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1923.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
QMS empfiehlt sich deshalb nur, wenn für die Verwaltungsführung ein Mehrwert erzielt werden kann. Bei vielen Ämtern der Verwaltung würde ein QMS über das gewünschte Ziel, die Sicherstellung einer ordnungs- ver- mieden werden könnten. Gerade angesichts der äusserst vielfältigen staatlichen Aufgaben setzt sich ein wirksamer Kontrollmechanismus aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Instru- menten zusammen Verwaltungsführung mit Leistungsauftrag und Globalbudget (Pragma). Mit der definitiven Einführung ändern sich wesentliche Elemente zur Steuerung der Verwal- tungstätigkeit. Ab 2012 erfolgt die jährliche Ziel
1940.2 - Antrag des Regierungsrates
Abgeltung unter sich auf. Können sie sich über die Höhe der Aufteilung nicht einigen, entscheidet der Regierungsrat. § 5 Beteiligung von ausserkantonalen Gemeinwesen 1 Der Kanton sorgt dafür, dass sich ausserkantonale Tourismusgesetzes vom 27. März 20031), beschliesst: I. § 1 Grundsatz Kanton und Gemeinden beteiligen sich an den Kosten der eidg. konzes- sionierten Schifffahrt auf den Zuger Seen. § 2 Abgeltung 1 Die Beteiligung 1 Der Kanton finanziert die Abgeltung zu 2/3 und die Gemeinden zu 1/3. 2 Die Gemeinden beteiligen sich im Verhältnis ihrer Einwohnerzahl (Basis 31. Dezember des Vorjahres), wobei bei Gemeinden mit mindestens
1940.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Abgeltung unter sich auf. Können sie sich über die Höhe der Aufteilung nicht einigen, entscheidet der Regierungsrat. § 5 Beteiligung von ausserkantonalen Gemeinwesen 1 Der Kanton sorgt dafür, dass sich ausserkantonale Tourismusgesetzes vom 27. März 20031), beschliesst: I. § 1 Grundsatz Kanton und Gemeinden beteiligen sich an den Kosten der eidg. konzes- sionierten Schifffahrt auf den Zuger Seen. § 2 Abgeltung 1 Die Beteiligung 1 Der Kanton finanziert die Abgeltung zu 2/3 und die Gemeinden zu 1/3. 2 Die Gemeinden beteiligen sich im Verhältnis ihrer Einwohnerzahl (Basis 31. Dezember des Vorjahres), wobei bei Gemeinden mit mindestens
2007.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
beitragen, dass innovative Firmen einen Anreiz erhalten, sich hier niederzulassen und/oder Arbeitsplätze zu schaffen. Eine Reduktion würde sich eher kleinlich ausnehmen. Im Weiteren sei es dem Kantonsrat beachtet wurde. Mit der jetzigen Vorlage soll eine unbefristete Möglichkeit geschaffen werden, damit sich der Kanton weiterhin mit maximal 100'000 Franken pro Jahr an Innovationsförderungsmassnahmen beteiligen ngs- und Impulsbeiträgen wertvolle Starthilfe leisten kann. Dabei sind wir uns be- wusst, dass es sich nicht primär um eine staatliche Aufgabe handelt. Innovationsförderung ist in erster Linie eine Aufgabe
2036.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
der 22 Einwohner- und Bürgergemeinden eine entsprechende Organisation aufbauen müsse, könnten sie sich für die Schaffung eines Mandatszentrums auch zu einem Zweckverband zusammen- schliessen. Der Regierungsrat Erwachsenenschutz, welches dem Kan- tonsrat am 24. November 2011 zur Genehmigung vorgelegt wird, beläuft sich für das Jahr 2012 auf 1.4 Mio. Franken. Der Regierungsrat hatte im April 2011 noch 2.2 Mio. Franken Detailberatung Im Antrag des Regierungsrates gemäss Vorlage Nr. 2036.2 - 13732 ist uns aufgefallen, dass sich bei der Nummerierung der Unterabschnitte folgende Fehler eingeschlichen haben: 5. Verantwortlichkeit
1970.2 - Antwort des Regierungsrates
Interpellant vier Fragen, die der Regierungsrat nach- folgend beantwortet. Beantwortung der Fragen 1. Kann sich der Regierungsrat vorstellen, einen solchen Vorschlag in die Diskussion auf Bundesebene einzubringen noch einen Verzugszins zu bezahlen. Sollte der Kanton die gesetzlich geschuldeten NFA-Beiträge von sich aus kürzen und damit die Zahlung zumindest teilweise verweigern, so ist davon auszugehen, dass der mit Forderungen des Kantons Zug aus Leistungs- oder Programmvereinbarungen prüfen würde. 3. Kann sich der Regierungsrat vorstellen, einseitig eine Obergrenze für seine NFA- Zahlungen festzulegen und diese
1971.1 - Motionstext
Zug, haben am 17. September 2010 folgende Motion eingereicht: Der Regierungsrat wird beauftragt, sich in Zusammenarbeit mit dem Kanton Aargau dafür einzusetzen, dass die ab 12. Dezember 2010 auf der Strecke Verbesserung erfolgt dank eines dritten Gleises vom Bahnhof Lenzburg bis zur Verzweigung Gexi, wo sich die Schienenstränge Richtung Zürich und Freiamt trennen. Dank dieser baulichen Anpassung für 80 Mio Mio. Franken kann die S26 aus dem Freiamt problemlos in Lenzburg einfahren. Bis anhin mussten sich die Regionalzüge ein Gleis mit den Schnellzügen der Achse Zürich–Lenzburg–Aarau teilen. So waren die Reisenden
1930.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
seines Berichtes von rund 0,6 Mio. Franken. Noch vor der Sitzung hat sich die Stawiko bei der Volkswirtschafts- direktion erkundigt, wie sich dieser Betrag zusammensetzt und wurde wie folgt informiert: «Da ihres Berichtes ist die vorberatende Kommission für den öffentlichen Verkehr der Meinung, dass es sich dabei um eine relativ bescheidene Belastung handelt. Sie hat der Vorlage denn auch einstimmig zugestimmt Franken beisteuert. Die effektive Net- tobelastung beträgt somit 2.7 Mio. Franken. Dabei handelt es sich gemäss Antrag um einen In- vestitionsbeitrag. Auf Seite 12 führt die Regierung allerdings aus, dass
1940.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 1. Februar 2011
Abgeltung unter sich auf. Können sie sich über die Höhe der Aufteilung nicht einigen, entscheidet der Regierungsrat. § 5 Beteiligung von ausserkantonalen Gemeinwesen 1 Der Kanton sorgt dafür, dass sich ausserkantonale Tourismusgesetzes vom 27. März 20031), beschliesst: I. § 1 Grundsatz Kanton und Gemeinden beteiligen sich an den Kosten der eidg. konzes- sionierten Schifffahrt auf den Zuger Seen. § 2 Abgeltung 1 Die Beteiligung 1 Der Kanton finanziert die Abgeltung zu 2/3 und die Gemeinden zu 1/3. 2 Die Gemeinden beteiligen sich im Verhältnis ihrer Einwohnerzahl (Basis 31. Dezember des Vorjahres), wobei bei Gemeinden mit mindestens
2005.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
erweiterten Sicherheitseinrichtungen geleistet wird, handelt es sich somit nicht um einen Nachtragskredit. Mit diesem Investitionsbeitrag wird kein Präjudiz geschaffen. Die Gewährleistung der Sicherheit in Stadien am 3. Mai 2007 sich mit einem freiwilligen Beitrag von 3 Mio. CHF an den Kosten für die Eissportanlagen Herti Zug zu beteiligen1. Im ursprünglichen Kredit wur- den Sicherheitseinrichtungen in der Höhe von 265'000.00 Franken, übernehmen. II. Beschluss 1. Inhalt Mit diesem Investitionsbeitrag erhöht sich die Sicherheit der Zuschauenden und der Einrichtun- gen generell. Die Blaulichtorganisationen können dank

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