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423.11 - Gesetz über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz (Denkmalschutzgesetz, DMSG)
und Baugesuche sowie geplante bauliche Veränderungen zur Stellungnahme zu unterbreiten, wenn diese sich auf Objekte und deren Umgebung bezie- hen, die in einer archäologischen Fundstätte oder in einer mitzuteilen. Die Behörden der Standortgemeinde haben entsprechend Mit- teilung zu machen, wenn sie sich mit Bauermittlungs- oder Baugesuchen befassen, welche inventarisierte Denkmäler betreffen. 3 Das Inventar gestellt werden, sofern sie nicht von re- gionaler oder nationaler Bedeutung sind. Bei Bauten bezieht sich das Alter auf das Datum der rechtskräftigen Baubewilligung. Massgebend ist das Al- ter zum Beginn
943.11 - Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Gastgewerbegesetz, GGG)
Erteilung und den Entzug der Bewilligung zu- ständig. § 8 Bewilligungsadresse 1 Die Bewilligung bezieht sich auf einen bestimmten Betrieb oder Anlass und auf eine bestimmte mündige und gut beleumdete Person Erteilung und den Entzug der Bewilligung zu- ständig. § 19 Bewilligungsadresse 1 Die Bewilligung bezieht sich auf einen bestimmten Betrieb und auf eine bestimmte natürliche Person, die für die Betriebsführung g in eigenem Interesse beantragt oder durch sein Verhalten veranlasst hat. 3 Die Gebühren richten sich nach dem Kantonsratsbeschluss über die Ge- bühren in Verwaltungs- und Zivilsachen (Verwaltungsgeb
1805.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
weniger Kantonssteuern bezahlen, was pro Kopf und pro Monat Fr. 11.40 ergibt. Diese 61 Prozent lassen sich weiter aufteilen in die untersten Einkommen von immerhin 27 Prozent aller Alleinstehenden, die unter weniger Kantonssteuern bezahlen, was pro Kopf und pro Monat Fr. 28.70 ergibt. Diese 62 Prozent lassen sich wiederum aufteilen in die untersten Einkommen von unter 20'000 Franken, die 14 Prozent der veranlagten und Monat Fr. 37.00 ein. (Sämtliche Prozentzahlen sind max. um 0,2% gerundet.) Zusammengefasst lässt sich sagen: Von den Steuerentlastungen haben die unteren Einkom- men – das sind 21.3 Prozent aller Ste
1813.1 - Interpellationstext
Nichteintretensentscheid (NEE) oder mit einem negativen Asylentscheid (NAE) halten sich zur Zeit im Kanton Zug auf? Wie setzt sich die Gruppe der weggewiesenen Ausländer (Asylbewerber mit NEE oder NAE) nach werden kann, in der Schweiz kei- nen Anspruch auf Sozialhilfe haben (Urteil 8C_681/2008). Sie müssen sich mit reiner Nothilfe begnügen, die in Form von Naturalleistungen erbracht werden kann. Im konkret von Naturalleistungen gewährt wurde? Wenn ja: Um wieviele Fälle und um welche Beträ- ge handelte es sich dabei? Welche Grundbedürfnisse sollen damit abgedeckt werden? Konnten die Aufwendungen für die Nothilfe
1831.1 - Postulatstext
n machen sich Sorgen um unsere Jugendlichen, ja um alle Menschen im Kanton Zug, welche sich nicht mehr sicher fühlen können auf Zugs Strassen und Plätzen. Bei den Delinquenten handelt es sich vorwiegend zusammengelegt. (Kantone SG,BE,SZ,GR) Im Kanton Zug haben wir die unbefriedigende Situation, dass sich zwei Direktionen mit dem Asylwesen befassen, nämlich die Sicherheitsdirektion, bei welcher das Amt
1698.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Generalsekretäre der Volkswirtschaftsdirektion oder der Finanzdirektion vertreten. Dieses Modell hat sich in den ver- gangenen Jahrzehnten bewährt (kostengünstig, kommunikative Vernetzung und administrative infolge von Krankheit oder Unfall längere Zeit ausfallen (was bis jetzt noch nie der Fall war), ergäben sich ernsthafte Probleme in administrativen und juristischen Belangen für den Kantonsrat und den Regierungsrat bzw. einen Mitarbeiter der Staatskanzlei sichergestellt. Diese kanzleiinterne Stellvertretung setzt sich häufig mit Problemstellungen im Bereich des Staats- schreiberamtes auseinander und ist daher im Notfall
1725.3c - Beilage 3
verlangt von Personen, a) die mutwillig eine Alarmierung auslösen; b) aus deren privater Sicherheitseinrichtung sich ein Fehlalarm löst; c) die für private Anlässe den polizeilichen Ord- nungs-, Sicherheits- ei- ner mutwillig ausgelösten Alarmierung; c) jenen, aus deren privater Sicherheitseinrich- tung sich ein Fehlalarm löst; d) jenen, die für private Anlässe den polizeili- chen Ordnungs-, Sicherheits- rungsrat setzt die Pauschale fest. Der Kostener- satz für die polizeiliche Leistung gemäss Bst. f richtet sich nach dem Verwaltungsgebührentarif. § 25 Kostenersatz für polizeiliche Leistungen 1 unverändert 2
1748.1 - Interpellationstext
nationalen Gremien. Im Sinne des Grundsatzes „gouverner, c’est prévoir“ ist aber der Kanton gefordert, sich auf eine spürbare Verschlechterung der Wirtschafts- lage vorzubereiten und alles zu tun, um die Folgen skrise auf den Kanton Zug wurden getroffen; welche Massnahmen in die Wege geleitet? 3. Wie stellt sich der Regierungsrat zu folgenden Ideen? 3.1. Die Auswertung früherer Investitionsprogramme hat gezeigt Investitionsvolumen (Unterhalt von Hoch- und Tiefbauten, Wohnungsbau usw.) erhöht werden kann? 3.2. Kann sich der Regierungsrat vorstellen, mit zusätzlichen Anreizen energetische Gebäu- desanierungen von Privaten
1859.3c - Beilage 3
verlangt von Personen, a) die mutwillig eine Alarmierung auslösen; b) aus deren privater Sicherheitseinrichtung sich ein Fehlalarm löst; c) die für private Anlässe den polizeilichen Ord- nungs-, Sicherheits- ei- ner mutwillig ausgelösten Alarmierung; c) jenen, aus deren privater Sicherheitseinrich- tung sich ein Fehlalarm löst; d) jenen, die für private Anlässe den polizeili- chen Ordnungs-, Sicherheits- rungsrat setzt die Pauschale fest. Der Kostener- satz für die polizeiliche Leistung gemäss Bst. f richtet sich nach dem Verwaltungsgebührentarif. § 25 Kostenersatz für polizeiliche Leistungen 1 unverändert 2
1887.02 - Antrag des Regierungsrates
zuständige Direktion. 2 Die Bewilligungspflicht von stationären Einrichtungen für Minderjähri- ge richtet sich nach den Bestimmungen der eidgenössischenVerordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur entsprechen. 2 Die Bewilligungsvoraussetzungen für eine stationäre Einrichtung für Minderjährige richten sich nach den Bestimmungen der PAVO. 3 Die Betriebsbewilligung für eine Platzierungsorganisation für Minder- Erlassen geregelt ist. § 25 Eigenleistung 1 Personen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen beteiligen sich in angemessener Weise an den Kosten für den Aufenthalt in einer sozialen Ein- richtung. In begründeten

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