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1992.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ässig ausgewiesenen Bauvorhaben eine bessere Ausgangslage verschafft oder dass für eine sonst wie sich abzeichnende Aufgabe des Kantons die Landreserve zur Verfügung stehen sollte. Die Inanspruchnahme Finanzhaushaltgesetz ein Zusatzkredit in Betracht zu ziehen oder ein neuer Rahmenkredit. Für Letzteres hat sich der Regierungsrat deshalb ent- schieden, weil der Kanton nicht allein für die Ostumfahrung Rotkreuz (BGS 711.9) die Preise für Land ausserhalb der Bauzonen gestiegen sind. b) Nach wie vor handelt es sich beim Rahmenkredit nicht um ein Steuerungsinstrument, wie es die Rahmenkredite für das Strassenbauprogramm
1992.7 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Regierungsrats Nr. 1992.1 - 13613 vom 16. November 2010 finden sich folgende Aussagen (Seite 2, Ziffer 2b): «Nach wie vor handelt es sich beim Rahmenkredit nicht um ein Steuerungsinstrument, wie es die kommen. Ausserhalb der Bauzonen, allerdings nur dort, wo es das bäuerliche Bodenrecht zulässt, kann es sich um Land für Realersatz handeln. Ein weiteres konkretes Beispiel ist der Erwerb von öffentlichem Ge- nanzvermögens bis fünf Millionen Franken tätigen. Das ist sowohl sinnvoll als auch stufeng e- recht, da es sich dabei um keine Ausgaben gemäss § 24 des Finanzhaushaltgesetzes handelt, sondern um Finanzanlagen.
2025.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
buch. 2 Gesetzliche Grundpfandrechte gehen allen privatrechtlichen Belastun- gen vor und stehen unter sich im gleichen Rang. § 138a Öffentlich-rechtliche Grundlasten – Art. 784 Für die Entstehung öffentli bestimmbar ist, wird vom Grundbuch- und Vermes- sungsamt angeordnet und durchgeführt. 2 Erstreckt sich die Bereinigung auf eine grössere Zahl von Dienstbarkei- ten oder Grundstücken, teilt das Grundbuch- tzes zum Schweizerischen Zivil- gesetzbuch. § 69 Abs. 2 Die Vollstreckung von Entscheiden richtet sich nach dem Verwaltungs- rechtspflegegesetz. Das zuständige Gemeinwesen hat für seine Forderungen und
2025.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. Januar 2012
buch. 2 Gesetzliche Grundpfandrechte gehen allen privatrechtlichen Belastun- gen vor und stehen unter sich im gleichen Rang. § 138a Öffentlich-rechtliche Grundlasten – Art. 784 Für die Entstehung öffentli bestimmbar ist, wird vom Grundbuch- und Vermes- sungsamt angeordnet und durchgeführt. 2 Erstreckt sich die Bereinigung auf eine grössere Zahl von Dienstbarkei- ten oder Grundstücken, teilt das Grundbuch- tzes zum Schweizerischen Zivil- gesetzbuch. § 69 Abs. 2 Die Vollstreckung von Entscheiden richtet sich nach dem Verwaltungs- rechtspflegegesetz. Das zuständige Gemeinwesen hat für seine Forderungen und
2059.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
Alpenblick weist heute schon praktisch keine Leistungsreserven mehr auf. In den Spitzenzeiten bilden sich Rückstaus. Dies hat insbesonde- re zur Folge, dass auch der öffentliche Verkehr stecken bleibt. Dadurch drei ineinander greifenden Projekte realisiert werden. b) Buswendeschlaufe Die Kommission stellte sich die Frage, ob anstelle der neuen Wendeschlaufe der Bus wie bis anhin rund um das Industriequartier eine Linksabbiegespur zum Parkplatz des Einkaufs- ladens Aldi. Einige Kommissionsmitglieder störten sich an der Breite der die Fahrbahnen tren- nenden Mittelinsel. Sie verlangten die Verschmälerung dieser
2063.1 - Motionstext
Holzmodellen wird der Geschlechtsakt praktisch geübt. Die Älteren sollen sich zu leiser Musik gegenseitig „mas- sieren“ oder sich mit warmen Sandsäcken „berühren“. Entsprechend dem begleitenden Leitfaden n Freiheitsrechten garantierten staatsfreien Be- reich respektieren. Die Freiheitsrechte zeichnen sich dadurch aus, dass sie eine „Negation staatlicher Zuständigkeit“ (Fleiner) stipulieren. Totalitäre einzelnen bis in die feinsten Verästelungen seines Lebens hinein beäugen und kontrollieren, haben sich stets über die Respektierung der vorgenannten Freiheitsrechte hinweggesetzt. Wo der tota- litäre Staat
2068.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
vorberatende Kommission beantragt gemäss ihrem Bericht Nr. 2068.3 - 13958 diverse Än- derungen, wozu sich die Stawiko in der Detailberatung äussert. 2. Eintretensdebatte Die Stawiko ist einstimmig auf die im Grundbuch für die Rechtswirksamkeit massge- bend? Antwort: Die beiden Bestimmungen widersprechen sich nicht. Sie tragen vielmehr der bundes- rechtlichen Unterscheidung zwischen generell-konkreten Eig scheid keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen hat und stellt dazu keinen Antrag. Es handelt sich um eine politische Frage, die im Kantonsrat diskutiert werden soll. Zu § 6 Abs. 2 betrifft der Antrag
2089.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
beantragten Überträgen und Aufwertungen handelt es sich um rein formelle Zuteilungen, die keinen Liquiditätsab- oder -zufluss zur Folge haben. Weil es sich jedoch gemäss den Bestimmungen des Finanzhausha geben. Die Batrec Industrie AG ist ein weltweit tätiges Recyclingunternehmen mit Sitz in Wimmis, das sich auf die wirtschaftliche, umweltfreundliche und nachhaltige Entsorgung von Sonderabfällen, insbesondere der TMF Extraktionswerk AG in Bazenheid hält der Kanton 39 Namenaktien à 300 Fran- ken. Es handelt sich um ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen, das auch unsere tierischen Nebenprodukte aus den Regionalen
2476.6 - Antrag von Markus Hürlimann, Michael Riboni und Oliver Wandfluh zur 2. Lesung
die Grenze gestellt werden. 2 Überschreitet die tote Einfriedung die Höhe von 1.8 Meter, vergrössert sich der Gren z- abstand um die halbe Mehrhöhe. Sollte der Kantonsrat diesem Antrag nicht zustimmen können die Grenze gestellt werden. 2 Überschreitet die tote Einfriedung die Höhe von 1.8 Meter, vergrössert sich der Grenz- abstand um die Mehrhöhe. Begründung An der ersten Lesung wurde bei der Festlegung der maximalen von 1.5 m auf der Grenze erstellt werden. Sofern die Höhe von 1.5 m überschritten wird, vergrössert sich der Grenzabstand um die Hälfte der Mehrhöhe. Der Hauptantrag zur zweiten Lesung entspricht demnach
2501.3b - Beilage Entwurf Punktesystem
gültig und können auf nächstes Jahr angepasst werden, falls sie sich in vorliegender Form nicht bewähren. Der Landwirt verpflichtet sich für ein Jahr am Programm teilzunehmen; ohne Abmeldung ist er auch 102mit>45GWE =27% Mit dem Strukturwandel nimmt die Betriebszahl ab, dafür werden die Betriebe grösser; was sich gegenseitig kompensiert. Annahmen: 50% der Betriebe mit Schleppschlauch Pro teilnehmenden Betrieb Punkteprogramm Punkteprogramm Punkteprogramm Punkteprogramm Punkteprogramm Punkteprogramm es ergeben sich folgende Kosten: 2016: 46 Betriebe (51 % von 90 Betrieben) x 5 Punkte ä Fr. 300.- = 69'000.- 20 Betriebe

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