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1329.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Beantwortung von Interpellationen erstre- cken. Parlamentarische Vorstösse, die im Kantonsrat für sich allein oder in Zusammenhang mit anderen Geschäften bereits hängig sind, werden hier nicht aufgeführt Obergericht und dem Verwaltungsgericht zur zweckdienlichen Weiterver- wendung. Das Verwaltungsgericht wird sich zu dieser Motion - in Absprache mit dem Oberge- richt - noch im Laufe dieser Amtsperiode äussern, der kantonalen Verwal- tung vom 29. Juni 2000 (Vorlage Nr. 801.1 - 10243) Der Regierungsrat wird sich im laufenden Jahr mit einem Aussprachepapier der Baudirektion befassen und danach zur Motion Stellung
1222.2 - Antwort des Regierungsrates
einzelner Geschäftsbereiche klarer zuzuordnen. Für den Kanton ergeben sich insofern Spareffekte, als von den Gemeinden erwartet wird, dass sie sich unter Berücksichtigung der neuen Aufgabenzuordnung "gleichwertig" seriöse Finanzplanung in den Kantonen und den Gemeinden verunmöglichen. Entsprechend besorgt äussern sich zunehmend mehr Finanzverantwortliche in den Kantonen und Gemeinden. In Bern werden Steuerge- schenke diesem Grund auch das Kantonsreferendum gegen das übermässige Steuerpaket unter- stützt. Leider haben sich Regierungsrat und Kantonsrat dagegen entschieden - im Gegensatz zu vielen anderen, ebenfalls bürgerlich
1322.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
n erhalten zu dürfen. Auch der Regierungsrat ist in der Zwischenzeit zur Auffassung gelangt, dass sich das geltende Recht in diesem Punkt nicht bewährt hat. Daher unterbreitet er dem Kantonsrat eine moderate schützenswerten Zweck verwendet werden". 2. Erläuterungen Anlässlich der einleitenden Fragerunde ergaben sich folgende Themenbereiche: Dr. René Huber, Datenschutzbeauftragter machte die Kommission darauf aufmerk- Zweckes verwen- det, sondern für private Zwecke gebraucht. Natürliche und juristische Personen kön- nen sich unter bestimmten Voraussetzungen der Daten bemächtigen. - Bei der Ge- setzesrevision gelte zu bedenken
1232.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
weizer Schulleiter/innen Fachmittelschulen sicherzustellen und die Umsetzung zu begleiten. 2.3. Ebene Kanton Zug Die Diplommittelschule Zug entwickelte sich seit ihrer Gründung kontinuierlich weiter. Sie erstmals klar im schweizerischen Bildungssystem verankert. Auch die Diplom- mittelschule Zug muss sich den neuen Gegebenheiten anpassen: Sie wird von der Diplommittelschule DMS zur Fachmittelschule FMS betreffen diese Änderungen die DMS in einem Kernbereich. Die Frage über die Zukunft der DMS stellte sich besonders die Schweizerische Kon- ferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK, die für die gesetzliche
1231.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
2004. Die Sicherheitsdirektion legte dem Regierungsrat in der Folge einen eingehend begründeten Bericht und Antrag zu dieser Motion vor. Im Rahmen der Beratungen dieses Antrags stellte sich heraus, dass Abs. 2 der Geschäftsordnung, BGS 141.1). Parlamentarische Vorstösse, die zurzeit im Kantonsrat für sich allein oder in Zusammenhang mit anderen Geschäften bereits hängig sind, werden nicht mehr aufgeführt Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege sowie der Verwaltungsgerichtsbarkeit vorzuschlagen. Es handelt sich hier um eine Motion, die gemäss Begehren aus- schliesslich eine Änderung des VRG im Bereich der V
1280.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
neue wiederkehrende Ausgabe von mehr als Fr. 20'000.- zur Folge hätte.» Bei dieser Vorlage stellte sich die Frage, ob die Stawiko zuständig sei, weil damit keine zusätzlichen Ausgaben sondern – im Gegenteil beraten. Nach Rücksprache mit Landschreiber Tino Jorio kann Folgendes festgehalten werden: Es handelt sich hier um eine offensichtliche Gesetzeslücke. Der damalige Gesetz- geber (1932) hat an kostensparende ihrem Bericht auf Seite 8 die mögliche Einführung eines Jahresarbeitszeitmodelles. Die Stawiko ist sich bewusst, dass ein solches Modell direkt keine Einsparungen generiert. Wir gehen jedoch davon aus,
1279.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
1986 und 1997 beteiligt sich der Kanton mit 25 % an den Betriebskosten der zugerischen Jugendzentren (Rechtsgrundlage § 37 des Sozialhilfegesetzes). Bereits im Jahre 2000 hatten sich die damalige Finanzdirektorin Trägerschaften der zugerischen Jugendzentren unverzüglich mitgeteilt werden, damit sie bzw. die Gemeinden sich rechtzeitig darauf einstellen können. E. Als Folge wurde die Direktion des Innern beauftragt, in ihrer nach Ablauf der Referendumsfrist per 1. März 2005 in Kraft gesetzt werden können. Dadurch reduziert sich der Betrag für die Vermessungssubventionen an Private (Konto 1520.36626) pro rata temporis um Fr.
1300.05 - Anträge der vorberatenden Kommission, Hauptvariante
Urnengang der Direktion des Innern zuzustellen. § 21 Sicherung des Stimmmaterials 1 Die Stimm- und Wahlzettel – gültige und ungültige sowie leere je für sich – und die Stimmrechtsausweise sind sofort zu versiegeln oder nicht unterzeichnet ist; b) das Rücksendekuvert mehr als ein Stimmzettel- kuvert enthält; c) sich die Stimm- oder Wahlzettel nicht im Stimm- zettelkuvert befinden oder dieses nicht verschlossen ist; Stimmzet- tel unterschiedlichen Inhalts enthält. Lauten sie gleich, ist einer von ihnen gültig; d) sich die Stimm- oder Wahlzettel nicht im Stimmzettelkuvert befinden oder dieses nicht verschlossen ist;
1300.06 - Anträge der vorberatenden Kommission, Eventualvariante
Urnengang der Direktion des Innern zuzustellen. § 21 Sicherung des Stimmmaterials 1 Die Stimm- und Wahlzettel – gültige und ungültige sowie leere je für sich – und die Stimmrechtsausweise sind sofort zu versiegeln oder nicht unterzeichnet ist; b) das Rücksendekuvert mehr als ein Stimmzettelku- vert enthält; c) sich die Stimm- oder Wahlzettel nicht im Stimmzet- telkuvert befinden oder dieses nicht verschlossen ist; Stimmzet- tel unterschiedlichen Inhalts enthält. Lauten sie gleich, ist einer von ihnen gültig; d) sich die Stimm- oder Wahlzettel nicht im Stimmzettelkuvert befinden oder dieses nicht verschlossen ist;
1334.5 - Zusatzbericht und Antrag des Regierungsrates
hoch beziffert waren. Die Kommissi- on beschloss einstimmig, auf die Vorlage einzutreten. Sie sprach sich mit 10 Stim- men bei 1 Enthaltung dafür aus, das Geschäft, gestützt auf § 43 des Kantonsratsbe- schlusses zu verzichten. Mit Bericht und Antrag vom 9. September 2005 (Vorlage Nr. 1334.4 - 11805) schloss sich die Staatswirtschaftskommission der Meinung und dem Antrag der vorberaten- den Kommission an und hielt (min. 6 Wochen) eingehalten werden können. 3. SUBMISSIONSVERFAHREN Die vorberatende Kommission hat sich am 8. Juni 2005 für die stützenfreie Variante mit Konsolen ausgesprochen. Nach der Kommissionssitzung

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