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1372.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ist. Eine Über- sicht verschafft die Gefahrenhinweiskarte. Daraus abgeleitet sind Gefahrenkarten und Massnahmenpläne. Auf der dritten und grundeigentümerverbindlichen Ebene finden sich Gefahrenzonenpläne 2 regelt die Kriterien für Neueinzonungen. Bei Einzonungen müssen die Gemeinden auf- zeigen, dass sich ihre Siedlungen nach innen entwickeln, dass die neuen Wohnzonen dem bundesrechtlich festgelegten Bedarf
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1412.07 - Zusatzbericht und Antrag des Regierungsrates
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bisher aber nahm sich die Polizei all jener Fälle an, in welchen Anzeigen erstattet wurden oder Ermittlungen zu tätigen waren. Des- halb haben einige Gemeinden private Sicherheitsdienste engagiert. Nur weil Entlöhnung der Sicherheitsassistentinnen und -assistenten aufgeführt. Von den zu erwartenden Beträgen her werden wir diesen Aufwand über das ordentliche Budget 2008 auswei- sen. Im März 2007 wird sich weisen, Gemeinden oder Dritten abge- schlossen werden, werden keine Sicherheitsassistentinnen und -assistenten rekru- tiert und angestellt. Zeitlich lässt sich das gut planen, da ab März 2007 der Bedarf in den Grundzügen
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1412.09 - Zusatzbericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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2006). 2. Sicherheitsassistenten Der umfassende Auftrag der Zuger Polizei ändert sich mit Inkrafttreten des neuen Polizei- und des Polizei-Organisationsgesetzes nicht. Sicherheitsassistentinnen und Sich des Verkehrskontrolldienstes ein Überschuss von rund CHF 300'000.00 verbleibt. Dieser vermindert sich für den Kanton, wenn die Gemein- den nach neuem Recht die Kontrolle des ruhenden Verkehres durch den des Verkehrskontrolldienstes mittels Verwaltungsvereinbarung von den Gemeinden beansprucht, wandeln sich die hierfür erforderlichen Personal- stellen vom Konto Aushilfen zum Konto hauptamtliche Stellen.
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1367.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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öffentlichen Hand muss die Gelegenheit gegeben sein, sich antizyklisch zur Wirtschaftsentwicklung zu verhalten. Auf der anderen Seite muss auch sichergestellt werden, dass die Laufende Rechnung nicht über längere Erster Abschnitt: Geltungsbereich und Grundsätze (§§ 1 - 2) § 2 Grundsätze § 2 Abs. 1 definiert, dass sich die Haushaltführung nach den Grundsätzen der Gesetzmässigkeit, der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit sieht dafür keine Notwendigkeit, weil alle Grundsätze gleichwertig sind. Die Definitionen dazu finden sich in den Materialien. Ausserdem widerspricht die explizite Umschreibung eines einzelnen Grundsatzes
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1413.07 - Zusatzbericht und Antrag des Regierungsrates
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bisher aber nahm sich die Polizei all jener Fälle an, in welchen Anzeigen erstattet wurden oder Ermittlungen zu tätigen waren. Des- halb haben einige Gemeinden private Sicherheitsdienste engagiert. Nur weil Entlöhnung der Sicherheitsassistentinnen und -assistenten aufgeführt. Von den zu erwartenden Beträgen her werden wir diesen Aufwand über das ordentliche Budget 2008 auswei- sen. Im März 2007 wird sich weisen, Gemeinden oder Dritten abge- schlossen werden, werden keine Sicherheitsassistentinnen und -assistenten rekru- tiert und angestellt. Zeitlich lässt sich das gut planen, da ab März 2007 der Bedarf in den Grundzügen
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1413.09 - Zusatzbericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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2006). 2. Sicherheitsassistenten Der umfassende Auftrag der Zuger Polizei ändert sich mit Inkrafttreten des neuen Polizei- und des Polizei-Organisationsgesetzes nicht. Sicherheitsassistentinnen und Sich des Verkehrskontrolldienstes ein Überschuss von rund CHF 300'000.00 verbleibt. Dieser vermindert sich für den Kanton, wenn die Gemein- den nach neuem Recht die Kontrolle des ruhenden Verkehres durch den des Verkehrskontrolldienstes mittels Verwaltungsvereinbarung von den Gemeinden beansprucht, wandeln sich die hierfür erforderlichen Personal- stellen vom Konto Aushilfen zum Konto hauptamtliche Stellen.
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1425.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Regierungsrates. Finanzdirektor Peter Hegglin wies anlässlich der Kommissionssit- zung darauf hin, dass sich der Regierungsrat bei der Erarbeitung der Vorlage zurückgehalten und die Höhe der bestehenden Ansätze hierüber und allfällige Änderungsbeschlüsse seien dem Kantonsrat zu über- lassen. Schwerpunktmässig hatte sich unsere Kommission mit folgenden drei Bereichen zu befassen. - Soll die Sitzungspauschale für Komm Kürzestsitzungen der zeitliche Aufwand für die An- und Abreise berücksichtigt werden kann, entschied man sich für einen unab- hängig von der effektiven Sitzungsdauer zu entschädigenden Zeitsockel von zwei Stunden
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1425.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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aus dem Kantonsrat, die Entschädigungsregelungen präziser zu fassen. Die Höhe der Ansätze orientiert sich an den bestehenden Regelungen. Die minimale Zeiteinheit für die Erfassung von Kommissionsaktivitäten (BGS 141.1), mit der die Justizprüfungskommission um acht auf 15 Mitglieder erweitert wurde, stellte sich die grundsätzliche Frage nach der Entschädigung für das Aktenstudium für Angehörige von ständigen geltenden § 5 Abs. 2 abgerechnet. Diese Praxis entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen, was sich aus den Materialien zur Totalrevision des heutigen Nebenamtsgesetzes ergibt (Vorlage 38.1 ff.) Soll
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1446.7 - Bericht und Antrag des Obergerichtes zur 2. Lesung
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6 - 12237); Erste Lesung im Kantonsrat am 26. Oktober 2006. 2 1446.7 - 12286 Eine solche Fülle von sich rasch folgenden Änderungen der gleichen Rechtserlasse bzw. der gleichen Rechtsnormen stellt eine Gefahr angepasst. Finanzielle Folgen sind mit diesen Korrekturen nicht verbunden. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Bestimmungen, die angepasst werden müssen: 1.1. Gesetz über die Organisation der Geri betreffend Hinweise der Polizei bei der ersten Ein- vernahme der beschuldigten Person eingeführt, welche sich an die voraussichtliche künftige Regelung des neuen Bundesrechts anlehnt. Dieser neue Abs. 4 ist in
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2150.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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Jugendliche und Kinder sei dies ein echter Beitrag zur Sicherheit und indirekt auch eine Förderung des öffentlichen Verkehrs. Entsprechend sprachen sich alle Votanten für Eintreten aus. Vereinzelt wurde die erhält, womit der EVZ die Kosten des Busangebots zurzeit allei- ne trägt, da auch die Zuger Gemeinden sich aus der Mitfinanzierung zurückgezogen haben. Gefragt wurde auch, ob bei Grossanlässen ein besonderer zu erwähnen wäre. 2. Eintretensdebatte Nachdem eine Fragerunde stattgefunden hatte, beschränkten sich die Voten in der Eintretens- debatte auf wenige Kernpunkte. Es wurde darauf hingewiesen, dass ein