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2226.2 - Antrag des Regierungsrates
amtlichen Dokumenten, die Personendaten der Gesuchstel- lerin oder des Gesuchstellers enthalten, richtet sich nach dem Datenschutz- gesetz1). § 5 Vorbehalt von Spezialbestimmungen 1 Vorbehalten bleiben spezielle Dokument ist jede Information, die a) auf einem beliebigen Informationsträger aufgezeichnet ist, b) sich im Besitz einer Behörde befindet, von der sie stammt oder der sie übermittelt worden ist und c) die überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. 2 Einschränkungen des Zugangs beziehen sich nur auf den schutzwürdigen Teil eines Dokuments und gelten nur so lange, als das überwiegende Inter-
2226.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 29. April 2014
amtlichen Dokumenten, die Personendaten der Gesuchstel- lerin oder des Gesuchstellers enthalten, richtet sich nach dem Datenschutz- gesetz 1) . § 5 Vorbehalt von Spezialbestimmungen 1 Vorbehalten bleiben spezielle Dokument ist jede Information, die a) auf einem beliebigen Informationsträger aufgezeichnet ist, b) sich im Besitz einer Behörde befindet, von der sie stammt oder der sie übermittelt worden ist, und c) die überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. 2 Einschränkungen des Zugangs beziehen sich nur auf den schutzwürdigen Teil eines Dokuments und gelten nur so lange, als das überwiegende Inte-
2226.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
amtlichen Dokumenten, die Personendaten der Gesuchstel- lerin oder des Gesuchstellers enthalten, richtet sich nach dem Datenschutz- gesetz1). § 5 Vorbehalt von Spezialbestimmungen 1 Vorbehalten bleiben spezielle Dokument ist jede Information, die a) auf einem beliebigen Informationsträger aufgezeichnet ist, b) sich im Besitz einer Behörde befindet, von der sie stammt oder der sie übermittelt worden ist, und c) die überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. 2 Einschränkungen des Zugangs beziehen sich nur auf den schutzwürdigen Teil eines Dokuments und gelten nur so lange, als das überwiegende Inter-
1334.7 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Mehrwertsteuer) vor- sieht. Der neue Kreditbetrag ergibt sich aus vier Unternehmerofferten und aus einer Projektoptimierung. Die Rückweisung der Vorlage hat sich gelohnt. Der Zweck des 2 1334.7 - 11950 Kredites Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen hiermit unseren Bericht und Antrag zu dieser Vorlage, wie sie sich im Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrates vom 14. November 2005 dar- stellt (Vorlage Nr. 1334 zugestimmt, für insgesamt 13 leichte, geländegängige Fahrzeuge des Zivilschutzes - zurzeit handelt es sich um das Modell Pinzgauer - zwei gedeckte, fes- te Unterstände zu bauen. Die Witterung würde sonst diesen
1394.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Bildungsbereich (Unterricht, Erzie- hung, Erwachsenenbildung), engagieren sich für kranke, betagte und sterbende Menschen und setzen sich in sozialen und entwicklungsorientierten Aufgaben ein für Frieden, G Die Motion ist sofort zu behandeln und erheblich zu erklären. Zur Begründung wird angegeben, dass sich der Kanton angesichts der grossen Tra- gödie in den Ländern rund um den Indischen Ozean nach der Nothilfe Beteiligung an einem langfristigen Aufbauprojekt im Katastrophengebiet prüfen werde. Dabei werde er sich mit spezialisierten Hilfsorganisationen in Verbindung setzen um ein mögliches Projekt auszuwählen
1395.2 - Antrag des Regierungsrates
für Personen, die gemäss dem Z.U.G.1) Anspruch auf Hilfe in Notfällen haben, die sich auf der Durch- reise befinden oder sich illegal im Kanton aufhalten. 4 (neu) Die eigenen Mittel und die Leistungsansprüche Tatsachen oder veränderte Verhältnisse verschweigt oder sich in anderer Weise einen Vorteil zu verschaffen versucht, in der Ab- sicht, für sich oder andere Leistungen nach diesem Gesetz unrechtmässig zu wird wie folgt geändert: § 2bis (neu) Subsidiarität Sozialhilfe wird nur gewährt, soweit und solange sich Hilfe Suchende nicht selber helfen können oder Hilfe von dritter Seite nicht oder nicht recht- zeitig
1425.09 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
und Antrag der Staatswirtschaftskommission vom 6. September 2007 (Vorlage Nr. 1425.8 - 12474) sah sich die vorberatende Kommission veran- lasst, ihren Antrag nochmals zu überarbeiten. Inzwischen war auch Zeitaufwand ent- schädigt werden (Sitzungsgeld gleich wie Antrag Stawiko). c) FDP-Fraktion: Sie schliesst sich dem Antrag der Stawiko an mit der Einschrän- kung, dass nur die Aufsichtskommissionen aufgrund ihrer en werden ebenfalls mit Fr. 26.– pro halbe Stunde entschädigt. 1425.9 6 3 1251 Die Kommission hat sich mit grosser Mehrheit entschieden, diese Regelung in ihrem Antrag beizubehalten. Die Sitzungsteilnahme
1367.7 - Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
haben in Verfügungen die Zeichnungsberechtigungen in ihrem Bereich geregelt. Beispiele dazu finden sich in der Bereinigten Gesetzes- sammlung unter BGS 153.711 - 153.77. In der kantonalen Verwaltung gilt vorgeschlagenen Bestimmung. Sie werden in der Regel jedoch schon heute zu zweit unterzeichnet: Wenn es sich um ein rechtssetzendes Konkordat handelt, unterzeichnet die Präsidentin oder der Präsident des Kantonsra- Regierungsrat dem Kantonsrat, den § 40 Abs. 1 FHG mit dem Wort "unmittelbar" zu ergänzen. Daraus ergibt sich klar, dass Forderungsverzichte des Kantons oder Kostenauflagen, welche im Rahmen der Ausübung des
1413.11 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2007
vom Verursacher einer mutwillig ausgelösten Alar- mierung; c) jenen, aus deren privater Sicherheitseinrichtung sich ein Fehlalarm löst; d) jenen, die für private Anlässe den polizeilichen Ordnungs-, Sicherheits- Kosten für Polizei-Einsätze. 2. Abschnitt Organisation § 2 Bestand, Zusammensetzung Die Polizei setzt sich zusammen aus der zur Erfüllung ihrer Aufgaben er- forderlichen Zahl von a) Mitarbeitenden mit hoheitlicher 4 Die Rechtmässigkeit der Massnahme, die mit der Vollzugshilfe durch- gesetzt werden soll, richtet sich nach dem Recht der ersuchenden Behörde, die Durchführung der Massnahme nach Zuger Recht. § 15 Kan
2135.2 - Antwort des Regierungsrates
Baarerstrasse und Bahnhof und die Umgestaltungen, die sich mit der Projektierung und dem Bau des Stadttunnels ergeben, schaffen die grosse Chance, dass sich vom Interpellanten g e- wünschte Verbesserungen Verbesserungsmöglichkeiten und Massnahmen einer Überprüfung zu unterziehen. Die Interpellation erkundigt sich sowohl nach dem Ergebnis dieser Überprüfung, als auch nach der Gestaltung des Strassenraums unter wird mit baulichen Merkmalen und einem ästhestischen Anspruch umschrieben. - In dieser Frage berühren sich Interessen von privaten Besitzerinnen und Besitzern der Liegenschaften, des Kantons mit seiner Ve

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