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161.112 - Geschäftsordnung des Obergerichts (GO OG)
Beschwerdeabteilung; 2 161.112 d) die Justizverwaltungsabteilung. 2 Die Aufgaben der Abteilungen ergeben sich aus den schweizerischen Pro- zessgesetzen und dem Gerichtsorganisationsgesetz sowie dieser Geschäfts- sabteilung 1 Die Justizverwaltungsabteilung besorgt alle Geschäfte der Justizverwal- tung, soweit sich aus der Gesetzgebung oder dieser Geschäftsordnung keine anderen Zuständigkeiten ergeben. 2 Sie kann bereitet alle Informatikgeschäfte in der Zivil- und Strafrechtspflege vor. Die weiteren Aufgaben richten sich nach der Informatikverordnung des Regierungsrats10). § 17 Gerichtskasse 1 Die Rechnungsführerinnen
3296.2 - Antwort des Regierungsrats
Schweizerischen Vereinigung für Kinder- und Jugendpsychologie). Frage 5a: Auf welches Verfahren stützt sich der SPD bei der Empfehlung, ob ein Nachteilsaus- gleich im Zusammenhang mit LRS gewährt werden soll und Dyskalkulie: SPD interne Kriterien vom 13. März 2018, Beilage 2): - Bei der Diagnostik stützt sich der SPD auf die ICD-10 (International Statistical Classifica- tion of Diseases and Related Health einem Nachteilsaus- gleich aufgrund einer LRS eine sehr zurückhaltende Haltung vertritt. Wie lässt sich diese Haltung mit dem Behindertengleichstellungsgesetz vereinbaren? Der Eindruck täuscht. Nach strikter
3296.1 - Interpellationstext
folgende Interpellation einge- reicht: Lesen und Schreiben sind zentrale Fähigkeiten, ohne die man sich den Alltag kaum mehr vor- stellen kann. Sie werden bereits im jungen Kindesalter gelernt. Doch nicht Lernen und die Testsituationen bzw. Lernkontrollen stattfinden. Beim Nachteilsaus- gleich handelt es sich um eine Korrektur einer unausgeglichenen Situation, um einer Diskrimi- nierung vorzubeugen (siehe Dyskalkulie) wird einzig die Fachstelle Schulpsy- chologischer Dienst (SPD) aufgeführt. Anders verhält es sich bei der Zuger Handreichung für die kantonalen Mittelschulen «Bildungschancengleichheit und Nachte
3308.2 - Antwort des Regierungsrats
halten sich dabei grundsätzlich an die verbindlichen Sicherheitsvor- gaben des IT-Security-Boards des AIO, der Zuger Polizei und, bei Systemen des Bundes, an die entsprechenden Sicherheitsvorgaben der F bereits zum neunten Mal vom Sicherheitsverbund Schweiz durchgeführte Cyber-Landsgemeinde. An der am 16. September 2021 durchgeführten Cyber-Landsgemeinde tauschte man sich über die Umsetzung der kantonalen präparierte Datei, was zu einem Vorfall (Incident) führen kann. Im Bereich von Cyber-Angriffen hat sich eine eigentliche Industrie entwickelt und entspre- chende Angriffe werden mit grosser Professionalität
3327.1a - Beilage Zeitungsartikel
Einschränkungen, geln an den offiziellen Plätzen .. ton angehalten, aufeigene Kos wenn sich Leute nicht an die und man kann sich im Wald wei- angebracht.» Grundeigentumer teil den ursprünglichen Zustand Regeln Wald wird als Naherho lungsgebiet immer beliebter. Spaziergänger, Biker, Reiter und Camper tummeln sich darin, häufig abseits der offi ziellen Wege, was Tieren und Pflanzen schadet. Der Aus bruch der Pandemie «Zum terhin frei fühlen.» Die Sensibilisierungsarbeit haften wieder herzustellen.» Beispiel, wenn sich Biker quer der Ranger sei vom Verband Neben der Belastung für die Im Briefdes Verbands an den durchs
3243.1 - Interpellationstext
t nun, wie sich die Situation seither verändert hat und wie die heutige Wasserqualität ist. Stellt man die diesen Frühling gemachten Aufnahmen denjenigen von da- mals gegenüber, zeigt sich die Obere Lorze erreicht? c) Hat sich die Situation seit 2011 grundsätzlich verbessert? Wenn nicht, wieso? d) Kann in der Lorze oberhalb Baar bedenkenlos gebadet werden? 3. Im Gebiet Schmittli befindet sich eine Notentlastung Lorze in etwa im gleichen Zustand wie im 2011. Immer noch bildet sich weisser, gelblicher oder brauner Schaum. Ein Zustand der nicht nur im Früh- ling, sondern über das ganze Jahr hinweg zu beobachten ist
3249.1 - Antwort des Regierungsrats
verringert sich das Strompotenzial auf 380 GWh bzw. 580 GWh, wenn auch die Fassade genutzt wird (Quelle BFE1). Die Produktion von Sonnen- strom nimmt im Kanton Zug stark zu, sie hat sich innert vier Jahren 18. Mai 2021 die Kleine Anfrage betref- fend Photovoltaik-Anlagen eingereicht. Die Anfrage bezieht sich auf folgende Neuerungen ge- mäss einer Medienmitteilung des Bundesamts für Energie BFE vom 11. Mai solaren Stromproduktion sind jedoch auch die Vergütungen für die Einspeisung. Eine Netzeinspeisung lohnt sich nur bei genügend hohen Tarifen. Entsprechend werden PV-Anlagen häufig im Hinblick auf den Eigenverbrauch
3323.1 - Motionstext
Bauten und Anlagen mit Anlagen zur Nutzung von Solarenergie (Strom und/oder Wärme) auszustatten, wenn sich die Dach- oder Fas- sadenflächen dafür eignen und die Installation technisch und betrieblich machbar auszustatten, wenn deren Dach- oder Fassaden- flächen umfassend erneuert werden. Voraussetzung ist, dass sich Dach- oder Fassaden- flächen dafür eignen und die Installation technisch und betrieblich machbar sowie nutzen. 4. Sekundär sind Dächer sowie Fassaden mit einheimischen Pflanzen/Gewächsen zu be- grünen, wo sich entsprechende Dach- sowie Fassadenflächen dafür eignen und die In- stallation technisch und betrieblich
3360.1 - Motionstext
der Betreuung wirkt sich gemäss Studien aus mehreren Län- dern zudem positiv auf die kognitive und emotionale Entwicklung von Kindern aus. Die Einführung einer Elternzeit rechnet sich auch wirtschaftlich h und wirkt sich positiv auf die Produktivität, den Umsatz und die Zufriedenheit in Unternehmen aus. Familienfreundlichkeit senkt ausserdem die Personalfluktuation und zahlt sich dadurch für die Unternehmen eingetragen ist und die über die elterliche Sorge verfügen, sowie Eltern die ein Kind zwecks Adoption bei sich aufnehmen. Der Gesetzesvorschlag soll Bestimmungen über die Voraussetzung der Be- zugsberechtigung
154.31 - Gesetz über die Zuger Pensionskasse (Pensionskassengesetz, PKG)
nicht erreicht ist, ist dafür ein Umlagebeitrag zu leisten. § 4 Beiträge 1 Der Gesamtbeitrag setzt sich aus Sparbeiträgen, Risikobeiträgen, Beiträ- gen an den Teuerungsfonds sowie dem Umlagebeitrag zusammen 50–54: 22,0 % h) Alter 55–59: 24,0 % i) Alter 60–65: 26,0 % j) Alter 66–70: 14,0 % Das Alter berechnet sich als Differenz zwischen dem Kalender- und dem Geburtsjahr. 3) SR 831.40 2 154.31 3 Die Risikobeiträge Die Amtsdauer des Vorstands beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist möglich. 3 Der Vorstand konstituiert sich selber. Er bestimmt eine Präsidentin oder einen Präsidenten und eine Vizepräsidentin oder einen V

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