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2800.2 - Antwort des Regierungsrats
t Rohstoff im Jahr 2018 erarbeiten lassen. Seit diesem erstmaligen Grundlagenbericht 2013 treffen sich Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, der betroffenen Kantone, der Nichtregierungsorganisationen Vorwürfe, beispielsweise gegen Glencore, Vor- gänge in den Jahren 2007/2008 betreffen. Seither hat sich regulatorisch Vieles geän- dert, insbesondere auch auf nationaler Ebene im Nachgang zum erwähnten Regierungsrat den Satz «Die gelobte Ei- genregulation der Rohstoffbranche fällt durch diese Enthüllung in sich zusammen wie ein Kartenhaus.» der Interpellantin nicht bejahen. Gleichzeitig verschliesst er die Augen
2801.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten an den Spitälern regeln. Im Rahmen dieser Vereinbarung verpflichten sich die Kantone, den Spitälern für ihre Leistungen in der ärztlichen Weiterbildung einen jährlichen P bezahlen habe, wie dies in anderen Berufsfeldern auch der Fall sei, entgegnet der Finanzdirektor, dass es sich nicht um eine eigentliche Weiterbildung handelt, sondern die Zeit als Assistenzärztin bzw. -arzt an Patientinnen und Patienten bzw. die Krankenkassen in diesem Fall nicht möglich sei. Es wird betont, dass sich die zu bezahlenden Beiträge nach der Bevölkerungszahl der Kantone richten und nicht – wie in anderen
2819.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
einen Studienplatz an der Försterschule Maienfeld über das Amt für Wald und Wild beendet wird, müssen sich Schülerin- nen und Schüler um ihren Ausbildungsplatz an der Försterschule Maienfeld künftig via das Kündigung des Konkordats an seiner Sitzung vom 7. März 2018. Die Rückmeldung dazu ist positiv, da sich für die Studieren- den nach der Kündigung bis aufs Anmeldeverfahren keine Änderungen ergeben. 3.5 Försterschule Maienfeld in eine Finanzierung gemäss Berufsbildungsgesetz überführt we r- den. Diese würde sich zusammensetzen aus einer Basisfinanzierung des Bundes über das Staatssekretariat für Bildung, Forschung
3237.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
erledigten Fälle per Ende Berichtsperiode und stellte Fragen zur Verfahrensdauer. Weiter erkundigte sich die erw. JPK nach der Arbeits- belastung, Personalfluktuation und dem Arbeitsklima unter den Mita Rechtsprechung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Die Zahl der Neueingänge in den Berichtsjahren hat sich mit 357 (2019) und 322 (2020) gegen- über den beiden vorangegangenen Rechenschaftsperioden wie auch ten lag die Zahl der Neueingänge im üblichen Rahmen. (Noch) keine signifikante Veränderung zeigte sich insbesondere bei der Anzahl Be- schwerden im Bereich der Arbeitslosenversicherung aufgrund der pa
414.411 - Verordnung zum Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug (PHV)
Leistungs- bereichen wissenschafts- und praxisbasiert auf Schule und Bildung aus. 2 Sie orientiert sich insbesondere auch an den kantonalen Entwicklungen und Zielsetzungen im Bildungsbereich und setzt Impulse Verordnung keine anderen Be- stimmungen enthält. § 7 Zusammensetzung 1 Das Hochschulpersonal setzt sich zusammen aus: a) den Mitgliedern der Hochschulleitung; b) den Dozierenden; 2 414.411 c) den Lehrb zehn Lohnstufen. Die erste Stufe entspricht dem Minimum der Lohnklasse. Die weiteren Stufen erhöhen sich jeweils um den neunten Teil der Differenz zwischen dem Klassenmaximum und dem Klassenminimum. Die
844.4 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG)
Unterstellung § 2 Anwendbare Familienzulagenordnung 1 Die Unterstellung unter dieses Gesetz richtet sich nach Bundesrecht. 2 Die Familienausgleichskasse Zug kann mit anderen Kantonen oder ausser- kantonalen skasse gemäss Art. 64 AHVG an und führt diese Kasse eine Familienausgleichskasse, hat sie bzw. er sich dieser Familienausgleichskas- se anzuschliessen. * 2 Der Familienausgleichskasse Zug werden alle doppelten Umfang3). 3 Die Kaufkraftbereinigung und damit die Höhe der kaufkraftabhängigen Zulagen richten sich nach den Ansätzen in Abs. 1. 4. Zuständigkeiten und Organisation der Familienausgleichskassen § 5
414.14 - Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und an den anerkannten privaten Gymnasien
Maturitätskommission 1 Die Direktion für Bildung und Kultur wählt die Maturitätskommission. Sie setzt sich zusammen aus der Leiterin oder dem Leiter des Amtes für Mittel- schulen und Pädagogische Hochschule -experten auf Antrag der Schulleitungen. * § 4 Maturitätskonferenz 1 Die Maturitätskonferenz setzt sich zusammen aus: * a) * dem zuständigen Schulleitungsmitglied; b) * den Lehrpersonen, welche die Prüfungen igkeit ergriffene Sanktion ist der Art und Schwere der Unregelmässigkeit anzupassen. * 2 Ereignet sich während einer Maturitätsprüfung eine Unregelmässigkeit, ist von der Aufsichtsperson sofort ein Protokoll
3128.1 - Postulatstext
der Förderung und Optimierung des Homeoffices und flexibler Arbeitsmodelle auszuarbeiten. Dabei soll sich an bestehenden Strategien anderer Kantone orienti ert werden und ein Augenmerk auf die Rechte der % der CO2-Emissionen in der Schweiz werden durch den Verkehr verursacht. Die Arbeitswelt verändert sich durch die Digitalisierung rasant und Möglichkeiten für das orts- unabhängige Arbeiten nehmen ständig Arbeitnehmer*innen und KMU’s eine grosse Herausforderung dar. Homeoffice kann psychosoziale Risiken mit sich bringen und die Arbeitsbelastung erhöhen. Arbeitsrechtlich be- steht die Gefahr, dass die Grenze zwischen
3141.1b - Beilage 2 Leistungsauftrag FHZ
Industrie massgeblich beteiligt ist. Die erste Phase der SCCER läuft von 2014 bis 2016 und die HSLU hat sich für diese Phase zum Ziel gesetzt, die Forschungskapazitäten und –leistungen gemäss Vorgaben auszubauen Studierenden in Aus- und Weiterbildung sowie die Forschenden selbst. Die Hochschule Luzern konzentriert sich inner- halb der Interdisziplinarität auf die bestehenden Themenschwerpunkte "Tourismus und nach- haltige Dritter Zyklus Sofern die Thematik in der Leistungsauftragsperiode 2016-2019 relevant ist, engagiert sich die Hochschule Luzern bei der Ausbildung im Rahmen des Dritten Zyklus (Doktorat) ausschliesslich im
3146.1 - Interpellationstext
Arztpraxen im Kanton Zug erweisen sich als nicht ganz einfach, mitunter als sehr schwierig. Ärzte arbeiten aus diesem Grund oft über ihr Pensi- onsalter und bemühen sich weiterhin um eine Anschluss-Lösung Aussicht gestellt, ent- puppt sich in der Realität als Firma, die unseriös und nicht im Interesse der zu betreuenden Kli- enten bemüht ist. Ärzte und ehemalige Angestellte äussern sich zur Personalführung und und den Arbeitsbedingungen, mit denen sich nun zahlreiche Anwälte beschäftigen. Die Verhaftung des Geschäftsführers wirft zusätzliche Fragen auf. Die aktuell geschlossenen Arztpraxen lösen so- mit die N

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