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2896.2 - Antwort des Regierungsrats
den Zu- laufstrecken im Kanton Zug. Der Regierungsrat nimmt dies mit Genugtuung zur Kenntnis, hat er sich doch zusammen mit der kantonalen Verwaltung und mittels Allianzen mit Kantonen aus der Zentralschweiz in die Planung einbezogen. Das Amt für öffentlichen Verkehr und die Volkswirtschaftsdirektion haben sich mehrfach beim Bund für eine rasche Inbetriebnahme des ZBT II eingesetzt und dem BAV Beschleunigungs- Fahrplan kann grundsätzlich stabil abgewickelt werden. Die Kundenpünktlichkeit am Bahnhof Zug hat sich dank diversen Massnahmen im Gotthardverkehr verbessert. Sie liegt aktuell bei 94 Pro- zent und damit
2881.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
angeregt werden. Bei der Standesinitiative ha n- delt es sich um ein klassisches Instrument des Kantonsrats, weshalb der Regierungsrat nich t von sich aus aktiv wird. Er würde jedoch das Ergreifen einer S auf Entschädigung, wenn sie ihre Erwerbstä- tigkeit wieder aufnimmt. Dies gilt auch dann, wenn es sich nur um ihre Nebenerwerbstätigkeit handelt. Für die Berechnung und Auszahlung der Mutterschaftsent ung, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnimmt. Wie beschrieben gilt dies auch dann, wenn es sich nur um ihre Nebenerwerbstätigkeit handelt und damit auch für ihre Tätigkeit im Kantonsrat. Im Rahmen
2093.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
Die Kommission beschränkte sich im Rahmen des Eintretens vor allem auf aus ihrer Sicht wichtigen bildungspolitische Überlegungen. Alle Kommissionsmitglieder äusserten sich positiv zur Vorlage. Sie erachteten auch wegen eines sich verändernden Studierendenmix - nicht mehr 600'000 Franken pro Jahr mehr, sondern rund 300'000 Franken pro Jahr weniger. Der Regierungsrat erachtet aus Zuger Sicht ein neues Konkordat ren Studiengebühren für ausländische Studierende. Dies sieht das neue Konkordat vor. Es ori- entiert sich aber auch an einer Haltung der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz, welche zu Gunsten der
1193.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Freigabe durch die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer. Gegen die Hortung von Bauland liessen sich steuerliche Massnahmen oder die Enteignung einsetzen. Nicht nur im Siedlungsgebiet komme es vor, dass Grundrechte 1193.2 - 11530 3 eingereiht. Die Eigentumsgarantie geniesst einen hohen Rang. Auf sie kann sich der einzelne berufen. Sie bedeutet unter anderem, dass kein Bauzwang für Eigentüme- rinnen und Eigentümer den Markt gelangt, sondern nur sukzessive. Die Grundeigen- tümerinnen und Grundeigentümer verhalten sich marktgerecht und zugleich verfas- sungsgemäss, weil es einer geordneten Besiedlung des Landes eher
1191.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
fordert unter Ziff. 3 seiner Begehren Folgendes: „Sofern aus der Sicht des Regierungsrates bei erheblich erklärten Motionen bzw. Postulaten sich die Sachlage zwischenzeitlich stark verändert haben sollte oder nicht erledig- ten Motionen und Postulate (im Folgenden kurz „Vorstösse“ genannt). Der Stand ergibt sich gemäss Ziff. 2 dieses Berichtes und gemäss Umfrageergebnis (vgl. Beilage). 2 1173.2/1191.3 - 11474 veränderten Verhältnissen (Motion Villiger, siehe Ziff. 3.2.). 1.3. Beim letzten Problemkreis setzt sich der Regierungsrat mit Ziff. 4 der Begehren gemäss Motion auseinander, die die Einführung einer Frist
1192.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Obergericht zur Berichterstattung und Antragstellung überwiesen. Im Bericht vom 17. August 2004 finden sich keine konkreten Angaben zu den finanziellen Auswirkungen. Im Budget 2005 ist zwar im Konto Nr. 6111 scheinen aber aufgrund der Erfahrungen aus anderen Kantonen erheblich zu sein. Aus diesen Gründen erlaubt sich die Stawiko heute eine Beurteilung der Vorlage und eine Antragstellung an den Kantonsrat. Der guten den 25. November 2004 verschoben worden ist. 2. Beurteilung durch die Staatswirtschaftskommission Um sich neben dem Studium des Motionstextes und des Berichtes des Obergerichts aus erster Hand informieren
1224.1 - Interpellationstext
sind? Wie setzen sich diese zusammen? 2. Wie hoch berechnen sich die Kosten, welche die Verursacher vom MIV direkt bezahlten und die nicht über die Staatsrechnung fliessen? Wie setzen sich diese zusammen Millionen angewachsen, weil die Strassenbauinvestitionen kleiner waren als die Einnahmen. Das könnte sich in den nächsten Jahren aber dramatisch verändern. Der Ausbau des Motorisierten Individuellen Verkehrs verbunden sind. Neben dem Bau und Unterhalt der Verkehrsinfrastruktur sowie den Betriebskosten ergeben sich in zunehmenden Masse volkswirtschaftliche Kosten als Folge der ne- gativen Auswirkungen des hohen
1300.24 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Dezember 2006
Urnengang der Direktion des Innern zuzustellen. § 22 Sicherung des Stimmmaterials 1 Die Stimm- und Wahlzettel – gültige und ungültige sowie leere je für sich – und die Stimmrechtsausweise sind sofort zu versiegeln beiliegt oder nicht unterzeichnet ist; b) das Rücksendekuvert mehr als ein Stimmzettelkuvert enthält; c) sich die Stimm- oder Wahlzettel nicht im Stimmzettelkuvert befinden oder dieses nicht verschlossen ist; Abstimmungen kann beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden. 2 Frist, Form und Verfahren richten sich nach den §§ 67 – 69 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen. § 63 Der Klammervermerk wird gestrichen
1313.1 - Interpellationstext
einem 5,6 Prozentanteil betroffen. Die Zahlen sind insofern noch beschönigend, da laut Amosa-Studie sich nur die Hälfte aller 15- bis 24-Jährigen ohne Arbeit beim RAV melden. Zudem stieg in den letzten Jahren 90'000 Schulabgängerinnen und -abgänger auf den Lehr- stellenmarkt drängen. 2 1313.1 - 11672 Dass es sich bei der Jugendarbeitslosigkeit auch in Zug um ein strukturelles Problem handelt, welches besondere beinhaltet: 1. Berufspraktika: Diese werden durch die Arbeitslosenversicherung subventioniert und richten sich an Jugendliche mit einem Ausbildungsabschluss. Sie sollen laut Plan auf 6'000 Praktikumsstellen verdoppelt
1315.1 - Antwort des Regierungsrates
welchen Mehrkosten ist zu rechnen? - Wer ist verantwortlich für das sich abzeichnende Desaster? Wurden Massnah- men eingeleitet, dass sich solche Vorfälle bei künftigen Projekten (Zentralspital) nicht mehr Frage: Der Regierungsrat hat die Interpellation noch nicht beantwortet, weil die Geschäfte, auf die sich die erste und die zweite Frage der Interpellation beziehen, noch nicht ab- geschlossen sind. Dies lt ist seit Mitte Mai 2003 in Betrieb. 2. Die Bauausführung und die Schlussabrechnung verzögerten sich aus mehreren Gründen, insbesondere aufgrund personeller Wechsel bei der Generalunternehmung und bei

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