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1184.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Ausbildung in Gesundheitsberufen waren bisher ausschliesslich Sache der Kantone. Damit unterschied sich dieser Bereich von anderen Ausbildungsbe- reichen, welche der Bundesgesetzgebung unterliegen. Erst elle für das BBT. Nach- dem die Gesundheitsberufe inskünftig zum „BBT-Bereich“ gehören, drängt es sich auf, die Kompetenz für diese Branche ebenfalls dem Amt für Berufsbildung und damit der Volkswirts lich genannt werden. Bei den Bestimmungen von § 32 Abs. 2 und 3 des Gesund- heitsgesetzes handelt es sich um eine rein organisatorische Regelung, für welche nicht bei jeder Änderung wieder der Kantonsrat
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1250.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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aufgeführt (siehe Seiten 17, 20, 21 und den elfseitigen Anhang). Die Maxime der Kostenneutralität lässt sich nur schwer überprüfen, weil einerseits die Berechnungen nicht auf den neusten Zahlen (2004) basieren Gemeinden bereits durch das 1. Paket mit teilweise deutlichen Steuererhöhungen rechnen müssten. Man müsse sich auch elementare Fragen stellen wie z.B. ob einzelne Gemeinwesen im Kanton Zug nicht zu klein seien zu können und welche strukturellen Änderungen in Betracht gezogen werden könnten. Die Stawiko war sich aber einig, dass solche Strukturdiskussionen nicht im Rahmen dieser Vorlage geführt werden sollen
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1297.05 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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besonderen Kostenfolgen mit sich ziehe. Kurz darauf wird jedoch darauf hingewiesen, dass das revidierte Strafgesetzbuch selbst zahlreiche Veränderungen auf verschiedenen Ebenen mit sich bringen werde, «insbesondere mmission (Vorlage Nr. 1297.3 - 11730). Bezüglich der finanziellen Auswirkungen der Vorlage finden sich in den genannten Berichten unterschiedliche Angaben. So steht im Bericht des Obergerichtes und des Ausgabenzuwachs nicht beeinflussen und auch noch nicht genau beziffern. 2 1297.5 - 11735 Die Stawiko stört sich daran, eine Vorlage beraten zu müssen, in welcher keine konkreten Angaben zu den finanziellen und
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1333.07 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen hiermit unseren Bericht und Antrag zur Vorlage, wie sie sich im Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrates vom 29. November 2005 (Vorlage Nr. 1333.5 - 11874) Raumproblem der Kantonsschule Zug für das Fach Bildnerisches Gestalten zu lösen. Dieses Fach erfreut sich seit längerer Zeit grösserer Beliebtheit als das Fach Musik, beides Promotionsfächer nach geltendem Mai 2005 ist der Kreditrahmen wenig verändert, lautete doch der Antrag auf Fr. 570'000.--. Man mag sich fragen, welcher Vorteil dem Kanton aus der Rückweisung erwächst. Die an der Beratung anwesenden R
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1236.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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Gespräche zwi- schen Untersuchungsrichteramt, Sicherheitsdirektion und Datenschutzbeauftragtem statt, mit dem Ziel, die Situation zu verbessern. Sollte sich ergeben, dass der Infor- mationsaustausch im gesamten Justiz hingewiesen. Im Bericht zum Amtsjahr 2001 konnte erstmals festgehalten werden, dass sich die Situation durch den vor- genommenen personellen Ausbau insgesamt wesentlich verbessert hat. Wie Geschäftslast wird aber nach wie vor als gross empfunden. Immerhin besteht wieder genügend Kapazität, um sich den einzelnen Fällen mit dem ihnen angemessenem Zeitaufwand zu widmen. Die Erhöhung der Richterzahl
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1261.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Jahren ergäbe sich mit der Frist bis zur Erheblicherklärung eine gesam- te Zeitspanne von vier Jahren, was zu lange sei. Für eine Frist von drei Jahren legte der Sicherheitsdirektor die Sicht des Regierungs- auch dadurch benachteiligt, dass ein Mitglied, das die Linke allein vertrete, unter dem Druck stehe, sich keine Absenz leisten zu können. Mitglie- der der Stawiko brachten vor, dass mit einer Erhöhung der der Sitzzahl die Arbeit der bisher überlasteten Kommission verbessert werde und dass der Kanton sich dies sehr wohl leisten könne, da er ja ein Unternehmen mit einem beträchtlichen Umsatz sei und die Pa
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1260.1 - Antwort des Regierungsrates
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am 10. August 2004 stattfinden werde. Bei den Vorschlägen zur Teilrevision des Asylgesetzes stellen sich zahlreiche grund- legende Fragen, insbesondere Fragen der Rechtsstaatlichkeit sowie der Einhaltung Einhaltung völkerrechtlicher Verpflichtungen, und nicht zuletzt auch finanzpolitische Fragen. Es handelt sich also um eine sensible und anspruchsvolle Thematik, deren Behandlung einer sachlichen, gründlichen und kurzerhand in eine Einladung für "eine informelle Stellungnahme" umzubenennen. Materiell handelt es sich um eine Vernehmlassung, und für diese gilt gemäss der entsprechenden Ver- ordnung des Bundes eine
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1268.1 - Motionstext
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des gesellschaftlichen Wandels müssen sich auch die Schulzeiten an der Primarschule nach den unterschiedlichen Bedürfnissen der Familien ausrichten. Eltern sollen sich trotz Schulkindern beruflich und persönlich Erziehungsrates (vgl. Absatz 1) die Blockzeiten auf Kindergartenstufe zweckmässig geregelt. Es drängt sich diesbezüg- lich keine materielle gesetzliche Änderung auf. Die einzige formelle Änderung besteht darin Interpellationsbeantwortung des Regierungsrates vom 15.06.2004 nicht überzeugend. Der Regierungsrat zeigt sich nicht bereit, Rahmen- bedingungen für den ganzen Kanton in Aussicht zu stellen, um allen Kindern und
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1300.11 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Urnengang der Direktion des Innern zuzustellen. § 22 Sicherung des Stimmmaterials 1 Die Stimm- und Wahlzettel – gültige und ungültige sowie leere je für sich – und die Stimmrechtsausweise sind sofort zu versiegeln beiliegt oder nicht unterzeichnet ist; b) das Rücksendekuvert mehr als ein Stimmzettelkuvert enthält; c) sich die Stimm- oder Wahlzettel nicht im Stimmzettelkuvert befinden oder dieses nicht verschlossen ist; Abstimmungen kann beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden. 2 Frist, Form und Verfahren richten sich nach den §§ 67 – 69 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen. § 63 Der Klammervermerk wird gestrichen
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1303.1 - Motionstext
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Zug verstärkte sich in den letzten Jahren die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden (z.B. bei den Zivilstandsämtern). 2 1303.1- 11649 Zug muss die Zukunft planen. Die Zeit ist reif, sich Grundsatz-Fragen ren sich nicht ausschliesslich über die Wohngemeinde. Die Menschen sind einerseits verbunden mit dem engeren Umfeld, dem Quartier, der Nachbarschaft, den Vereinen und gleichzeitig fühlen sie sich auch Hinblick auf das 2. Paket und auf die Totalrevi- sion des innerkantonalen Finanzausgleichs - stellt sich die Frage, ob die geplanten Massnahmen wirklich zu den beiden von der ZFA-Steuerungsgruppe formulierten