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414.185 - Reglement über die Brückenangebote
Verantwortung für ihr Lernen wahr, sind be- strebt, ihre individuellen Ziele zu erreichen und setzen sich mit sich und der unmittelbaren Zukunft (Berufswahlprozess) auseinander. 3 Sie haben Anspruch auf eine oder in allgemeinbildende Schulen ein Übergangscoaching an. § 5 Lehrplan 1 Die Lerninhalte richten sich nach dem Rahmenlehrplan Brückenangebote Zentralschweiz. 2 Der Lehrplan ist so ausgestaltet, dass er aft • • • Schulmotivation • • Motivation zur Arbeit in Betrieben und in der Schule • Bereitschaft sich zu integrieren (Beruf, Schule, Gesell- schaft) • • • 3. Lernende § 12 Rechte und Pflichten 1 Die Rechte
154.214 - Verordnung über die Arbeitszeit (Arbeitszeitverordnung)
bei der 41-Stunden-Woche 8 Stunden 12 Minuten (8.2 Stunden). 3 Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich die Sollarbeitszeit entsprechend dem Beschäftigungsgrad. § 6 Istarbeitszeit 1 Als Istarbeitszeit gilt pro Besuch und Arbeitstag als Arbeitszeit angerech- net werden. Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich die maximal anrechen- bare Arbeitszeit entsprechend dem Beschäftigungsgrad. 3 In akuten Fällen, in übersteigende Teil des Zeitkontos verfällt ohne Ent- schädigung. 4 Bei Teilzeitbeschäftigten bemisst sich der zulässige positive oder negative Übertrag des Arbeitszeitsaldos im Verhältnis zum Beschäftigungsgrad
223.11 - Einführungsverordnung zur Verordnung des Bundes über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (E-EÖBV)
223.1 3) SR 211.435.1 GS 2021/057 1 223.11 3 Das Verfahren und die technischen Anforderungen richten sich nach der Verordnung über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer B Unterschriften elektronisch zu be- glaubigen. 2 Das Verfahren und die technischen Anforderungen richten sich nach Bun- desrecht (EÖBV4) und EÖBV- EJPD5)). § 4 Elektronische Signaturen 1 Wer elektronische Au sche Ausfertigungen öffentlicher Urkunden oder elektronische Beglaubi- gungen anbieten wollen, müssen sich ins Schweizerische Register der Ur- kundspersonen (UPReg) eintragen. Das UPReg leitet die Gesuche
162.41 - Verordnung betreffend Gebühren, Kostenvorschüsse, Parteientschädigungen und Umtriebsentschädigungen in Beschwerdeverfahren vor dem Regierungsrat (Kostenverordnung; KoV RR)
zugesprochen werden. 3 Diese richtet sich nach dem notwendigen Zeitaufwand, der Komplexität der Beschwerdeverfahren sowie dem entgangenen Verdienst und bewegt sich im Rahmen von 150 bis 1000 Franken. 3 Parteientschädigungen bei berufsmässiger anwaltlicher Vertretung 1 Parteientschädigungen bemessen sich nach dem notwendigen Zeitaufwand für die berufsmässige Vertretung, der Wichtigkeit und der Komplexität Obsiegen anhand einer Pauschale in der Höhe von 150 % der Ge- bühren gemäss § 2 festgelegt und verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Barauslagen können separat entschädigt werden. 3 Die Ausrichtung in Form
632.11 - Verordnung zum Steuergesetz
nach dem Aufwand 1 Die Festlegung des dem Aufwand entsprechenden steuerbaren Einkom- mens richtet sich sinngemäss nach der Verordnung über die Besteuerung nach dem Aufwand bei der direkten Bundessteuer (SR 642.123). * a) * … b) * … 2 Die Steuer, die an die Stelle der Einkommenssteuer tritt, bemisst sich min- destens nach einem steuerbaren Einkommen von 500'000 Franken (§ 14 Abs. 3 Bst. a Steuergesetz) abzüglich Schuldzinsen und Unterhalt) ein negatives Ergebnis ergibt. 4 Die Unterhaltspauschale bemisst sich nach dem infolge Unternutzung re- duzierten Eigenmietwert. § 8 Unterhaltsbeiträge als Kapitalleistung
1714.1a - Beilage
unterscheiden sich die schweizerischen Lebensgewohnheiten von denjenigen Ihres Herkunftslandes? 16 Was war für Sie die grösste Umstellung, als Sie in die Schweiz kamen? 17 Wenn Sie sich für einen der beiden beiden Pässe entscheiden müssten, für welchen würden Sie sich entscheiden? 18 Warum sind Sie in die Schweiz gekommen? 19 Warum wollen Sie Schweizer werden? 20 Arbeitsfähigkeit, Beruf 21 Werden Sie an Wenn nein, weshalb nicht? C) Kulturelles / Diverses Nr. Fragestellung Notizen 22 Warum fühlen Sie sich in unserer Gde wohl? 23 Wie pflegen Sie den Kontakt zu den Einheimischen? 24 Welche Feste und Bräuche
1805.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Mindereinnahmen pro Einkommensklasse aufgrund der geplanten Gesetzesänderung abgegeben. Sie findet sich im Abschnitt 2 dieses Berichts. Die umfassende und kompetente Unterstützung durch die Finanzdirektion neben weiteren Revisionspunkten auch eine steuerliche Entlastung des Mittelstandes in Aus- sicht. Da sich die aktuelle Wirtschaftslage seither verschlechtert hat, unterbreitete der Regie- rungsrat dem Kantonsrat Lebenshaltungskosten im Kanton Zug leiden. Eine klare Minderheit der Kommission befürchtet hingegen, dass sich der Druck auf die Mietzinsen zusätzlich erhöhen könnte, wenn der Kanton Zug für den oberen Mittelstand
1755.1 - Interpellationstext
Form zu wählen, rächt sich jetzt. Nur Geldgeber zu sein und bei wichtigen Entscheiden vor der Tür zu stehen, kann wohl nicht im Interesse des Kantons sein. Die SP-Fraktion macht sich grosse Sorgen um die unterbreiten? 8. Ist der Regierungsrat bereit, sich dafür einzusetzen, das im Kantonsspital Zug auch in Zukunft dem Personal Sorge getragen wird und sich die Personalpolitik an den Vorgaben des Kantons vorgängig nicht über die Entlassung informiert oder konsultiert wurde. Dies ist ein Vorgang, welcher sich in der Privatwirtschaft wohl kein Verwaltungsrat leisten könnte. Die Auswirkungen des Entscheides
1693.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Anforderungen nicht, weil sich die fehlende Umfeldqualität, das Verkehrsregime mit der Füh- rung durch zwei Kreisel mit hohen Verkehrsbelastungen sowie das Sicherheitsempfinden bei der Unterführung Sih Sicherheits- und Komfortdefizit bei der Unterführung Sihlbruggstrasse). Diese Li- nienführung eignet sich als Skater-Route jedoch nicht, da der Abschnitt im Hegiwald von der Walterswilerstrasse nach Deinikon - Sihlbrugg aber notwendig wären, um als Freizeitroute allen Kriterien zu genügen. Hingegen eignet sich diese Linienführung für Skater nicht. Skater müssten zwischen Walterswil und Sihlbrugg auf dem südseitigen
1775.08 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
e zum Rahmenkredit finden sich in der Vorlage Nr. 1775.7 - 13267. 2. Eintretensdebatte Die Stawiko geht mehrheitlich mit der Einschätzung des Regierungsrates einig, dass sich das bisherige Wohnraumför somit würde die hohe Nachfrage nach Wohnraum anhalten. Die Fördergelder könnten sogar bewirken, dass sich die Baulandpreise noch stärker erhöhen, weil man mit öf- fentlichen Geldern in die Marktmechanismen dass die vom Regierungsrat beantragte Aktiengesellschaft nicht zustande käme. Im Übrigen handle es sich um eine Kann-Bestimmung und ein Beirat würde lediglich bei einem ausgewiesenen Bedarf gebildet werden

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