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2751.2 - Antwort des Regierungsrats
Während der Kanton Zug ein strukturelles Defizit vor sich herschiebt, sieht die finanzielle Situation in den Gemeinden ganz anders aus. Sie hat sich in den letzten Jahren deutlich entspannt. Es ist off Brunner und Daniel Stadlin haben am 16. Mai 2017 eine Interpellati- on eingereicht, in welcher sie sich nach den Kantons- und Gemeindefinanzen im Zusammen- hang mit dem «Sparpaket 2018» und dem Prozess Millionen Franken (Basis Steuerjahr 2016). Bei einer Se n- kung um vier Steuerprozentpunkte ergeben sich Entlastungen von 31,6 Millionen Franken, was ziemlich genau der Summe von 32 Millionen Franken der
2745.1 - Antwort des Regierungsrats
Aufwendungen hat. Obwohl von sozialer Bedeutung und nicht leistungs -, sondern bedarfsbezogen, handelt es sich bei der Familienzulage um einen Lohnbestandteil. Mit dem Ausbau der familienpolitischen Gesetzgebung Franken auf 2200 Franken erhöht. Weder an dieser Anspruchsvoraussetzung noch an der Höhe der Zulage hat sich mit Inkrafttreten des Personalgesetzes 7 am 1. Januar 1995 und des Familienzulagengesetzes 8 am 1 mittelbar durch Verweis zwingend die Anwendung des kantonalen Personalgesetzes vorsieht, richtet sich die Ausrichtung von Familienzulagen zwingend nach den Bestimmungen von § 52 Perso- nalgesetz. Wird
1591.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
ist, zu zentralisieren. Es handelt sich somit um redaktionelle Anpassun- gen. Abs. 2: Die Gerichtskasse untersteht personell dem Generalsekretariat. Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung. Abs Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gestützt auf § 60 des Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG) gibt sich das Oberge- richt eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung des Kantonsrats bedarf. Gestützt auf durch die 2. Zivilabteilung wahrgenommen. Die Geschäftsordnung ist entsprechend anzupassen. Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung. 3 1591.1 - 12498 § 7 Vorsitzende Abs. 2: Der Verweis auf § 79 Abs
1633.1 - Interpellationstext
werfen Fragen im Zusammenhang mit Gewalttaten von Jugendlichen auf. Die Gesellschaft sorgt sich um die Sicherheit im Kanton. Leider müssen wir immer wieder lesen, dass die Täter der Polizei, der Schule oder volle Transparenz gefragt, was ja der Rechtsstaat ver- langt. Besorgt um die öffentliche Sicherheit drängen sich uns folgende Fragen auf: 1. Wer ist heute und war in den letzten Jahren (vor dem neuen S genommen werden, die bereits eine längere Gewaltgeschichte hinter sich haben und in ihrem Umfeld als gefährlich eingestuft werden. Die sich mit solchen Tätern befassenden Strafverfolgungsbehörden müssen deshalb
1656.1 - Interpellationstext
Medianlohn der Frauen mit demjenigen der Männer zeigt sich eine Lohndifferenz von rund CHF 1'500. Die Zahlen des BfS zeigen ausserdem, dass die Lohndifferenz sich nicht aus- schliesslich durch allfällige Unterschiede wurde: Wie gestaltet sich die Lohnsi- tuation bei den kantonalen Angestellten im Kanton Zug? Sind Lohnunter- schiede zwischen Frauen und Männern auszumachen? Falls ja, wie erklärt sich der Regierungsrat diese s Instrument entwickelt, mit dem die Lohngleichheit einem Praxistest unterzogen werden kann. Kann sich der Re- gierungsrat vorstellen, die Löhne mit LOGIB oder einem ähnlichen Instrument überprüfen zu
1681.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
QMS empfiehlt sich deshalb nur, wenn für die Verwaltungsführung ein Mehrwert erzielt werden kann. Bei vielen Ämtern der Verwaltung würde ein QMS über das gewünschte Ziel, die Sicherstellung einer ordnungs- ver- mieden werden könnten. Gerade angesichts der äusserst vielfältigen staatlichen Aufgaben setzt sich ein wirksamer Kontrollmechanismus aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Instru- menten zusammen Verwaltungsführung mit Leistungsauftrag und Globalbudget (Pragma). Mit der definitiven Einführung ändern sich wesentliche Elemente zur Steuerung der Verwal- tungstätigkeit. Ab 2012 erfolgt die jährliche Ziel
1705.1 - Antwort des Regierungsrates
Stiftungsrat bezüglich der Jahresrechnung pro 1993 verschie- dene Auflagen gemacht. Diese beziehen sich insbesondere auf die sog. "Sonderkosten Sus- pendierung des Stiftungsrates" und die dem Stiftungsvermögen des Experten für berufliche Vorsorge sowie das Beschlussprotokoll ein. Der Verteilplan beschränkte sich auf eine relativ kleine Pauschal- summe, die zur Verteilung gelangen sollte. Am 21. August 2003 verlangte die an die ausgetretenen Destinatärinnen und Destinatäre verteilt werden müssten. Wie entwickelte sich das ganze Verfahren bis zum heutigen Zeitpunkt weiter, was für Ur- teile wurden gefällt? Antwort:
1522.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vereinbarung sowie ausführliche Informationen zum komplexen Sach- verhalt und der sich daraus ergebenden Rechtslage finden sich im regierungs- rätlichen Bericht Nr. 1522.1 - 12341. Einerseits ging es bei den Vergleich beantragt der Regierungsrat jetzt einen Zusatzkredit von insgesamt 942'000 Franken, welcher sich wie folgt aufteilt: Fr. 500'000 als Schlusszahlung für den Werkpreis und Fr. 442’000 für Instandsetzungs- Ziffer 43 (Bst. a - g) seines Berichtes hat der Regierungsrat diese Mass- nahmen aufgelistet, die sich namentlich auf Erkenntnisse folgender Gutachten stützen: - Gutachten von Hans Hagmann, Rechtsanwalt
1837.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
bewilligt und trat am 9. Februar 2008 in Kraft. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Umsetzung des Staatsanwaltschaftsmodells rei- bungslos vor sich ging und die eingehenden Fälle zeitgerecht erledigt werden insbesondere der Rückgang der Anzahl Anklagen an den Einzelrichter auffällig ist. Dieser Rückgang lässt sich teilweise damit erklären, dass in Grenzfällen (bei sechs bis acht Monate Freiheitsstrafe) nach dem (bedingte Geldstrafen) eine Rolle, da solche Strafen eher auf Akzeptanz bei den Betroffenen stossen. Als sich eine personelle Überkapazität abzuzeichnen begann, hat das Strafgericht einstweilen auf die Neubesetzung
1567.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE) zurückzuführen sind. Detailinformationen dazu finden sich auf Seiten 8 + 9 des regierungsrätlichen Berichtes. Die Stawiko hat zur Kenntnis genommen, dass sämtliche keine weiteren betriebsinternen Optimierungen mehr möglich. In der Beilage zu diesem Bericht findet sich ein Vergleich mit Rettungsdiensten einiger ausgewählter Kantone. Daraus geht hervor, dass der RDZ wird. Damit ist die Stawiko einverstanden. 4 5 1567.3 - 1246 2.5 Strassenunterhalt Die Stawiko hat sich erkundigt, wieso die mit Inkrafttreten der NFA zu erwartende Stellenreduktion um 3.0 Einheiten beim

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