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1622.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Abwasser und Strom, welche über eine lange Strecke geführt werden müssen. Die Gesamtkosten bewegen sich sicherlich an der obersten Grenze. Insbesondere sind wir darüber erstaunt, dass neben den 30'000 Franken 60'000 Franken als Archi- tekten-Honorar vorgesehen sind. Wir mussten zur Kenntnis nehmen, dass es sich dabei um ei- nen Landschaftsarchitekten handeln soll und dass damit einem Wunsch der Gemeinde Cham Seite 2/2 1622.4 - 12688 Zu den Betriebskosten wird im Bericht des Regierungsrates erwähnt, dass diese sich auf rund 30'000 Franken pro Jahr belaufen und durch die Gebühren gedeckt würden. Die Regierung geht
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1747.3 - Bericht und Antrag der Kommission für das Gesundheitswesen
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beteiligt sind. Im Übrigen haben sich auch andere Kantone mit der Anpassung des kantonalen Rechts nicht beeilt bzw. lassen sich damit Zeit. Die Kommission sprach sich einstimmig und ohne Enthaltungen für beschlossen und die Referendumsfrist un- benutzt abgelaufen ist. Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass es sich bei der Vorlage um eine Anpassung des kan- tonalen Rechts ans geänderte Bundesrecht handelt. Das Eintreten des kantonalen Rechts auf das geänderte Bundesrecht war deshalb nicht vordringlich. Auch wenn es sich bei der Gesetzesvorlage und der neuen Verordnung namentlich um formelle Anpassun- gen handelt, waren
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946.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Grundbuchgebührentarif bedarf einer umfassenden Überprüfung. Als unbefriedigend für die Praxis hat sich insbesondere die geltende Regelung der Handänderungsgebühr erwiesen. Zwecks Erleichterung der Rec erfasst werden. Auf diese Weise können zusätzliche Ein- nahmequellen erschlossen werden. Dies erweist sich als notwendig, da auch die Zahl der privilegierten Tatbestände - in Angleichung an die Rechtsverhältnisse rinzip) stehen. Bedingt durch den grossen Zeitabstand seit der letzten Gebührenfestsetzung dürfte sich eine Erhöhung zahl- reicher Tarife als unumgänglich erweisen. Viele der gegenwärtig für einzelne grund-
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2444.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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akzeptiert. Auch zu Unfällen sei es wie erwartet nicht gekommen.) Ja. Der Kanton Basel-Stadt beteiligte sich von Mitte Juni 2013 bis Ende 2014 mit einem Pilot- versuch am nationalen Forschungsprojekt "Langs dem Entfernen der orangen Informationstafeln vor Ort von den Radfahrenden verstanden werden und wie sich die neuen Regelungen über einen längeren Zeitraum auswirken . Im Feb- ruar 2015 erteilte das ASTRA insbesondere bezüglich Signalisation - ausgestaltet sein müsse. Gerade bezüglich Signalisation seien sich nämlich auch die vom Motionär genannten Länder 7 noch nicht einig. Der Bundesrat beantragt deshalb
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2571.2 - Antwort des Regierungsrats
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auch weiterhin mit der Führung von vormundschaftlichen Mandaten zu beauftragen. Die Fachstellen haben sich im Kanton Zug zu kompetenten Leistungserbringerinnen entwickelt, weshalb sie auch zukünftig mit der November 2015 sollen neu 80 Dossiers auf ein 100%- Pensum Sozialarbeit gerechnet werden. Wie lässt sich diese Steigerung begründen und gibt es fachliche Argumente dazu? Die Zahl von achtzig Fällen pro hundert werden, ansonsten eine massgeschneiderte Massnahmenführung schwierig wür- de. Der Regierungsrat ist sich durchaus bewusst, dass diese Vorgabe anspruchsvoll ist, da im Durchschnitt nur rund 1,7 Stunden pro
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2582.2 - Antwort des Regierungsrats
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bestünde ausserdem die Gefahr, dass auf angrenzende Quartierstrassen ausgewichen würde oder dass sich einzelne Fahrzeuglenkende zu provozierenden Fahrmanövern hinreissen liessen. Dies würde zu einer der Regierungsrat eine weitergehende Fussgängerbevorzugung nicht für zweckmäs- sig. 3. Wie stellt sich der Regierungsrat dazu, sogenannte Countdown-Ampeln zu installieren? Countdown-Ampeln, wie man sie ung. Die Grün- zeiten der Lichtsignalanlagen schalten auf Anmeldung hin verkehrsabhängig, weshalb sich die Zeit bis zum nächsten Phasenwechsel nicht vorab vorhersagen lässt. Je nach tageszeitlichem Ve
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2593.1 - Interpellationstext
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In diesem Zusammenhang stellen sich Fragen: 1. Wie viele Flüchtlinge waren Total in dieser Zeit in der Zivilschutzanlage Schluecht in Cham untergebracht? 2. Wie hat sich die Unterbringung in einer unt gekommen? b) Wenn ja – welche Arbeiten wurden durch Asylsuchende/Flüchtlinge ausge- führt und hat sich dies bewährt? 6. Kann die Zivilschutzanlage Schluecht in Cham bei Bedarf wieder bezogen werden und und gibt es Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen? Seite 2/2 2593.1 - 15109 7. Wie bereitet sich der Kanton Zug aktuell auf die nächste Flüchtlingswelle vor und von wie viel Asylsuchenden wird 2016 a
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2599.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Kredi t- freigabe für den Vollausbau des sechsten Geschosses nötig. In den vergangenen Monaten hat sich nun gezeigt, dass aufgrund der starken Zunahme von Bildungsangeboten in den Bereichen Gesundheit und Bildungswesen Der Antrag für den Vollausbau des sechsten Geschosses im Trakt 5 des GIBZ rechtfert igt sich aufgrund von neuen Entwicklungen im Bildungswesen (namentlich in den Bereichen der Qual i- fizierung ssung durch den Kantonsrat, das sechste Geschoss von Trakt 5 als Raumreserve zu erstellen, ergibt sich die Möglichkeit, die nichtvorhersehbaren Entwicklungen der letzten Jahre im Gesundheits- und Gastrobereich
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2601.2 - Antwort des Regierungsrats
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Wenn nein, ist der Regierungsrat bereit, sich in Zukunft an das von ihm erlassene Sub- missionsrecht zu halten? Der Interpellant suggeriert mit dieser Frage, dass sich der Kanton über die submissions- rechtlichen mit Zuschauerbereich für die Kantonsschule Zug einen Objektkredit von 18,7 Millionen Franken, wobei sich die Stadt Zug am Objektkredit mit 3 Millionen Franken zu beteiligen hat (GS 2015/011). Mit Beschluss oder aus Gründen des Schutzes des geistigen Eigen- tums (Urheberrechte). Diese Ausnahmen ergeben sich aus § 9 Abs. 1 Bst. c und e der Submissionsverordnung vom 20. September 2005 (SubV; BGS 721.53). Da
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2602.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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gleichwertige Si- cherheit, namentlich eine Bankgarantie oder Bürgschaft, zu erbringen. 2 Erweist sich die Deckungssumme zu einem späteren Zeitpunkt als nicht mehr angemessen, hat die Vollzugsbehörde eine einer Konzession entrichtet die Konzessionärin oder der Konzessionär a) eine Verwaltungsgebühr, die sich nach dem Verwaltungsgebührenta- rif 1) richtet; b) eine einmalige Konzessionsgebühr; und c) eine jährlich - inhaberin oder des nicht berücksichtigten Bewilligungsinhabers gegenüber dem Kanton 2) , erhöht sich die Konzessionsgebühr um diesen Betrag. § 16 Jährlich wiederkehrende Konzessionsabgabe 1 Die wied