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2076.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
die das Thema Sexualität behandeln, sind heute im Lehrplan "Mensch und Umwelt" zu finden. Dies wird sich auch in Zukunft nicht ändern. Um diese Lernziele zu erreichen, ist weder der Einsatz einer Sexbox entwickeln (S. 7-19) aufgeführt. Diese Richtziele unterstützen Kinder im Kindergartenalter im Lernen, sich in Bezug auf ihren eigenen Körper gegenüber Dritten abzugrenzen und Nein sagen zu können. Dies dient aufzuarbeiten, dass die Schülerinnen und Schüler altersgerecht lernen, ihren Körper zu verste- hen und sich mit seinen Veränderungen vertraut zu machen, wozu auch das Thema "Sexuali- tät" gehört. Die Lehrpersonen
1460.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
zeigte, dass sich die bis- herige Grundstruktur des Konkordats auch heute noch bewährt. Darauf baut die heute vorliegende Revisionsvorlage auf. Die wesentlichen Neuerungen beschränken sich auf wenige, teilweise Kreisen die revidierte Vereinbarung zur Vernehmlassung unterbreitet. Am 2. Februar 2006 befasste sich auch die Zuger kantonsrätliche Konkordatskommission mit dem Vernehmlassungsentwurf und nahm dazu Stellung heutigen und den voraussehbaren künftigen Anforderungen des Straf- und Massnahmenvollzugs genügen; - den sich aus der Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs (AT StGB) ergebenden Erfordernissen e
1468.2 - Antwort des Regierungsrates
Verbindungen von der Ost- in die Zentralschweiz werde die Route über Menzingen empfohlen. Besonders spitze sich die Situation bei Sperrung der Strasse Hirzel - Sihlbrugg zu, was zu mehrstündi- gen Stausituationen Abb. 1: Lage der kantonalen Verkehrszählstellen 04/50 und 04/53 Unter der berechtigten Annahme, dass sich der grösste Teil des Ziel-/Quellverkehrs der Gemeinde Menzingen aus oder in Richtung Edlibach bewegt kürzeste Route die zu fahrenden Distanzen. Auf diese Parameter kann kein Einfluss genommen werden, würden sich doch diese auch auf andere Routenberechnungen auswirken. Sollten jedoch allfällige Fahrverbote oder
1473.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Ausserhalb des Strafrechts sind verschiedene weitere bundesrechtliche Normen zu beachten, welche sich mit der Fürsorge- und Erziehungspflicht der Eltern befassen. Zu erwähnen sind in 1 Schweizerisches kantonalen Strafnorm als fraglich. Selbst wenn man von einem rechtlichen „Vakuum“ ausgehen würde, wie sich der Motionär ausdrückt, kann die von ihm angestrebte Norm im Polizeistrafrecht aus rechtlichen Gründen erklärt werden, weil das Anliegen des Motionärs im Kompetenzbereich des Regierungsrates liegt. Da sich jedoch Regierungsrat und Motionär materiell einig sind und die Grobplanung abgeschlossen ist, ist
1342.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
100'000 reduziert und ist auf vier Jahre befristet; • Private beteiligen sich an der Finanzierung; • die kantonale Förderung beschränkt sich auf die klar definierten Bereiche - Vermittlung von Diplomarbeiten ätlichen Berichtes Nr. 1342.1 - 11748) 2 1342.4 - 11827 Der Regierungsrat stellt den Antrag, dass sich der Kanton unter folgenden Bedingungen weiterhin an Innovationsförderungsmassnahmen beteiligen solle: Berichtes die hohen Ziele nicht oder nur teilweise erreicht hat. Wir sind damit einverstanden, dass sich der Kanton gemäss den vorgenannten Bedingungen in klar definierten Bereichen und mit einem wesentlich
1365.2 - Antwort des Regierungsrates
ist in allen Gewässern immer mit Holz- und Geschiebetrieb zu rech- nen. Wie es sich gesamtschweizerisch zeigte, ereigneten sich bei solchen Nieder- schlägen überall grössere Hangrutsche und Anrisse. Dabei waldbauliche Eingriffe auch gestufte Wälder angestrebt. Befindet sich der Wald wegen forstlicher Massnahmen in der Optimalphase, vermag er sich den ver- heerenden Wassergewalten besser zu widersetzen. Trotz at wie folgt Stellung nimmt: Vorbemerkungen Beim Ereignis vom 19. bis 22. August 2005 handelte es sich um ein ausserordentli- ches Niederschlagsereignis, welches von der statistischen Häufigkeit her als
1376.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
genommen, dass im Frühjahr 2006 die Globalbilanz der Eidgenössischen Finanzverwaltung überarbeitet und sich dadurch die NFA-Mehrbelastung für den Kanton Zug verändern wird. Ebenfalls sind wir uns bewusst, dass mit den Gemeinden im Rahmen des zweiten Paketes der ZFA einen dynamischen Prozess darstellen und sich auch hier die geplanten Beträge wieder verändern können. Die Vernehmlassung des zweiten Paketes ZFA Die Investitionen erreichen im 2007 mit 137.5 Mio. Franken einen neuen Höchst- stand und vermindern sich dann im Jahr 2009, nach Fertigstellung des Zentralspitals, auf 81.8 Mio. Franken. Bemerkenswert ist
1396.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Bürgergemeinden weiterhin in der alten Form beibehalten will. 2. Eintretensdebatte Die Stawiko hat sich in einem Grundsatzentscheid mit 6 Ja- zu 1 Nein-Stimme ohne Enthaltung dafür ausgesprochen, die Z Stawiko unterstützt somit grundsätzlich die Anträge des Regierungsrates. Die Stawiko beschäftigte sich im Weiteren mit den Personalstellen im Kantonalen Sozialamt. Im Rahmen der Zuger Finanz- und Aufg seit 2006 keine Beiträge (bisher 50%) an die wirtschaftliche Sozialhilfe der Gemeinden mehr. Wenn sich der Kanton aus der operativen Kontrolle zurück- zieht, könnte eigentlich mit der Reduktion von mindestens
1423.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Nr. 1423.1 - 11984) ein mit folgen- dem Wortlaut: Der Regierungsrat wird dringend eingeladen, die sich im Gange befindlichen Ar- beiten betreffend rechtlich/organisatorischer Reorganisation des Strassenver- Eigenverantwortung auf operativer Ebene innerhalb eines politisch vorgegebenen Rahmens gewähre. Nachdem sich der Regierungsrat dazu bekenne, den Pragma-Führungsansatz für die öffentliche Verwaltung ernsthaft zu prüfen und bei positivem Ergebnis eine flächendeckende Ein- führung nicht ausschliesse, stelle sich daher aktuell die politische Frage, ob es sinn- voll und klug sei, in dieser Phase der Pragma-Pil
1393.07 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
Änderungen in der Prioritätenordnung betreffen direkt den kantonalen Richtplan, was dazu führte, dass sich unsere Kom- mission überhaupt mit der Kreditvorlage für das Projekt "Kammerkonzept Ennetsee" befasste Kantonsrat beschlossen wor- den. Die Prioritätenliste für die verschiedenen Verkehrsvorhaben befindet sich im Richtplantext V 12.2. Danach sind für das Projekt "Kammerkonzept Ennetsee", das aus vier neuen Verhältnisse angepasst (Richtplantext V 12.1), d.h. erstmals anfangs 2008. Der Regierungsrat hat sich in seinen Vorlagen zum Projekt "Kammerkonzept Ennet- see" (Vorlagen Nrn. 1393.1 - 1393.4, Laufnummern

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