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2744.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Aufsichtsbehörden sicherstellen sollen, dass die GVZG keine Entscheide fällt, welche nicht im Interesse der Nac h- folgeverantwortlichen liegen könnten. Der oben aufgeführte Widerspruch wird sich mit dem Ink vom Kantonsrat genehmigt werden kann. Die GVZG beansprucht keine Staatsmittel, denn sie finanziert sich mit Versicherungsprämien, Erträgen aus Prävention und Intervention sowie mit Kapitalerträgen selber welche keine unmittelba- ren finanziellen Verpflichtungen für den Kanton auslösen. Die GVZG finanziert sich aus- schliesslich durch die Prämieneinnahmen aus dem Versicherungsgeschäft. Der Staatshaushalt wird
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2567.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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Staatsrechtler bereits ausgiebig diskutiert und auch entschieden wurde. Am 26. Januar 2016 äusserte sich der Regierungsrat zur Petition (s. Ziff. 2.2). Seite 2/3 2567.2 - 15369 2. Erwägungen 2.1 Grundsatz assung veran- kert. Er ist allgemein anerkannt und entsprechende gesetzliche Verankerungen finden sich auch in anderen kantonalen Verfassungen (z.B. Art. 59 Abs. 2 lit. c der Verfassung des Kan- tons Bern Regierungsrats und der Justizprüfungskommission Nachfolgend wird die Stellungnahme der Regierung, welche sich im Wesentlichen an die eben erwähnte herrschende Lehre und Rechtssprechung hält, wiedergegeben: „Mit
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2567.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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Regierungsrats beraten. Die Justizprüfungskommission schliesst sich der Begründung des Regierungsrates vollumfänglich an. Auch wenn sich in den Ausführungen des Petenten durchaus überlegenswerte Argumente Staatsrechtler bereits ausgiebig diskutiert und auch entschieden wurde. Am 26. Januar 2016 äusserte sich der Regierungsrat zur Petition (s. Ziff. 2.2). Seite 2/3 2567.1 - 15158 2. Erwägungen 2.1 Grundsatz ssung vera n- kert. Er ist allgemein anerkannt und entsprechende gesetzliche Verankerungen finden sich auch in anderen kantonalen Verfassungen (z.B. Art. 59 Abs. 2 lit. c der Verfassung des Kan- tons Bern
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2682.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Damit nimmt die Ausgleichssumme automatisch mit dem Wirt- schaftswachstum zu, unabhängig davon, wie sich die Disparitäten entwickeln und wie viel die Nehmerkantone tatsächlich benötigen. Bereits im zweiten Kürzung der Dotation um 330 Millionen Franken für 2016 beantragt. Die eidgenössischen Räte einigten sich auf die Hälfte des Kürzungsvorschlags. Die Zahlen für 2017 zeigen nun, dass eine höhere Kür- zung welche Empfehlungen zur Optimierung des Nationalen Finanzausgleichs ausarbeiten soll. Zug engagiert sich mit Finanzdirektor Heinz Tännler als Mitglied der «Politischen Arbeits- Seite 2/3 2682.2 - 15437 gruppe
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2689.00 - Genehmigung des Bundes
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Erläuterungen dar, dass sich ein fix fest- gelegter Rhythmus von sechs Jahren für die Überprüfung aller kantonalen Naturschutzgebiete als nicht zweckmässig erwiesen hat. Es hat sich gezeigt, dass je nach berücksichtigt. Mit Schreiben vom 6. September 2017 wurde dem Kanton Zug die Gelegenheit gegeben, sich zum Prüfungsbericht zu äussern. Der zuständige Regierungsrat hat in seiner Antwort vom 21. September die Beurteilung der Vollzugsbehörde als eine Grundlage mit einbeziehen. Der Bund präzisiert, dass es sich bei dieser Beurteilung um die Stellungnahme gemass Art. 11 a Abs. 3 StFV handelt. Die Beurteilung
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2718.2 - Antwort des Regierungsrats
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erzwungenen Migrationen. 3. Ist er sich bewusst, dass die Beteiligung eines Zuger Konzerns an der Schandmauer den Ruf unseres Kantons schädigt? Ein Rechtsstaat zeichnet sich durch verlässliche, dem übergeordneten Fakten bekannt, dass Sika sich nicht an diese Vorgaben bzw. Erwartungen gehalten hätte. Kurz nach der Generalver- sammlung hat Sika öffentlich verlauten lassen, dass sie sich nicht an der Erstellung dieser zur Interpellation wie folgt Stellung: Beantwortung der Fragen 1. Was meint er zur Absicht der Sika, sich am Bau von Trumps Mauer zu beteil igen? 2. Was meint er zur allfälligen Beteiligung eines Zuger Konzerns
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2757.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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kantonalen Bauten und Anlagen sind aktuell vier PV-Anlagen in Betrieb (siehe Tabelle 1). Es handelt sich um eher kleine Anlagen, der Ertrag beträgt insgesamt rund 170 MWh pro Jahr. Adresse Gebäude Anlagegrösse insgesamt rund 60'000 m2 mit guter, sehr gu- ter oder ausgezeichneter Eignung auf 23 Arealen, welche sich alle im Eigentum des Kantons befinden. Dem Solarkataster wurde der maximal erzielbare elektrische welche aktuell im ganzen Kanton produziert wird (30 GWh). Allerdings gilt es zu beachten, dass es sich beim Wert für die kantonalen Bauten und Anlagen um einen theoretischen Wert handelt, welcher in der
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2759.1 - Antwort des Regierungsrats
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Alternativ-Standorte im Kanton Zug abgeklärt. Dabei hat sich herausgestellt, dass der Kanton Zug nicht über weitere geeignete Grundstücke verfügt, die sich für den Bau einer Durchgangsstation eignen würden. Unterkunft ziehen, sondern der Bezug etappenweise geschieht, damit sich alle Bete iligten und Betroffenen an die neue Situation gewöhnen und sich diese einspielen kann. Erfahrungen in anderen Schweizer Gemeinden Ersatzbau ist deshalb zwingend. Das Grundstück GS 963, Steinhausen gehört dem Kanton. Die Lage hat sich grundsätzlich für eine grössere Unterkunft bewährt. Es ist deshalb naheliegend, dass der Kanton am
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1657.2 - Antwort des Regierungsrates
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gungsgesetz bedeutet keine Abkehr von der Kernenergie. d) Mehr und mehr dreht sich Energiepolitik um die Frage, wie sicher die Beschaffung von Energie und insbesondere von Strom ist. Nicht nur im Ölsektor prüfen. Wenn die Axpo Holding AG eine Stromlücke ortet und ein neues Atomkraftwerk anstrebt, deckt sich ihre Meinung und ihre Absicht mit jener des Bundesrates. 1657.2 - 12804 Seite 3/5 B. Beantwortung geht mit der zuständigen Bundesbehörde auf der Grundlage der Energieperspektiven 2035 davon aus, dass sich in der Schweiz rasch eine Lücke in der Selbst- versorgung mit Elektrizität abzeichnet. Daher verdient
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1681.4a - Beilage
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inhalten. Ein Teil der darin aufgeführten Risiken würden sicherlich mit der Strategie des Regie- rungsrates zusammenhängen. Die Risiken insgesamt müssten sich nicht mit dem Risikoinven- tar der Versicherung decken der Berichterstattung an den Kantonsrat sind vom Regie- rungsrat noch zu prüfen. Aus heutiger Sicht bietet sich dazu in erster Linie das Gefäss des neuen Geschäftsberichts an. 2. Änderungsanträge Finanzh systematisches, strategisches Risikomanagement. Das bestehende Risikoinventar beispielsweise fokussiert sich primär auf versicherbare Schäden mit finanziellen Auswirkungen. Allerdings besteht seit 2010 eine