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1680.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Aufgabenreform, Phase 1 (ZFA 1) umsetze, wonach Ver- bundaufgaben wo immer möglich vermieden werden und sich die Zuständigkeiten in der Regel nach den Geldflüssen richten. Man solle die ZFA-Grundsätze nicht werde, weil der Bund praktisch sämtliche Kosten zurückvergüte. Jedoch sei nicht absehbar, ob und wie sich die Bundesbeiträge in Zukunft verändern könnten, da immer wieder mit Änderungen in der Asylgesetzgebung Berichtes hin wo fest- gehalten wird, dass die Asylansätze des Bundes angewendet werden und dass sich die Nothil- fe auf das gesetzliche Minimum beschränken soll. 3. Zusätzliche Informationen Auf Anfrage
1704.05 - Antrag der vorberatenden Kommission
s nach §§ 9 und 13 können die Bürgergemeinden eine Kanzleigebühr erheben. 2 Die Gebühren bemessen sich namentlich nach den Kategorien gemäss §§ 9 bis 12, der Anzahl der in ein Gesuch einbezogenen Personen der teuerungsbedingten Erhöhung des Verwaltungs- gebührentarifs1 anpassen. 2 Die Gebühren bemessen sich namentlich nach den Kategorien gemäss §§ 9 bis 12, der Anzahl der in ein Gesuch einbezogenen Personen ngsverfahren kann der Kan- ton höchstens kostendeckende Gebühren erheben. 2 Die Gebühren bemessen sich namentlich nach den Kategorien gemäss §§ 9 bis 12, der Anzahl der in ein Gesuch einbezogenen Personen
1836.1 - Motionstext
Beobachter: Rosette Stark ist wieder fleissig unterwegs. Rosette Stark wird im März 75. Sie hätte sich kein schöneres Geburtstagsgeschenk vorstellen können: Mit ihrem Elektromobil kann die alleinstehende einkaufen und ins Schwimmbad fahren. «Ich könnte die ganze Welt umarmen», freut sie sich. Selber hätte sie sich ein solches Gefährt nie leisten können, denn sie lebt von der AHV und Ergänzungsleistungen. Die Stiftung tion hat seit ihrer Gründung 1996 über 16 Millionen Franken ge- sammelt. Die Zahl der Gesuche hat sich seit 1996 mehr als verzehnfacht. Die LZ Weihnachtsaktion ist die erfolgreichste Sammelaktion einer
1662.5c - Beilage 3
verlangt von Personen, a) die mutwillig eine Alarmierung auslösen; b) aus deren privater Sicherheitseinrichtung sich ein Fehlalarm löst; c) die für private Anlässe den polizeilichen Ord- nungs-, Sicherheits- ei- ner mutwillig ausgelösten Alarmierung; c) jenen, aus deren privater Sicherheitseinrich- tung sich ein Fehlalarm löst; d) jenen, die für private Anlässe den polizeili- chen Ordnungs-, Sicherheits- rungsrat setzt die Pauschale fest. Der Kostener- satz für die polizeiliche Leistung gemäss Bst. f richtet sich nach dem Verwaltungsgebührentarif. § 25 Kostenersatz für polizeiliche Leistungen 1 unverändert 2
1694.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
einerseits und die Bewilligung eines Objektkredites von 201.0 Mio. Franken andererseits. Es handelt sich um eines der grössten Strassenbauprojekte in unserem Kanton. Details dazu sind dem informativen und finanziert werden können und eine entsprechende Grafik der Baudirektion abgebildet. Die Stawiko hat sich auch darüber informie- ren lassen und teilt diese Beurteilung. Im Weiteren haben wir zur Kenntnis mes des Kantons Zug ist, welches Ende 2007 dem Bund übergeben worden ist. Der Regierungsrat setzt sich dafür ein, dass für alle angemeldeten Projekte Beiträ- ge erwirkt werden können (siehe Seite 43 seines
1701.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Kugelfängen von Schiessanlagen haben sich grosse Mengen Geschossreste ange- sammelt. Gemäss Bundesrecht sind belastete Standorte zu sanieren. Der Bund beteiligt sich an den anrechenbaren Sanierungskosten Hälfte von den Gemeinden und vom Kanton zu tragen seien. Die Schützenvereine als Verursacher müssen sich nur an den Kosten für Umrüstungen und für Bodensanierungen beteiligen. Der Regie- rungsrat beantragt Regierungsrat geht davon aus, dass die Schiessvereine über keine weiteren finanziellen Mittel verfügen, um sich ebenfalls an der 6.6 Mio. Franken teuren Sanierung der Kugelfänge zu beteiligen. Einige Stawiko-Mitglieder
1818.1 - Motionstext
Element, welches in einer Rezession zweifellos gerechtfertigt ist. Die sich abzeichnende Rezession sowie ihre Auswirkungen lassen sich heute noch nicht ab- schliessend beurteilen. Nach übereinstimmenden Aussagen die Zuger Bevölkerung und anderseits für die Zuger Wirtschaft. Die allgemeine Verunsicherung wirkt sich lähmend auf die Konsumnachfrage aus. Das zentrale Anliegen in der heutigen Situa- tion besteht also höhen und gleichzeitig einen Konsum-Anreiz zu geben, ist die Abgabe von Gutscheinen. Das System lässt sich wie folgt darstellen: Einkaufsgutscheine gibt es in den verschiedensten Versionen schon seit Jahrzehnten
1599.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
hätten die Vorräte in den Wäldern stets zugenommen, was sich längerfristig ne- gativ auf die Vitalität der Wälder auswirke. Der Kanton müsse sich deshalb im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür einsetzen, Januar 2008 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Die Raumplanungskommission hat sich an einer halbtägigen Sitzung u.a. mit dieser Anpassung beim kantonalen Richtplan befasst. Die Anpassung rte stimmt die Raumplanungskommission zu. Von der Di- rektion des Innern haben wir erfahren, dass sich auf der Richtplankarte ein Fehler einge- schlichen hat. Der Steintobelwald oberhalb von Rotkreuz ist
1608.1 - Motionstext
scheiterte damals vor allem aus Kosten- und Weg- rechtsgründen. 2 1608.1 - 12539 Aus unserer Sicht würde sich eine Velo- und Fussgängerunterführung entlang des heutigen Dorfbaches ideal anbieten. Diese Nachteile bezüglich der generellen Verkehrsplanung im Raum Alpenblick befürchtete. Seit dieser Zeit hat sich leider beim Knoten Alpenblick für den Langsamverkehr nichts verändert, ausser dass der Verkehr noch Immer noch müssen beim Langsamverkehr lange Wartezeiten in Kauf genommen werden, spe- ziell dann, wenn sich ein Bus bereits vorangemeldet hat. In den nächsten Jahren werden im Industriegebiet Sumpf, Grenze
1620.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
e ist im Bericht des Regierungsrates (Vorlage Nr. 1620.1 - 12566) umfas- send erklärt. Es handelt sich um völkerrechtlich notwendige Anpassungen im Zusammenhang mit den bilateralen Abkommen zwischen der 2008 vom 16. Dezember 2004 (BGS 154.212) um 0.75 Personal- stellen zu reduzieren. Dabei handelt es sich um die bisherigen 0.75 Personalstellen des Daten- schutzbeauftragten. Bei den im Bericht des Regi Regierungsrates erwähnten zusätzlichen 0.45 Per- sonalstellen für den Stellvertreter handelt es sich um ein bis Ende September 2008 befristetes Aushilfsverhältnis, welches ausserhalb des Plafonds geführt worden

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