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1573.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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tech- nikinteressierten Personen an und wertet das Haus auf. Zudem haben sich die ande- ren Zentralschweizer Kantone bereit erklärt, sich im Rahmen ihrer finanziellen Mög- lichkeiten am Ausbau zu beteiligen die Stadt Luzern beteiligen sich an der Finanzierung des Bau- vorhabens des Verkehrshauses der Schweiz je mit mindestens 5 Mio. Fran- ken. - Die Privatwirtschaft beteiligt sich an der Finanzierung des B den Ausbau des Verkehrshauses aus folgenden Grün- den zu unterstützen: Beim Verkehrshaus handelt es sich um eine kulturelle Einrich- tung mit nationaler Ausstrahlung, die von vielen Zugerinnen und Zugern
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1573.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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ierung des Museums hin. Es sei auch touristisch von Bedeutung. Nach einer Krise im Jahr 2002 habe sich das Verkehrshaus neue Strukturen gegeben und das vorliegende Neubau- und Aktivie- rungsprogramm lanciert der am Neubau Beteiligten würden prominent am Gebäude kommuniziert. Dem Kanton Zug würde, weil er sich im Vergleich zu den Kantonen Uri, Schwyz und Nidwalden bei einer Zustimmung zum regierungsrätlichen Seite 3 beruhen. Man wolle als Institution bewusst die unternehmerische Unabhängigkeit bewahren und sich nicht etwa der Gruppe Musée Suisse anschliessen, zu der neben andern sieben Museen auch das Schweizerische
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1733.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Tranche des Objektkredites finden sich in der re- gierungsrätlichen Vorlage Nr. 1733.1 - 12880. Die zu erwartenden Kosten sind hier transparent ausgewiesen. Es handelt sich dabei nicht nur um die reinen enthalten, weil deren Höhe noch nicht bekannt ist. 2. Detailberatung Zur besseren Übersicht findet sich in der Beilage zu unserem Bericht die Synopse, in welcher die Anträge des Regierungsrates, der vo folgende Formulierung: «Der Regierungsrat kann den Restkredit ganz oder teilweise freigeben, wenn sich im Verlaufe der Ausgrabungen zeigt, dass mit einer Ausdehnung der Untersuchungen zusätzliche wissen-
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1564.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
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Raumplanungskommission führte am 20. Oktober 2008 eine ganztägige Sitzung durch. Die Kommission befasste sich an dieser Sitzung mit verschiedenen Themen. In diesem Bericht in- formieren wir Sie über die Beratungen Kantonsrat zu beschliessen. Seite 2/3 1718.2 / 1564.3 - 12936 - Die bisherige Entwicklung zeigt, dass sich das Bevölkerungswachstum im Kanton Zug in- nerhalb des Trends gemäss kantonalem Richtplan bewegt. Gemeinden haben ihre Ortsplanungen bereits revidiert, die Ortsplanungsrevision in der Stadt Zug befindet sich noch im Gang. Jene Gemeinden, die die Ortsplanung revidiert haben, haben die Möglich- keiten des
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1736.1 - Interpellationstext
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der Bevölkerung versprochen, dass es sich bei den vom Kanton in Menzingen untergebrachten Asylbewerbern künftig vorwie- gend um Familien handeln werde. Fühlt sich die Direktion des Innern heute noch an der Kanton davon er- fahren oder hätte er sich darum kundig machen können? Seite 2/2 1736.1 - 12889 8. Welche Massnahmen hat der Regierungsrat ergriffen, um sich beim Bund gegen die Plat- zierung der As bracht? Wie viele sollten es in jeder Gemeinde nach Massgabe der Bevölkerungszahl sein? Wie werden sich diese Zahlen mit Inbetriebnahme der beiden Unterkünfte in Men- zingen entwickeln? 6. Welche Massnahmen
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1737.1 - Interpellationstext
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rechte Abgeltung der Staatsgarantie und auf welche Risikoabschätzung stützt sie sich dabei? Seite 2/2 1737.1 - 12890 4. Kann sich die Regierung zum Zwecke einer Risikoverminderung eine betragliche Begren- zung den Gläubigern gegenüber subsidiär für den Ausfall zu haften. Mit Hilfe dieser Staatsgarantie lassen sich also letztlich unternehmerische Risiken auf die Steuerzahlenden abwälzen. Andererseits führt der mit leihe-Emissionen vor wenigen Monaten vorsichtig auf 25 Basispunkte. Unnötig darauf hinzu- weisen, dass sich dieser Spread in der momentanen Finanzkrise aufgrund des völlig ausge- trockneten Interbanken-Handels
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1569.2 - Antwort des Regierungsrates
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familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz, BGS 213.4). Die Interpellantin erhofft sich mit diesem Vorstoss, minimale gesetzliche Grundlagen für Spiel- gruppen zu initiieren, damit die welche Berufsabschlüsse für die Betreuung von Kindern als gleichwertig gelten. Der Kanton Zug wird sich auf die Bewertung der OdA S abstützen. Die Ausbildung als Spielgruppenleiterin gehört dabei nicht 2/4 1569.2- 12597 Betreuungsperson zu gelten. Dies ist zurzeit noch nicht bestimmt. Die OdA S wird sich ab Sommer 2008 in einer speziellen Kommission mit solchen Fragen befassen. Spielgruppenleiterinnen
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1569.1 - Interpellationstext
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Spielgruppe Eine Spielgruppe ist eine Gruppe von Kindern im Alter von ca. drei bis fünf Jahren. Sie trifft sich in gleicher Zusammensetzung zu bestimmten Zeiten während der Wo- che. In der Spielgruppe werden erste Regel bilden Spielgruppenvereine die Trägerschaft einer Spielgruppe. Die Spielgruppen finanzieren sich aus Elternbeiträgen und Spenden. Wer leitet eine Spielgruppe Meistens sind es Mütter mit einer Sp zwi- schen den Kindern gross ist, sind um die Spielgruppe froh. Dazu haben Kinder die Möglichkeit, sich in kreativen Bereichen zu betätigen und die Natur zu erleben. Spielgruppenleiterinnen werden oft als
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1662.5a - Beilage 1
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rechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung insbesondere durch die Polizei, Kräfte des Bevölkerungsschutzes oder der Rettungsdienste behindert, stört oder sich in solche Einsätze einmischt; d) Rettungsdienste behindert, stört oder sich in solche Einsätze einmischt; e) sie die Polizei an der Durchsetzung voll- streckbarer Entscheide hindert, stört oder sich einmischt; f) sie die Erfüllung polizeilicher d) sie die Polizei an der Durchsetzung voll- streckbarer Entscheide hindert, stört oder sich einmischt; e) sie die Erfüllung polizeilicher Aufgaben zu vereiteln versucht. § 16 Wegweisung, Fernhaltung 1
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1678.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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- 11215). Die vorberatende Kommission befasste sich intensiv mit dem Seite 2/5 1678.1 - 12742 vorgeschlagenen WOV-Modell des Regierungsrates und liess sich insbesondere auch über Modelle anderer Kantone Leistungsaufträge zu stärken. Es ist zu prüfen, in welcher Form dies geschehen kann. Allenfalls drängt sich eine Abstufung der Leistungsaufträge in einen politischen Teil, der vom Parlament bestimmt wird, und Leistungsaufträge in ihrer heutigen Ausgestaltung zu belassen. Allfäl- lige Veränderungen ergeben sich durch eine Änderung der Kompetenzen von Kantons- und Regierungsrat. Auch die Gültigkeitsdauer soll