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1862.1 - Interpellationstext
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Zuger und es macht sich langsam aber sicher Unmut breit. Aus verständlichen Gründen sind viele Personen enttäuscht von der Zuger Kulturpolitik. Gefordert wird unter anderem, dass sich der Kanton Zug um stehenden Räumlichkeiten (z.B. das alte Kantonsspital) zu prüfen. Rund ein Jahr später scheint nun, dass sich in diesen Belangen nur wenig verändert hat. Das Projekt Kantonsspital ist gescheitert und die Galvanik Angebot, dass auch subkulturellen Anlässen Raum bietet. Viele junge Zugerinnen und Zuger wünschen sich nicht nur „sterile“ Kulturräume, sondern Orte, die Freiraum bieten; Orte, an denen sie kreativ wirken
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1887.05a - Synopse
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zuständige Direktion. 2 Die Bewilligungspflicht von stationären Einrichtungen für Minderjährige richtet sich nach den Bestimmungen der eidgenössischen Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und Massnahmen an. 2 Die Bewilligungspflicht von stationären Einrichtungen für Minderjährige rich- tet sich nach den Bestimmungen der eidgenössischen Verordnung über die Auf- nahme von Kindern zur Pflege und entsprechen. 2 Die Bewilligungsvoraussetzungen für eine stationäre Einrichtung für Minder- jährige richten sich nach den Bestimmungen der PAVO. 3 Die Betriebsbewilligung für eine Platzierungsorganisation für M
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1672.08 - Antrag des Regierungsrates
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Sekundarstufe I 45 Minuten pro Schulwoche als Unterrichtszeit anrechnen. An den sich daraus ergebenden Mehrkosten betei- ligt sich der Kanton zu 50 %, wenn er die integrative Sonderschulung gemäss § 34bis Abs ab, so hat die Gemeinde 100% der Kosten zu tragen. 4 unverändert. § 36 Abs. 2 und 3 2 Handelt es sich um eine Zuweisung an eine Schule, die keiner Vereinba- rung untersteht, regelt und übernimmt die Gemeinde setz vom 21. Oktober 19761) wird wie folgt geändert: § 6ter Abs. 4[neu] und 5 4 Für Arbeiten, die sich aus der integrativen Sonderschulung eines geistig behinderten Kindes in einer Klasse ergeben, kann
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1809.05 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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debatte 3. Detailberatung 4. Schlussabstimmung und Antrag 1. Ausgangslage Die Vorlage präsentiert sich in drei Teilen: a) Änderung des Tourismusgesetzes b) Investitionsbeiträge des Kantons an die Schi welche z.B. auch das Ersetzen von leicht abgenützten Bodenbelägen vorgesehen hätte. Sie entschied sich wohlweislich für die mittlere Variante. Sie liess ebenfalls prüfen, was es heissen würde, den Flo weitere Details über den Tourismusbereich und die SGZ dargelegt. In der Eintretensdebatte sprachen sich alle Votantinnen und Votanten für die Vorlage aus, da sie ihrer Meinung nach einen hohen Nutzen für
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1683.1 - Motionstext
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der Ge- schehnisse. Es stellt sich im Wesentlichen die Frage, welche Behörde wann welche Massnah- men mit welcher Wirkung vorgenommen bzw. unterlassen hat. Daraus lassen sich auch Schlüsse für allfällige stehen dem Parlament bereits eingespielte Gefässe zur Verfügung, so dass sich die Einsetzung einer PUK erübrigt. Es bietet sich hier insbesondere die JPK an, Seite 2/2 1683.1 - 12758 weil sie erst mit Behebung der Unregelmässigkeiten; 1.3. Politische Würdigung der Verantwortung a) auf Stufe der Sicherheitsdirektion b) auf Stufe der Gesamtregierung c) auf Stufe des Parlaments d) auf Stufe der Strafverfol
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1892.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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erhielten, würden bereits heute genau untersucht. Der Zivil- schutz könne sich keine Vertrauensbrüche leisten. Dieser Argumentation konnte sich das Mit- glied dann anschliessen. Es beantragte aber, die Kosten, entstehen, werden den Organisatoren in Rechnung gestellt. Strukturen und Aufbau des Zivilschutzes haben sich bewährt. Darauf kann aufgebaut werden. Dies bestätigten auch die Fragen, die zur Eintretensdebatte auf die Unterstützung durch die zivile Polizei angewiesen. Die vor- geschlagene Bestimmung richtet sich denn als Hilfestellung an die Kommandanten im Zivil- schutz. In ihrer Ausbildung dürften sie mit den
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1915.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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en Fr. 1‘961‘000 Total Objektkredit Fr. 9‘831‘000 Da sich der Bund an den Erstellungskosten zu einem Drittel (Fr. 2‘623‘000) beteiligt, würden sich die Nettokosten für den Kanton Zug auf rund 7.2 Mio. hat, ohne sich der möglichen Höhe der Investitions- und Unter- haltskosten bewusst zu sein. Das grundsätzliche Problem solcher parlamentarischer Be- schlussfassungen zum Richtplan zeigt sich nun darin Raumplanungskommission vom 7. August 2006 «…sowie über die A4 nach Norden». Der Kantonsrat spricht sich mit 48 zu 23 gegen diesen Strei- chungsantrag aus. In der Schlussabstimmung beschliesst der Kantonsrat
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1913.1 - Interpellationstext
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Verantwortlichen des Bildungsdepartementes kümmern sich nicht um die vom Volk abgemahnte Bildungspolitik und experimentieren munter weiter. Es zeigt sich auch, dass mit dem Lehrplan 21 und weiteren Bild weiter verfolgt? 2. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit in der ZDK im Bereich Bildung auf Grund der Harmos-Ablehnung in der gesamten Innerschweiz, inwiefern hat sie sich bereits verän- dert? 3. Wie gedenkt Ausbil- dung auf kantonaler Ebene? Welche Projekte sind diesbezüglich vorgesehen? Wie ges- taltet sich die Kostengleichheit - Kostengerechtigkeit dieser zwei Bildungswege? 4. Welche Massnahmen veranlasst
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1932.2 - Antwort des Regierungsrates
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gekennzeichnete Räume mit ausreichender Lüftung. Raucherin- nen und Raucher begeben sich vermehrt ins Freie, wenn sie sich in öffentlich zugänglichen Räumen, namentlich in Gaststätten aufhalten und wegen gestützt auf § 7 des Energiegesetzes vom 1. Juli 2004 (BGS 714.1) der Ge- meinderat gewähren, falls sich sonst im Einzelfall eine offensichtlich unzweckmässige Lösung oder eine unbillige Härte ergäbe. Das Fragen wie folgt: 1. Wie gross ist der Energieverbrauch von den so genannten Heizpilzen? Meist bewegt sich der Verbrauch um 14 Kilowatt pro Stunde. 2. Teilt der Regierungsrat die Meinung des Zürcher Regie
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2046.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Frist beschlossen wird, geht diese vor (Abs. 3). Parlamentarische Vorstösse, die im Kantonsrat für sich allein oder in Zusammenhang mit ande- ren Geschäften per Ende März 2011 bereits hängig sind, werden mit dem Begriff der Corporate-Governance. Die Beschlüsse be- deuten, dass die beteiligten Behörden sich zielstrebig der Entscheidfindung widmen und Er- gebnisse auch akzeptieren. Bereits ist ein guter Teil durchaus für Planungen ins Auge gefasst werden. Die Motionäre verkennen offensichtlich nicht, dass sich der Regierungsrat dafür entschieden hat, gestützt auf den Beschluss des Kantonsrats vom 25. März 2010