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2797.2 - Antwort des Regierungsrats
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Urheber der Idee eines Mu- seums für Industriegeschichte im Theilerhaus zog sich aufgrund der zeitlichen Verzögerung zurück und hat sich für eine andere Lösung entschieden. Einzig das Atelier63 wird nach der Theilerhaus einverstanden. Die entsprechenden Abklärungen laufen zur zeit beim Hochbauamt. Sollte sich herausstellen, dass das Theilerhaus für die Nutzung durch das Verwaltungsgericht geeignet ist, könnte Sanierung Hofstrasse zusätzlich die Auf- gabe der Aula FMS übernehmen könnte. Mit dieser Lösung ergäben sich optimale Synergien. Gemeinsame Bedürfnisse der FMS (Aula) und der Bevölkerung bzw. des Amts für Kultur
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2808.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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keinerlei Zusatz- kosten verbunden waren. Mit dem Postulat wollen die Postulanten nun erreichen, dass sich der Kanton Zug dafür einsetzt, dass in Zukunft keine Konzerte in der IKS Bostadel stattfinden. Die dem Regime zu vereinbarende Sozialkontakte zur Aussenwelt ermöglicht werden 3 . Anderseits sollen sich die materiellen Haftbedingungen am je- weiligen Stand der Gesellschaft orientieren 4 . 2.2 Strafv 2 - 15963 Seite 3/4 3. Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in der IKS Bostadel Neben der Strafe an sich soll der Freiheitsentzug die Gefangenen auf das Leben nach der En t- lassung vorbereiten. Das Ziel
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2825.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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te bei den über 55-Jährigen sei in der Schweiz tiefer als im Durchschnitt des OECD-Raumes, obwohl sich der Schweizer Arbeitsmarkt durch einen vergleichsweise schwachen Arbeitsplatzschutz auszeichne. Ein MitarbeiterInnen nicht ohne Weiteres durch Qualitäten jüngerer Arbeitskräfte ersetzt werden können, habe sich das Modell eines optimal durchmischten Personalbestandes bisher nicht gefestigt. Dies gelte nicht die mit der Petition geforderten Massnahmen keine Notwendigkeit besteht. Die Kommission schliesst sich daher der nachfolgenden Begründung des Regierungsrates vollumfänglich an. 2. Erwägungen Die Aufnahme
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2844.24c - Beilage 3 Antworten 2, 4, 5, 6, 8
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ist eine materielle Aussage möglich: Die Abschaffung betrifft tat- sächlich nur die Kommission, was sich auch im geringen Entlastungsbeitrag (2500 Franken) zeigt. Abklärungsauftrag Nr. 4: Übersicht des kommt wie zustande? Beim jeweils im Budget und in der Jahresrechnung ausgewiesenen Saldo handelt es sich nicht um den effektiven (Gebühren-)Ertragsüberschuss des Strassenverkehrsamtes. Dieser Betrag wird Zupo / 70 Prozent TBA (3,525 / 8,241 Millionen Franken) aus. Beim Betrag der Zuger Polizei handelt es sich um den Nettowert. Seite 4/4 Abklärungsauftrag Nr. 8: Massnahme 5065.03 «Mitarbeitendenbeteiligungen:
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2829.1 - Antwort des Regierungsrats
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Hat sich der Regierungsrat inhaltlich mit der Antwort befasst? Wenn ja, was war seine Konklusion aus der Abklärung zuhanden des Kantonsrats? Wenn nein, wa- rum nicht? Der Regierungsrat hat sich inhaltlich Gesamtregierungsrat den Vorprü- fungsbericht zuzustellen, sondern es handelt sich um ein Versehen ohne Systematik; daher stellt sich die Vertrauensfrage nicht. 6. Ist der Regierungsrat bereit, die Anfrage an eine Vorprüfung vorzunehmen. Es war zu einer fristgerechten Einreichung des Berichts allerdings, wie sich auf Nachfragen der Direktion des Innern hin zeigte, wegen einer personellen Überlastungssituation
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2828.1 - Interpellationstext
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verträgt sich nicht mit dem Grundsatz der Verwaltungsführung mit Leistungsauftrag und Globalbudget, da es Sache der Amtsführung ist, wie die Leistu n- gen erbracht werden sollen. Es stellt sich somit die schildern und seine Übe rlegungen für die Weiterentwicklung detailliert aufzeigen. Insbesondere stellen sich für die CVP-Fraktion folgende Fragen: 1. In wie vielen Ämtern wurde oder wird die Kostenleistungsrechnung der Verwal - tung mit Leistungsauftrag und Globalbudget überhaupt noch sinnvoll? Insbesondere stellt sich diese Frage bei fehlenden Preisschildern für die zu erbri ngende Leistung. Wäre es demzufolge nicht
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2903.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Kantons Zug möchte weiterhin die Aufgabe als Aufsichtsbehörde wahrnehmen. Im revidierten EG ZGB würde sich hinsichtlich der Aufsicht eine «Kann»-Formulierung als Kompromiss anbieten. So könnten kleinere Gemeinden Robert Brunner erklärt, was unter einem Fideikommiss zu verstehen ist : Beim Fideikommiss handelt es sich um ein «altrechtliches Gebilde». Altrechtlich bedeutet, dass ein Fideikommiss nur bis zum Inkrafttreten Jahre 1775 errichtet. Unter einem Fideikommiss versteht man Vermögen oder Ver- mögenskomplexe, die sich innerhalb einer Familie nach einer vom Errichter («Stifter») zum vornherein festgesetzten Ordnung
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2902.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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dürfen, wenn sich die Verhältnisse geändert haben, sich neue Aufgaben stellen oder eine gesamthaft bessere Lösung möglich ist (Art. 9 Abs. 2 RPG; eidg. Raumplanungsgesetz, SR 700). Inwieweit sich seit der Richtplanänderung fest und sieht keinen Anlass zu deren erneuten Anpassung. Die Kommission schliesst sich daher der Begründung des Regierungsrates vollumfänglich an, weshalb der Petition keine Folge zu leisten Campingplatz als Ganzes soll - entgegen dem Petitionstext - gar nicht abgeschafft werden. Insofern erweist sich der Titel der Petition als irreführend. Der durch die per 2022 geplante Aufhebung der fixen Stellplätze
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2827.2e - Beilage 5 Regierungsratsbeschluss
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sechs Szenarien und auf Basis der für den Projektwettbewerb evaluierten RaumbedQrfnisse geprüft, wie sich die kantonale.Ver- waltung ohne das geplante Verwaltungszentrum und unter Berücksichtigung der st 2015 mit einer Entwicklungsreserve von 5 % bis 2030 als neue Ba- sis angenommen. Dadurch reduzierte sich der gesamte Flächenbedarf gegenüber den Grund- lagen des Projektwettbewerbs Fokus um rund 10 %. Es besser aus, könnte man die Synergiegewinne durch eine stärkere Zentralisierung in Zahlen ausweisen. Da sich diese nicht seriös quantifizieren lassen, wird zumindest auf einige Punkte hingewiesen, die zu tieferen
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2856.2 - Antwort des Regierungsrats
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Schulleitung, keinem Personenkreis der Zuger Bildungsland- schaft und keiner politischen Partei möglich, sich zu diesem bewussten Schritt von Qua- litätsabbau zu äussern? Die Direktion für Bildung und Kultur auf die Ausgestaltung der Lehrpläne in diesen Fächern zu prüfen.»). Aus den Rückmeldungen ergaben sich keine Lehrplananpassungen. Frage 2: Weshalb wurde das Pflichtpensum nicht bei allen kantonalen Le geric h- tet, ob die Lehrpläne angepasst werden müssten. Wie bei Frage 1 bereits ausgeführt, ergaben sich aus den Rückmeldungen keine Lehrplananpassungen. Der Lehrplan ist auch mit einem leicht höheren P