Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

12832 Inhalte gefunden
1052.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Eintretensdebatte 3. Detailberatung 4. Anträge 1. Ausgangslage Beim EG Entsendegesetz handelt es sich ausschliesslich um Vollzug von Bundes- recht. Die Eidgenössischen Räte haben das Entsendegesetz bereits Kantons betreut. Dazu müssen die entsprechenden Kommissionen Marktbeobachtungen machen können und sich die entsprechenden Auskünfte und Unterlagen von den Firmen beschaffen können. Der Gestaltungsraum Anschlussgesetzgebung erlässt, nicht zuletzt damit die entsprechende kantonale Tri- partite Kommission sich auf ihren Einsatz vorbereiten kann, welcher voraussichtlich im Jahre 2004 beginnen wird, wenn das
2228.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
2013 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Die Raumplanungskommission befasste sich bereits an einer halbtätigen Sitzung am 4. April 2012 ein erstes Mal mit dieser Richtplananpassung des Regierungsrates vom 5. März 2013 festgehalten. An einer halbtägigen Sitzung am 3. April 2013 hat sich die Raumplanungskommission erneut mit der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Richtplananpassung für nungskommission unbestritten war, nahm die Fragenrunde nicht viel Zeit in Anspruch. Dazu kommt, dass sich die Raumplanungskommission schon vor rund einem Jahr mit dieser Richt- plananpassung befasst hat.
2292.1 - Interpellationstext
definitive Festsetzung im Richtplan zu beschliessen. Nun zeigt sich jedoch im Rahmen der Diskussionen zum Stadttunnel und ZentrumPlus, dass sich Bewohner insbesondere des Hertiquartiers/ZugWest Fragen in Bezug optimieren. Eine Zerschneidung der Lorzenebene durch Infrastrukturen ist unerwünscht. Der Kanton hat sich bereit erklärt, baldmöglichst die räumlichen und verkehrlichen Konsequenzen eines Ver- zichts auf eine allfällige Verlängerung dieser Strasse ihrem Quartier bescheren könnte. Aus diesem Grund stellen sich folgende Fragen mit der Bitte um mündliche Beantwortung: 1. Teilt der Regierungsrat die Haltung der
2311.1 - Postulatstext
arten geregelt sind. Begründung: Zunehmend befahren Radfahrer Strassen, Wege und Wanderwege, ohne sich um andere Tei l- nehmer zu kümmern. Verbote und Hinweise werden oftmals kaum beachtet. Besonders ältere stückbesitzer, die die Radfahrer und Biker auf die Einhaltung der Verbote aufmerksam m achen, müssen sich zum allgemeinen Ärger noch grobe Beschimpfungen gefallen lassen. Die Ausübung von Biken und Downhillen für Motorfahrzeuge oder Fahrräder ganz oder beschränkt off e- nen Strassen. Art. 26 1 Jedermann muss sich im Verkehr so verhalten, dass er andere in der ordnungsgemäs- sen Benützung der Strasse weder behindert
2290.5 - Antrag von Kurt Balmer zur 2. Lesung
werden, so rechtfertigt sich mangels effektiver Kontrollmöglichkeiten eine Differenzie- rung. Sollte wider Erwarten dem Änderungsantrag nicht stattgegeben werden, so rechtfertigt sich mindestens eine Rückweisung verwaltungsrechtlich die Abgabe durchgesetzt werden kann. Im nicht gewerbsmässigen Bereich kann man sich strafrechtlich folgenlos we i- gern, Angaben zu Beherbergungen zu machen. Gemäss Auskunft der Vol gelegentlich im nicht gewerbsmäss i- gen Bereich ein Zimmer (entgeltlich) vermietet wird, so rechtfertigt sich der kantonale Zwang nicht; hingegen sollen die Gemeinden (wie bis anhin) befugt sein, eine solche
2212.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Gemeinde Cham zwischen der Autobahn A4 und Rumentikon und ist mit Betonplatten hart verbaut. Es handelt sich um ein privates Gewässer im Besitz der Bo- denverbesserungsgenossenschaft Oberwil-Cham. Das Gesamtprojekt ion, können die Bundessubventionen weiter ansteigen.» Gemäss Auskunft des Baudirektors handelt es sich beim Tobelbach um ein reines Renaturie- rungs-/Revitalisierungsprojekt und nicht um ein Hochwasse unbedingt notwendig sei. Im Übrigen sei der See im Richtplan nicht erwähnt. Mindestens daran könnte sich die Gemeinde Cham finanziell beteiligen. Der Baudirektor wies darauf hin, dass der Kantonsrat dem
2233.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
aus- führlicher Bericht sowie ein Antrag vor. Die Ausgangslage ist dort bereits dargelegt, weshalb sich eine Wiedergabe in diesem Bericht erübrigt. 2. Eintretensdebatte Zu Beginn orientierten Baudirektor Baudirektor Heinz Tännler sowie Stefan Vollmann, stv. Kantonsinge- nieur, über die Vorlagen. Damit haben sich die Kommissionsmitglieder einen Überblick über das Projekt verschaffen können. Beim vorliegenden Projekt Diesem Wunsch konnte mit der nachfolgenden Tabelle entsprochen werden: Vor diesem Hintergrund sprach sich die Kommission mit 12 : 0 Stimmen für Eintreten auf die Vorlage Nr. 2233.2 - 14292 aus. Seite 3/3
2284.1 - Interpellationstext
wird die Lehrmittelsituation im Herbst 2010 von einer externer Stelle abschliessend evaluiert. Sollte sich daraus eine Änderung der Lehrmittelwahl ergeben, könnte diese frühes- tens per Schuljahr 2011/12 umgesetzt bestimmten Vorgehen (gemäss Beilage) als Wahlpflichtfach ein- zuführen. Gemäss den Einleitungen drängen sich verschiedene Fragen auf: 1. Ist der Regierungsrat bereit, die ganze Fremdsprachenunterricht -Situation Zürich? Seite 2/2 2284.1 - 14419 Aufgrund des Positionspapiers der Lehrerinnen und Lehrer ergeben sich we itere Fragen: 4. Bei der Einführung von zwei Fremdsprachen auf der Primarstufe wurde von der EDK
2370.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Bargeldbeträge könnten sich aus die- ser Regelung unabsehbare Sicherheitsrisiken ergeben. Es müsste dann geprüft werden, ob zur Vermeidung von Überfällen nicht zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen analog einer Bank Eidgenössischen Räte eine Verschärfung und sicher nicht eine Milderung der Vo r- schriften über die Geldwäscherei resultieren wird. Seite 4/4 2370.2 - 14754 Es versteht sich von selbst, dass einer Urkundsperson ften mit beschränkter Haftung (GmbH) sind die Bestimmungen des Aktienrechts analog anwendbar, was sich aus den Art. 71 Abs. 1 lit. g und 74 Abs. 2 lit. e der Handelsregisterverordnung vom 17. Oktober 2007
1076.06 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Zug, die Bürgergemeinde Zug sowie die Korporationsgemeinde Zug beteiligt. Weitere Gemeinden können sich ebenfalls beteiligen. Die beantragte 2 1076.6 - 11148 Neuordnung in der Organisation der Stiftung angenommenen Teuerungszulage und einem höheren Sachaufwand Mehraufwände von jährlich Fr. 144'100.- nach sich zieht. Dies führt zu einer Steigerung der Gesamtkosten um 17 % von Fr. 855‘900.- (Budget 2002) auf 77'000.- an den Gebäudeunterhalt bezahlt. 2. Eintretensdebatte Die Staatswirtschaftskommission war sich darüber einig, dass das Museum in der Burg vor allem zur Standortattraktivität der Stadt Zug beiträgt

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch