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1327.2 - Antwort des Regierungsrates
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des Regierungsrates 1. Auf welche langfristige Strategie stützen sich die geschilderten Aktivitäten? Auf welche Beschlüsse stützt sich diese Strategie? Antwort: Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen Lichtsignalanlagen, Infrastrukturen für Strassen- beleuchtungen und Signalisationen, etc. Es handelt sich dabei nicht um Kern- bereiche der Telekom-Unternehmungen. Die vom Interpellanten angesprochenen, im Anbietern wie Swisscom, WWZ und anderen geprüft? Mit welchen Resultaten? Antwort: Wir wiederholen, dass es sich nicht um eine Aufgabenerfüllung im Telekommunikationsbereich, resp. im Tätigkeitsfeld der Telekom
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1248.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Jahren ergäbe sich mit der Frist bis zur Erheblicherklärung eine gesam- te Zeitspanne von vier Jahren, was zu lange sei. Für eine Frist von drei Jahren legte der Sicherheitsdirektor die Sicht des Regierungs- auch dadurch benachteiligt, dass ein Mitglied, das die Linke allein vertrete, unter dem Druck stehe, sich keine Absenz leisten zu können. Mitglie- der der Stawiko brachten vor, dass mit einer Erhöhung der der Sitzzahl die Arbeit der bisher überlasteten Kommission verbessert werde und dass der Kanton sich dies sehr wohl leisten könne, da er ja ein Unternehmen mit einem beträchtlichen Umsatz sei und die Pa
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1307.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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der Bund die Interkantonale Vereinbarung allgemein verbindlich erklären. Die Neuerungen beschränken sich auf das Nötigste. Bei zweistufigen Studiengängen mit einem Masterabschluss sind neu auch die Masterstudien von heute 75 % auf neu 85 % der Betriebskosten erhöht. Wie Bildungsdirektor Michel ausführte werden sich die Mehrkosten unter Berücksich- tigung der inzwischen bekannt gewordenen neuen Studierendenzahlen n gemäss ECTS-Punkten oder die absolvierten Ausbildungsmodulen abgestellt. Weitere Fragen drehten sich um die Finanzierung. Dabei zeigte sich, dass zwischen Bund und Kantonen Differenzen bestehen über
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1316.16 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Grund- buch- und Vermessungsamtes und die Inanspruchnahme des Grundbuches. 2 Die Gebühren bemessen sich nach dem Aufwand und der Bedeutung des Geschäfts. § 3 Auslagen 1 Auslagen sind Kosten, die dem Grundbuch- erstinstanzlich beim Regie- rungsrat Verwaltungsbeschwerde geführt werden. Das Verfahren richtet sich nach dem Verwaltungsrechtspflegegesetz1). 2 Die Gebührenrechnung ist zu begründen und mit einer R gemäss Art. 80 SchKG2) gleich. 3. Abschnitt Gebührenbemessung § 13 Grundsatz 1 Die Gebühren bemessen sich nach dem Zeitaufwand für die Beratung, die Kontrolle und den grundbuchlichen Vollzug des Geschäfts
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1316.17 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. Dezember 2007
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Grund- buch- und Vermessungsamtes und die Inanspruchnahme des Grundbuches. 2 Die Gebühren bemessen sich nach dem Aufwand und der Bedeutung des Geschäfts. § 3 Auslagen 1 Auslagen sind Kosten, die dem Grundbuch- erstinstanzlich beim Regie- rungsrat Verwaltungsbeschwerde geführt werden. Das Verfahren richtet sich nach dem Verwaltungsrechtspflegegesetz1). 2 Die Gebührenrechnung ist zu begründen und mit einer R gemäss Art. 80 SchKG2) gleich. 3. Abschnitt Gebührenbemessung § 13 Grundsatz 1 Die Gebühren bemessen sich nach dem Zeitaufwand für die Beratung, die Kontrolle und den grundbuchlichen Vollzug des Geschäfts
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1321.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Zuger Bevölkerung tatsächlich beziehe; - dass sich der Kanton Zug nicht in die Programmgestaltung der unterstützten Institutionen einmischen werde, weil es sich hier um einen Leistungseinkauf handle; - dass altung der unterstützten Kulturinstitutionen nicht Einfluss genommen werde. Im Weiteren zeigt sie sich besorgt um den guten Ruf unseres Kantons, wenn wir dieser Vereinbarung nicht beitreten sollten. Am die NFA, bei diesem Beitrittsentscheid unbedingt berücksichtigt werden müsse. Der Kanton Zug schade sich selber, wenn er mit einem allfälligen Nichtbeitritt negative Signale an die Nachbarkantone, insbesondere
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2121.1 - Postulatstext
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ial ausgeht, ohne dass eine Verletzung des Amtsgeheimnisses droht. Begründung: Die engere JPK hat sich mit dem Thema auffälliger, querulatorischer Bürgerinnen und Bürger befasst, welche in übermässigem nicht dazu verpflichtet sind. Das Gefährdungspotential einer Person kann in diesen Fällen, in denen sich eine Person bei mehreren Stellen auffällig verhält, weder von der Polizei noch von der betreffenden sowie bei Stellungnahmen und Vernehmlassungen im Rahmen von hängigen Verfahren. Die Mitteilung richte sich folglich immer einzig an solche Behörden, die ohnehin in Kontakt mit der betreffenden Privatperson
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2120.1 - Interpellationstext
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Regierungsrat ergriffen, um sich beim Bund ge- gen die Platzierung der Asylbewerber zu wehren? Wird der Regierungsrat noch solche Massnahmen ergreifen? 3. Bereits im Jahre 2008 trug sich der Bund mit dem Gedanken damals geklärt und fest- gestellt, dass sich der Gubel in der Landwirtschaftszone befindet, weshalb eine Unterbringung von Asylbewerbern nicht zonenkonform ist. Hat sich an dieser Rechtslage etwas geändert geändert? 4. Wird der Regierungsrat der Gemeinde Menzingen beistehen, wenn sie sich rechtlich gegen eine Unterbringung der Asylbewerber auf dem Gubel zur Wehr setzt? 5. Was gedenkt der Regierungsrat zu unternehmen
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2214.3b - Beilage 2
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Kanton setzt sich dafür ein, dass die bestehende Hochspannungsleitung UW Altgass - UW Herti und die damit in Zusammenhang stehenden 16-kV-Leitungen in den Boden verlegt werden. Weiter setzt er sich dafür ein Wohnzonen dem bundesrechtlich festgelegten Bedarf (Art. 15 RPG) entsprechen. Der Bedarf berechnet sich nach einer einheitlichen kantonalen Methodik, abge- stimmt auf die Bedürfnisse der Gemeinden. Als Wohnzonen dem bundesrechtlich festgelegten Bedarf (Art. 15 RPG) entsprechen. Der Bedarf berechnet sich nach einer einheitlichen kantonalen Methodik, abge- stimmt auf die Bedürfnisse bestehenden Strukturen
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2112.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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QMS empfiehlt sich deshalb nur, wenn für die Verwaltungsführung ein Mehrwert erzielt werden kann. Bei vielen Ämtern der Verwaltung würde ein QMS über das gewünschte Ziel, die Sicherstellung einer ordnungs- ver- mieden werden könnten. Gerade angesichts der äusserst vielfältigen staatlichen Aufgaben setzt sich ein wirksamer Kontrollmechanismus aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Instru- menten zusammen Verwaltungsführung mit Leistungsauftrag und Globalbudget (Pragma). Mit der definitiven Einführung ändern sich wesentliche Elemente zur Steuerung der Verwal- tungstätigkeit. Ab 2012 erfolgt die jährliche Ziel