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1603.09 - Zusatzbericht und -antrag der Staatswirtschaftskommission
trum Schönau bei Cham mit erheblichen Umbaukosten von 8.1 Mio. Franken verbunden wäre. Es handelt sich dabei um eine Grobkostenschätzung inkl. 20% Reserve. Ein Umzug in die Räumlichkeiten des Werkhofes und erscheint ebenfalls in orga- nisatorischen Belangen die sinnvollere Lösung zu sein. Davon liess sich auch die vorberatende Kommission gemäss Ihrem Zusatzbericht Nr. 1603.8 - 12713 überzeugen und beantragt vorberatenden Kommission wird auf Seite 4 zu den geplanten Umbauten im Werkhof Hinterberg erwähnt, dass es sich um eine Lösung von bloss mittelfristiger Dauer han- deln könnte. Die Auswirkungen der NFA seien noch
1609.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Wiedergutmachungskonzepte und wäre für die Wiedereinschu- lung verantwortlich. Die Gemeinden beteiligen sich anteilmässig an den Kosten. Seite 2/7 1609.2 - 12829 Die Poollösung habe den Vorteil, dass die Gemeinden als entwicklungsorientierter Ansatz Beim befristeten oder unbefristeten Schulausschluss handelt es sich zuerst einmal um eine Disziplinarmassnahme, in der die fehlbare Schülerin, der fehlbare Schüler aus ge Schülerinnen und Schüler gibt es in ver- schiedenen Kantonen der Schweiz. Die meisten zeichnen sich durch folgende Gemeinsamkei- ten aus: - für Lernende der Sekundarstufe I - als Tagesschulen konzipiert
1658.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
Diskussionen aus. Der Sicherheitsdirektor zeigte die Ausgangslage auf. Die Polizei könne nicht von sich aus in den Stadien aktiv werden. Der Stadionbetreiber ist verantwortlich für die Sicherheit im Stadion, hier keiner Diskussion. Nachdem sich die Konkordatskommission ausführlich bereits mit der Vernehmlassungsvorlage zum „Hooligan“-Konkordat auseinandergesetzt hatte und nachdem sich die heute vorliegende Fassung weil darin die Weitergabe von Personendaten gesetzlich geregelt wird. Auch für jene Personen, die sich innerhalb des Stadions unauffällig verhalten, jedoch ausserhalb davon gewalttätig sind, soll ein
1676.1a - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
wenn zu einem bestimmten Thema ein mehrjähriger Vergleich ange- stellt werden soll. Die Stawiko ist sich bewusst, dass es im Kanton Zug kein statistisches Amt gibt und dass der Rechenschaftsbericht in vielen einzig verfügbare statistische Grundlage bildet. Wir weisen jedoch darauf hin, dass es schwierig ist, sich in diesem, mit 460 Seiten sehr um- fangreichen Buch zurechtzufinden. Es gibt kein aussagekräftiges dass Einsparungen in Höhe von 10% oder 12'000 Franken realisiert werden können. Diese Reduktion wirkt sich je- doch nicht auf die Staatsrechnung aus, weil der gesamte externe Aufwand für die Erstel- lung über
2736.6 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrats
Budget- hoheit des Kantonsrats bzw. der entsprechenden Gemeindeversammlungen. Der Baudirektor erklärte sich bereit, zuhanden der zweiten Lesung entsprechende Abklärungen vorzunehmen (siehe Protokoll Kanton Gemeinden der Gemeinderat (§ 7 Abs. 2 Bst. g PBG) treffen. Diese beiden Bestimmungen wiederholen an sich nur, was das Finanzhaushaltgesetz vom 31. August 2006 (FHG; BGS 611.1) vorgibt. Der Regierungsrat ng die Verwendung der Mehrwertabgabe vorgeben bzw. beeinflussen können. 3. Schlussfolgerung Da es sich bei diesen beiden Bestimmungen lediglich um eine Wiederholung der im FHG vor- gegebenen Kompetenzordnung
2561.2 - Antwort des Regierungsrats
zu- ständig. Im Arbeitsprogramm der Schulkommission für die Zuger Mittelschulen 2015 bis 2018 findet sich die Zielsetzung, an den Schulen mehr Freiräume für selbstständiges, eigenveran t- wortetes, ICT-gestütztes und Wirtschaft geführt worden sind. Hinweise zu möglichen Folgen bezüglich Bildungsqualität finden sich bei der nächsten Frage. Frage 2: Wie kam der Entscheid zustande, im Untergymnasium 1 bis 2 Lektionen Rahmenvorgaben formuliert, innerhalb derer die Vo r- schläge ausgearbeitet werden können. So findet sich etwa im Zusammenhang mit dem Fach Französisch folgende Rahmenvorgabe: «Reduktion möglich; Begründung:
2687.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
und/oder Dritte darstellen. Die Details dazu finden sich im regierungsrätlichen Bericht , Vorlage Nr. 2687.1 - 15317. Die vorberatende Kommission ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten und stellt gemäss ih- räge. Eintreten war auch in der Stawiko unbestritten. Es wurde einzig darauf hingewiesen, dass es sich bei den ausgewiesenen Kosten nur um die direkten Kosten handelt. Indirekte Kosten wie beispielsweise Kommissionsmotion eingereicht oder der Gedanke in das Projekt «Finanzen 2019» aufgenommen, könnte sich auch der Regierungsrat dazu äussern. Auch von Mitgliedern der Stawiko werden Bedenken geäussert: Aus
2687.7 - Ergebnis 1. Lesung
weichende spezialgesetzliche Bestimmungen. 2 Auf Verlangen der für die Anstellung zuständigen Stelle haben sich Bewerberinnen und Bewerber in der engsten Auswahl vor bzw. Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter während Menschen mit Behinderung) haben. 3 Auf Verlangen der für die Anstellung zuständigen Stelle haben sich Bewerberinnen und Bewerber in der engsten Auswahl bzw. Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter, deren Funktion der Übertretungsstrafbehörden, der Gerichte sowie der Straf- und Massnahmen- vollzugsbehörden, die sich gemäss Abs. 5 Bst. a einer Eignungsprüfung zu unterziehen haben, müssen der für die Anstellung zuständigen
2687.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 1. Mai 2018
weichende spezialgesetzliche Bestimmungen. 2 Auf Verlangen der für die Anstellung zuständigen Stelle haben sich Bewerberinnen und Bewerber in der engsten Auswahl vor bzw. Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter während Menschen mit Behinderung) haben. 3 Auf Verlangen der für die Anstellung zuständigen Stelle haben sich Bewerberinnen und Bewerber in der engsten Auswahl bzw. Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter, deren Funktion der Übertretungsstrafbehörden, der Gerichte sowie der Straf- und Massnahmen- vollzugsbehörden, die sich gemäss Abs. 5 Bst. a einer Eignungsprüfung zu unterziehen haben, müssen der für die Anstellung zuständigen
2687.6 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Bericht und Antrag des Regierungsrats Nr. 2687.2 - 15318). Die Mitglieder der Kommission behalten sich jedoch vor, die Frage der Abschaffung der Famil i- enzulage zu einem späteren Zeitpunkt im Zusammenhang g einer Gesetzesänderung im Personalbereich erfüllt . Für die Streichung der Familienzulage haben sich die Einwohnergemeinden Menzingen, U n- terägeri und Walchwil ausgesprochen. Die anderen Gemeinden 52 zeigen für die Argumente des Regierungsrats Ver- ständnis. Dennoch sind sie der Meinung, dass es sich bei diesen Zulagen einmal mehr um e i- nen gewissen «Zuger Finish» handelt, den es abzuschaffen gelte

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