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412.31 - Gesetz über das Dienstverhältnis und die Besoldung der Lehrpersonen an den gemeindlichen Schulen (Lehrpersonalgesetz)
richtet sie sich nach dem im Schulgesetz ge- regelten Auftrag der Lehrperson. * 2 Die vom Arbeitgeber festgelegte Arbeitszeit beträgt maximal 150 Stunden pro Jahr; bei Teilpensen reduziert sie sich anteilsmässig anteilsmässig. 3 Die Lehrpersonen sind verpflichtet, sich während der Sportwoche für Schullager oder Sporttage und für die Ausführung der vom Arbeitgeber festgelegten Arbeiten zur Verfügung zu stellen. Lehrpersonen zehn Lohnstufen. Die erste Stufe entspricht dem Minimum der Lohnklasse. Die weiteren Stufen erhöhen sich jeweils um den neunten Teil der Differenz zwischen dem Klassenmaximum und dem Klassenminimum. Die
722.212 - Reglement zum Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzreglement, FSR)
Anlagen und Abgasanlagen 1 Die Kontrollfristen für wärmetechnische Anlagen und Abgasanlagen rich- ten sich nach dem Stand der Technik. Wohnraumfeuerungen und Abgasan- lagen sind nach den Vorgaben der feusuisse Traghilfe (4 Angehörige der Feuerwehr; AdF) mit einer Gebühr von Fr. 485.– 2 Pro zusätzliche AdF erhöht sich die Gebühr um Fr. 90.–. 3 Die Kosten für die Unterstützung des Rettungsdienstes werden der verur- etc. e) Personenbefreiung aus misslicher Lage (insbesondere steckengeblie- bene Aufzüge, Person hat sich ein- bzw. ausgeschlossen) 2 Die Verrechnung erfolgt aufgrund der nachfolgenden Ansätze gemäss den
161.5 - Verordnung über das Zwangsmassnahmengericht (VO ZMG)
Verfahren vor dem Zwangsmassnahmengericht richtet sich nach den massgebenden Bestimmungen des Bundesrechts und des kantonalen Rechts. 2 Entscheidet sich die Staatsanwaltschaft dafür, einen Haftantrag oder Aufgaben. § 5 Stellvertretung 1 Die Zwangsmassnahmenrichterinnen bzw. Zwangsmassnahmenrichter vertreten sich gegenseitig. 2 Falls aus zwingenden Gründen alle Zwangsmassnahmenrichterinnen bzw. Zwangsmassnahmenrichter Die fallbezogene Zuständigkeit der Zwangsmassnahmenrichterinnen bzw. Zwangsmassnahmenrichter ergibt sich aus dem Pikettplan. Sind in einem Verfahren mehrere Zwangsmassnahmen zu beurteilen, so bleibt das
131.2 - Verordnung zum Wahl- und Abstimmungsgesetz (Wahl- und Abstimmungsverordnung, WAV)
Unterzeichnung des Protokolls anzubringen. § 39 Sicherung des Stimmmaterials 1 Die Stimm- und Wahlzettel – gültige und ungültige sowie leere je für sich – und die Stimmrechtsausweise sind zu versiegeln und Wochenaufenthalter, c) Verheiratete und in eingetragener Partnerschaft lebende Personen, die sich im Einverständnis der Partnerin oder des Partners, auf richterliche Anordnung oder aufgrund unmittelbarer 2) SR 161.5 GS 29, 707 1 131.2 1.2. Stimmregister § 2 Grundlage und Form 1 Das Stimmregister stützt sich auf das Einwohnerkontrollregister. Es ist mittels elektronischer Datenverarbeitung (EDV) zu führen
161.113 - Geschäftsordnung des Strafgerichts (GO SG)
Kollegialgericht 1 Das Kollegialgericht setzt sich aus der Verfahrensleitung und zwei weite- ren Mitgliedern zusammen. 2 Die Bestimmung der weiteren Mitglieder richtet sich sinngemäss nach den in § 10 definierten vertreten sich bei Verhinderung gegenseitig. § 9 Sekretariat 1 Das Sekretariatspersonal erledigt die Aufgaben gemäss Stellenbeschrieb und weitere ihm zugewiesene Aufgaben. 2 Es vertritt sich bei Verhinderung Kanzleivorsteher unterzeichnen Anträge und Stellungnahmen des Plenums gemeinsam. 2 Im Übrigen richtet sich die Unterschriftenregelung nach den einschlägigen Gesetzen. 5) SR 312.0 5 161.113 Änderungstabelle
414.191 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule
Prüfungskommission 1 Die Direktion für Bildung und Kultur wählt die Prüfungskommission. Sie setzt sich zusammen aus der Leiterin oder dem Leiter des Amtes für Mittel- schulen und Pädagogische Hochschule welche der Lernbereiche und Fächer geprüft werden. § 10 Inhalte 1 Die Schülerinnen und Schüler haben sich durch die Abschlussprüfung über die von der Schule vermittelten Kenntnisse und die von Höheren Fach- Kandidatinnen und Kandidaten, welchen der Fachmittelschulausweis nicht erteilt werden kann, können sich für die nächste ordentliche Prüfung anmel- den, wenn sie den Unterricht der dritten Klasse wiederholt
3259.2 - Antrag des Regierungsrats
konzessionierten Schifffahrtsgesellschaften auf den Zuger Seen teilen die Abgeltung unter sich auf. Können sie sich über die Höhe der Aufteilung nicht einigen, entscheidet der Regierungsrat. 4 Aufgehoben 1 Der Kanton finanziert die Abgeltung zu 2/3 und die Gemeinden zu 1/3. 2 Die Gemeinden beteiligen sich im Verhältnis ihrer Einwohnerzahl (Basis 31. De- zember des Vorjahres), wobei bei Gemeinden mit mindestens . § 5 Beteiligung von ausserkantonalen Gemeinwesen 1 Der Kanton sorgt dafür, dass sich ausserkantonale Gemeinwesen, deren Bevöl- kerung bzw. deren Wirtschaft aus dem Betrieb der öffentlichen Schifffahrt
3332.2 - Antwort des Regierungsrats
ist nicht immer klar, wann Bedenken weiterge- leitet werden sollen. Ist es aus Sicht der Regierung vertretbar, dass sich die Schulleitung auf die Bedenken einer Drittperson (der „denunzierenden“ Lehrperson) Doppellektion zählt – gilt der schuleigene Lehrplan, der sich am Rahmenlehrplan für die Maturitätsschulen der EDK orientiert. Die Lehrpersonen haben sich an die Lehrpläne zu halten. In verschiedenen Fächern dlich müssen Lehrpersonen der Schulleitung Bedenken zur Unterrichtsqualität melden können. Sofern sich die Angelegenheit nicht kollegial lösen lässt, sind sie sogar dazu verpflichtet. Aufgrund der Sachlage
3246.1 - Interpellationstext
Phi- lipp Müller haben sich bereits im April 2016 klar für eine Individualbesteuerung ausgesprochen: «Christian Levrat und Philipp Müller, haben heute bekräftigt, dass sie sich im Falle einer Ableh- nung Mai 2021 Die FDP-Fraktion hat am 4. Mai 2021 folgende Interpellation eingereicht: Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme zur Interpellation 20.3876 positiv zur Individu- albesteuerung geäussert: Bundesrat für die Einführung der Individualbesteuerung einsetzen werden». Die Erwerbstätigkeit soll sich lohnen. Zweitverdienende sollten nicht für ihr Erwerbseinkommen steuerlich bestraft werden. Gerade
3329.1 - Antwort des Regierungsrats
Primarschüler der unteren Klassen wäre mit erheblichem Er- klärungs- und Betreuungsaufwand verbunden. Da sich die Schülerinnen und Schüler die Spei- chelproben nach dem bereits in den Sekundarschulen praktizierten mittragen. Insbesondere mit dem Aufkommen der deutlich ansteckenderen Delta-Variante des Coronavirus hat sich gezeigt, dass auch Kinder das Virus weitergeben – sie selbst erkranken aber in den allermeisten Fällen muss. Fragen zu den Reihentests in Unternehmen und Institutionen 5. Wie viele Betriebe beteiligen sich zurzeit an den repetitiven Massentests? In der Kalenderwoche 45 führten 67 Betriebe und Institutionen

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