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2165.03 - Antrag des Regierungsrates
Gegenstände, die sich in deren Gewahrsam befinden, kurz zu kontrollie- ren. § 19 Bst. b b) begründeter Verdacht besteht, dass sie Gegenstände in Gewahrsam hat, die von Gesetzes wegen sicherzustellen sind; § 21 Abs. 2 2 Geht eine Gefährdung oder Störung der öffentlichen Sicherheit und Ord- nung unmittelbar von einem Tier oder Gegenstand aus, richtet sich das poli- zeiliche Handeln gegen das Tier oder den Gegenstand 21 Marginalie, Bst. c Erkennungsdienstliche Erfassung a) Gründe c) die sich in Auslieferungs- oder in ausländerrechtlicher Administrativhaft befindet oder gegen die ein Einreiseverbot besteht, sofern keine
2187.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
werden, ob sich das Gebiet des Kantons Zug aus geologischer Sicht für die Nutzung der Tiefengeothermie eignet. 2.2 Bestehende gesetzliche Regelung Gemäss Art. 667 Abs. 1 ZGB erstreckt sich das Eigentum Gallen, das ab Herbst 2015 der Stadtbe- völkerung Wärme und Strom liefern soll. Im Kanton Aargau hat sich der Verein Geothermische Kraftwerke Aargau (VGKA) zum Ziel gesetzt, bis zum Jahre 2020 ein geothermisches steht nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung zu Art. 664 ZGB demjenigen Kanton zu, in dessen Gebiet sich der fragliche Untergrund befindet. Das Bergregal ist ein historisches Monopolrecht der Kantone. Es
2130.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
samte Kredit für die Erarbeitung des Generellen Projektes beläuft sich somit auf 4.95 Mio. Franken. Die massgebenden Informationen finden sich im regierungsrätlichen Bericht. Die Kommission für Tiefbauten mit dem Zusatzkredit einverstanden. Wir gehen aber davon aus, dass es sich hierbei um eine aussergewöhnliche Situation handelt, die sich nicht wiederholen wird. Auf Seite 4 des regierungsrätlichen Berichtes Baudirektion intern die Kapazitäten für ein so grosses Projekt nicht aufbringen könne. Die Stawiko hat sich auch nach dem weiteren Vorgehen erkundigt, falls der Zusatzkredit nicht gesprochen würde. Wir wurden
2163.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Kommissionsmitglied bedauert, dass sich alle Bushaltestellen auf der Strasse zwischen Sihlbrugg und Knoten Sand AG auf den Fahrbahnen befinden würden. So würde sich z.B. die Haltestelle im Gebiet Tal für Sihlbrugg über Laubau und Tal nach Neuheim durch geologisch aktives Gebiet. In den letzten Jahren haben sich immer wieder Erdrutsche ereignet. Die Strasse weist deshalb über die ganze Länge erhebliche Schäden ihrem Bericht vom 21. September 2012 zugestimmt. Seit der Sitzung der Kommission für Tiefbauten haben sich am 10. und 11. Oktober 2012 star- ke Niederschläge ereignet, welche im Gebiet Neuheim punktuell zu
2165.15 - Ablauf der Referendumsfrist: 8. April 2014
(geändert) 2 Geht eine Gefährdung oder Störung der öffentlichen Sicherheit und Ord- nung unmittelbar von einem Tier oder Gegenstand aus, richtet sich das poli- zeiliche Handeln gegen das Tier oder den Gegenstand dienen. § 11 Abs. 1 1 Die Polizei kann eine Person kontrollieren, um c) (geändert) Gegenstände, die sich in deren Gewahrsam befinden, kurz zu kontrollieren. 1) SR 780.1 2) SR 312.0 2 [Geschäftsnummer] § Person ausser in den gesetzlich vorgesehenen Fällen erkennungsdienstlich erfassen, c) (geändert) die sich in Auslieferungs- oder in ausländerrechtlicher Administrativhaft befindet oder gegen die ein Einr
2174.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Organisations- und Kostenstruktur haben, je nachdem, ob es sich um ei- ne Berg- oder eine Talgemeinde handelt, ob sie Zentrumslasten zu tragen hat, ob es sich eher um einen Industrie- oder einen Bildungsstandort operat i- ve Ergebnis. Zusammen mit den ausserordentlichen Aufwänden und Erträgen (dritte Stufe) ergibt sich das Gesamtergebnis der Rechnungsperiode;  Ausweis einer Geldflussrechnung;  Erweiterter Anhang zur damit erzielt werden. 3 Die Exekutive erlässt die notwendigen Bestimmungen. Bei einer KLR handelt es sich um eine interne Rechnung, die auf Stufe Amt oder Abteilung ein- geführt wird. Dabei werden die zu
1527.8a - Beilage:Revisionsbericht
für die Planung des abgerechneten Bauprojektes «Ausbau Verbindung Knoten Grindel-Bibersee» beliefen sich auf Fr. 651 611.80 und wurden mit Revisionsbericht Nr. 74-2008 abgerechnet. Die Ausgaben für die Planung Steinhausen und der Genossenschaft Migros Luzern sowie mit Vertrag vom 10./17./21. Februar 2003 beteiligte sich die Genossenschaft Migros Luzern am Ausbau des Kreisels Grindel und somit an der Verbesserung der für die Planung des abgerechneten Bauprojektes «Ausbau Verbindung Knoten Grindel-Bibersee» beliefen sich auf Fr. 651 611.80 und wurden mit Revisionsbencht Nr. 74-2008 abgerechnet. Die Ausgaben für die Planung
1540.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
gesamten Baukosten sollen sich auf 4.1 Mio. Singapore Dollars belaufen, was zurzeit rund 3.3 Mio. Franken entspricht. Der Beitrag des Kantons Zug ist in Schweizer Franken und verändert sich durch allfällige W Laufenden Rechnung von 35'000 Franken pro Jahr (Konto 1772.36701). Die rechtliche Grundlage dazu findet sich in § 79 Abs. 3 des Schulgesetzes (BGS 412.11). Der Bund leistet Betriebsbeiträge, finanziert jedoch Beiträgen von Firmen und Privaten oder durch Aufnahme von Darlehen beschafft werden. Der Kanton Zug hat sich in der Zeit von 1981 bis 2003 mit fünf Beiträgen von insgesamt 880'000 Franken für Um- und Erweit
1528.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Seite 11 des regierungsrätlichen Berichtes). Die jährlichen finanziellen Auswirkungen präsentieren sich wie folgt: Neueinreihung der Kindergartenlehrpersonen +Fr. 550’000 Bereinigung Einreihungen übrige eine Klasse höher und somit den Klassen 15 – 18 (plus Zulage) zuzu- ordnen. Dieser Antrag stützte sich auf ein Schreiben der Eidgenössischen Sportkommission (ESK) vom 21. August 2007. Darin wird festgehalten Der Antrag wurde mit 4 Nein- zu 1 Ja-Stimme ohne Enthaltung abgelehnt (die Begründung dazu findet sich beim nächsten Antrag). 4 1528.5 - 12492 Zu § 6 Abs. 2, Bst. Cc, wurde der Antrag gestellt, den Begriff
3161.9a - Beilage 1: Verordnung
belaufen sich pro Unternehmen auf höchstens 25 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes 2018 und 2019 und höchs- tens auf eine Million Franken. 2 Die nichtrückzahlbaren Beiträge belaufen sich pro Unternehmen erstattet dem Regierungsrat in geeigneter Form Bericht. 3 Die Prüfinstanz gemäss Abs. 2 Bst. e) setzt sich aus ausserkantonalem Fachpersonal zusammen. 4 Der Entscheidungskommission gemäss Abs. 2 Bst. e) gehören mit derjenigen zum Zeitpunkt der Auszahlung der ersten Tranche vergleichbar bezie- hungsweise haben sich zwischenzeitlich nicht wesentlich verbessert. § 8 Einreichung des Gesuchs 1 Härtefallmassnahmen werden

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