktur- wandels hat sich dieser Anteil an der Rechtsprechung auf inzwischen rund 10 % der Normalar- beitszeit reduziert. Dies dürfte sich voraussichtlich auch nach Einführung des neuen ausdrücklich keine Erhöhung der Zahl der Richterstellen. Es wird allerdings vorbehalten, allfäl- lige sich als notwendig erweisende Richterstellen im Hinblick auf die neue Amtsperiode von 2013 - 2018 zu beantragen Zeitpunkt werden bereits erste Erfahrungen mit den neuen Prozessordnungen ge- macht sein, so dass sich allenfalls zusätzlicher Personalbedarf besser abschätzen lässt als im heutigen Zeitpunkt. Für diese
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1971.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Zug, haben am 17. September 2010 folgende Motion eingereicht: "Der Regierungsrat wird beauftragt, sich in Zusammenarbeit mit dem Kanton Aargau dafür ein- zusetzen, dass die ab 12. Dezember 2010 auf der und Entwicklung Die Analyse der Bahnverkehrsströme (Quelle SBB) der Freiämter Bahnlinie zeigt, dass sich diese im Knotenpunkt Rotkreuz fast gleichmässig auf die verschiedenen Wunschziele verteilen: Rund Verbindungen aus Zug Richtung Rontal - Luzern anzustre- ben. Es kann zudem davon ausgegangen werden, dass sich die Nachfrage von und nach dem Lu- zerner Rontal in den kommenden Jahren gegenüber derjenigen von