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3140.2 - Antwort des Regierungsrats
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einiger Zeit ver- stärkt auf so genannte First Responder gesetzt. Bei First Respondern handelt es sich um ge- schulte Helferinnen und Helfer, die bei Herznotfällen alarmiert werden , um möglichst rasch Liste können Personen, die bei Notfällen die Notrufnummer 144 wählen, darauf hingewiesen werden, wo sich das nächstgelegene garantiert zugängliche AED-Gerät befindet. Diese Liste umfasst momentan 58 Geräte Massnahmen hat der Regierungsrat schon getroffen, damit die Bevölkerung im Notfall schnell weiss, wo sich das nächste AED-Gerät befindet bzw. welche Massnahmen sind geplant? Wie bei allen gesundheitlichen
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3031.1 - Interpellationstext
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Lehrpersonen diskriminiert oder auch nur mit ungehörigen Bemerkungen konfrontiert werden, sich nicht wehren, weil sie sich davor fürchten, dass ihr Kind danach vom Lehrer geplagt wird? b) Was schlägt der Re Abneigungen äussern, mitunter in einer Weise, dass Kinder von Eltern, deren politischen Ansichten sich nicht mit derjenigen der Lehrperson decken, eingeschüchtert oder gar diskriminiert werden. Dies veranlasst Gegenmassnahme vor? 5. Wie beurteilt der Regierungsrat die Möglichkeit, eine Strafnorm einzuführen, wenn sich Lehrpersonen politisch nicht neutral verhalten? 6. Welches sind die gängigen Prüfungskriterien des
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3119.1 - Motionstext
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persönlicher Assistenz, Smarthome mit intelligenten Überwachungsmöglichkeiten und anderem verbessern sich allmählich die Möglichkeiten für alte und behinderte Personen, ein selbstständiges und selbstvera Wie Procap seinem Merkblatt 201 «Die Bedeutung des anpassbaren Wohnungsbaus» be- schreibt, macht sich die Schaffung von mehr anpassbaren Wohnungen mittelfristig auch kos - tenmässig bezahlt. Angesichts ansteigen, im Jahr 2001 hätten sie noch 6.5 Milliarden Franken betragen. Laut dieser Studie ergebe sich das grösste Sparpotential, wenn der Eintritt ins Pfle - geheim verzögert werden könne: Falls die älteren
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3120.1 - Interpellationstext
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Sommermonaten sind sie immer wieder ein Ärgernis: Autoposer , die sich mit überlautem Motorgeheule wichtig machen und die Blicke anderer auf sich ziehen wol - len. Was diese Autoposer als ihr Recht und ihre Freiheit und ihrem Recht, Ruhe zu geniessen – dies teilweise massiv. Während des Corona-Lockdowns hat sich das Protzgehabe von Autoposern offenbar vielerorts zugespitzt. Wir stellen dem Regierungsrat in diesem worden sind, um auffälligen Motorenlärm zu erzielen? b) Wie viele dieser Manipulationen befinden sich innerhalb des legalen Bereiches, wie viele sind illegal? c) Welche Konsequenzen bringen illegale
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3034.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Bereich Mobilität. Darin hat sich der Regierungsrat bis 2035 eine energieeffiziente Mobilität mit möglichst wenig CO 2-Emissionen zum Ziel gesetzt (Massnahme M1). Zusätzlich hat sich der Regierungsrat in seinen Fahrzeugsteuern einen Wechsel der Besteuerung. Nach dem aktuellen Steuersystem im Kanton Zug richten sich die Motorfahrzeugsteuern für Personenwagen, Motorräder und Kleinmotorräder grundsätzlich nach dem nach dem Seite 2/3 3034.2 - 16489 Gesamtgewicht (§ 10 SVStG). Bei den Verbrennungsmotoren ergibt sich zunehmend eine Ent- wicklung zu mehr Leistung aus weniger Hubraum. Gleichzeitig steigt der Anteil
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3033.1 - Postulatstext
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. Bei einer allfäll i- gen nachfrageorientierten Weiterentwicklung soll sich die Regierung proaktiv dafür einsetzen und die sich allfällig daraus ergebenden Mehrkosten via Budget beim Kantonsrat beantragen Menzingen haben am 28. November 2019 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird eingeladen, sich bei den ZVB sowie zusätzlich beim entsprechenden Tarifverbund, der für den Nachtzuschlag zuständig überregionale allfällige Neukonzeption des Nachangebots im Sinne des Kantons Zug einzusetzen und sich daraus ergebende allfällige Mehrkosten via Budget dem Kantonsrat zu beantragen. Begründung Der Na
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3123.1 - Antwort des Regierungsrats
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Kantons Zug von Schlauchbootfahren- den eher selten gemacht. Ein- und Auswasserungsstellen befinden sich meist an Orten mit Parkplätzen oder mit kurzen Verbindungen zum öffentlichen Verkehr. Die Zuger Polizei Ottenbach oder Bremgarten er- folgt. Auf dem Gebiet des Kantons Zug werden der Bereich Reussspitz oder die sich bei Nie - drigwasser anbietenden Kiesbänke in der Regel nur für Pausen genutzt. Beantwortung der Fragen sees bis zum Wehr nach Perlen durch. Unterhalb des Wehrs wird in der Regel nur eingewassert, wenn sich ein Unfall ereignet hat oder eine Suche durchgeführt werden muss. Der Kanton Aargau wassert auf dem
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3153.4a - Synopse
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in der Schweiz öffentlich und unentgelt- lich zugänglichen Publikation veröffentlicht sind; oder b) sich wegen ihres besonderen Charakters für die Veröffentlichung in der GS und der BGS nicht eignen. § 5 Interessen. 3 Der Bezug des Amtsblatts in gedruckter Form ist kostenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach dem Kantonsratsbeschluss über die Gebühren in Verwal- tungs- und Zivilsachen (Verwaltungsgeb dessen Herunterladen für die individuelle Bearbeitung sind unentgeltlich. 2 Die Ablieferung richtet sich nach den massgebli- chen Bestimmungen des Archivgesetzes vom 29. Januar 2004[BGS 152.4]. 2 Die aktuelle
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3153.3a - Synopse
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in der Schweiz öffentlich und unentgelt- lich zugänglichen Publikation veröffentlicht sind; oder b) sich wegen ihres besonderen Charakters für die Veröffentlichung in der GS und der BGS nicht eignen. § 5 Interessen. 3 Der Bezug des Amtsblatts in gedruckter Form ist kostenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach dem Kantonsratsbeschluss über die Gebühren in Verwal- tungs- und Zivilsachen (Verwaltungsgeb dessen Herunterladen für die individuelle Bearbeitung sind unentgeltlich. 2 Die Ablieferung richtet sich nach den massgebli- chen Bestimmungen des Archivgesetzes vom 29. Ja- nuar 2004[BGS 152.4]. 2 Die aktuelle
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3153.2 - Antrag des Regierungsrats
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Rechtssetzungsaufgaben betrauter Organe und Instanzen; c) nicht allgemeinverbindliche Erlasse, die sich an einen weiteren Personenkreis richten; d) Ausgabenbeschlüsse des Kantonsrates und des Regierungsrates in der Schweiz öffentlich und unentgeltlich zugänglichen Publikation veröffentlicht sind; oder b) sich wegen ihres besonderen Charakters für die Veröffentlichung in der GS und der BGS nicht eignen. § 5 genommen werden. 3 Der Bezug des Amtsblatts in gedruckter Form ist kostenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach dem Kantonsratsbeschluss über die Gebühren in Verwaltungs- und Zivilsachen (Verwaltungsgebührentarif)