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2572.1a - Beilage (Reglement)
allfälliges drittes Mehr. 2 Wer sich der Stimme enthält, drückt keinen Knopf (weiss bei grafischer Darstellung). 3 Die Stimme eines an der Sitzung anwesenden Ratsmitglieds, das sich wäh- rend der Abstimmung nicht ssitzung § 14 Namensaufruf 1 Die Landschreiberin oder der Landschreiber trägt Ratsmitglieder, die sich beim Namensaufruf nicht melden, in das System als abwesend ein. 2 Sie oder er führt die Abwesenheitsliste im System, soweit dies nicht bereits vor der Sitzung er- folgte (§ 11). 2 Bei der Erfassung stützen sich die Stimmenzählenden auf die bereinigten Anträge der Ratsmitglieder. § 16 Abstimmungsvorgang 1 Das
2572.3 - Bericht und Antrag der Kommission
n- ton sich das leisten kann.  Der Kanton Zug ist mit den geplanten Kosten für die Abstimmungsanlage im unteren Segment, andere Kantone haben dafür viel mehr Geld ausgegeben.  Das Büro hat sich an seiner ermöglicht aber Transparenz, die man der Bevölkerung schuldig ist. Die Öffentlichkeit interessiert sich dafür, wie die einzelnen Mitglieder des Kantons- rats abstimmen.  Für die Bevölkerung sind die hohen einzubringen. Zum § 10 des Reglements (Bildschirme) wurde folgende Wortmeldung eingebracht: "Es stellt sich die Frage, ob vier Bildschirme notwendig sind. Da die Stimmenzählenden und das Präsidium eigene B
2582.1 - Interpellationstext
zu programmieren? 3. Wie stellt sich der Regierungsrat dazu, sogenannte Countdown-Ampeln zu installieren? → Bei diesem System können Fussgänger ablesen, wie lange sie sich gedulden müs- sen, bis sie grünes Portion Selbstdisziplin werden die Rotphasen von ihnen kaum eingehalten. Dadurch gefährden sie nicht nur sich selber, sondern auch den motor isierten Verkehr. Ich bitte den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung der Countdown an, wie viel Zeit noch bis zum Rotlicht bleibt. Orange Phasen entfallen. 4. Wie stellt sich der Regierungsrat dazu, die Fussgängerstreifen am Postplatz, wie beim Kolinplatz, ohne Lichtsignalanlagen
2598.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
personellen Re s- sourcen nicht umsetzbar wäre. Die Gemeinden sprechen sich einstimmig dafür aus, die Motion nicht erheblich zu erklären. Da sich die Gemeinden in hohem Masse an den Schulkosten betei- ligen und Abs. 3 LPG). Gemäss § 3 Abs. 4 LPG kann der Regierungsrat zudem die Normpauschale an- passen, wenn sich die Anstellungsbedingungen der Lehrpersonen nicht kostenneutral ändern bzw. wenn der Kanton für alle Abs. 2 und 4 LPG regelt präzise die Anfangseinstufung der einzelnen Lehrpersonen- Kategorien, wobei sich die Gehaltsklassen an den Gehaltsklassen des Personalgesetzes orien- tieren. § 6 Abs. 2 LPG verweist
2399.1 - Interpellationstext
das s er sich nicht an seine eigene Absichtserklärung halten wollte? 3. Wann hat der Vorstand der Zuger Pensionskasse diesen Entscheid getroffen? 4. Wie war das Stimmenverhältnis? 5. Wie haben sich die A bzw. de m Kantonsrat gegenüber abgegebenen Absichtserklärung) bei 84 % festgesetzt. Hierzu stellen sich Fragen: 1. Warum wurde der Ausgangsdeckungsgrad nicht (wie in der Absichtserklärung gegenüber der Arbeitgebervertreter bei diesem Entscheid verhalten? 6. Der Vorstand hat sich offensichtlich nicht an die gegenüber der vorberatenden Kommis- sion bzw. dem Kantonsrat gemachte Absichtserklärung gehalten
2432.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Amts für gemeindliche Schulen (Schulentwicklung / Strukturen für gute Schulen / Sek I plus) finden sich alle relevanten Beschlüsse und Berichte zum Thema. Das Projekt Sek I plus / 9. Schuljahr bringt die Direktion für Bildung und Kultur und der Volkswirtschaftsdirektion vertreten waren. Im Zeitplan spiegeln sich auch die positiven Erfahrungen, welche im Zusammenhang mit dem Projekt «Gute Schulen» gemacht werden Lehrpersonen der betroffenen Sekundarstufe I zusätzlich. Im vorliegenden Ge- samtzeitplan spiegelt sich auch die Gesamtbelastung der Lehrpersonen. 5. Schlussfolgerung Aufgrund der breit abgestützten und
81.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
und gemeindlicher Ebene die Volksrechte zu wahren. Die vorberatende Kommission des Kantonsrates, die sich mit der Initiative2 befasste, stellte fest, dass die Initiative gegen das Prinzip der Gewaltentrennung könnte. Diese Frage ist zu verneinen, und zwar aus fol- genden Gründen: Verkehrsanordnungen richten sich zwar an eine unbestimmte Anzahl von Personen. Sie regeln aber einen konkreten Einzelfall, beispielsweise Allgemeinverfügungen. Eine Verfügung im Sinne von § 4 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes18 zeichnet sich im Wesentlichen dadurch aus, dass sie auf eine Rechtswirkung gerichtet ist, das heisst, dass damit
2442.2 - Antwort des Regierungsrats
ichen. Falls sich die Risiken im Bahnhof Rotkreuz wesentlich erhöht haben sollten, behält sich der Regierungsrat vor, zusätzliche Risikoabklärungen bzw. zusätzliche Sicherheitsmassnahmen zu fordern. 6 Güterzüge gestoppt werden? Auf der Güterstrecke Basel - Rotkreuz - Gotthard - Chiasso konzentrieren sich die Kontrollen auf den Raum Basel (Muttenz, Weil am Rhein) sowie auf das Tessin (Chiasso, Be llinzona) Bezüglich den Kontrollen im Kanton Zug verweisen wir auf die Antwort zur Frage 3. Der Kanton wird sich beim BAV einsetzen, dass er über die Ergebnisse von allfällige Kontrollen von Güterzügen beim Bahnhof
2468.1b - Beilage 2
soweit sich die- se Kosten aus der Erfüllung der Aufgaben gemäss HFKG ergeben; b. des Schweizerischen Akkreditierungsrats und der Schweizerischen Al±re- ditierungsagentur, soweit diese Kosten sich aus der enz mit. 2 Sie hat gegenüber der Schweizerischen Hochschulkonferenz ein Antragsrecht. 3 Sie setzt sich für die Umsetzung der Beschlüsse in den Hochschulen ein. 4 Sie hört die gesamtschweizerischen Org Akkreditierungsagentur 1 Der Bund sowie die Kantone nach Massgabe des Hochschulkonkordats beteiligen sich je zur Hälfte an den Kosten: Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit
449.09 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
einzelnen Projekten erstatten wir folgenden Bericht: a) Die Fertigstellungsarbeiten Blegi - Knonau haben sich weiter verzögert. Zurzeit ist mit einer Eröffnung der N4 im Knonaueramt im Jahre 2010 zu rechnen. 4 449.9 - 12427 b) Die beiden Kreisel beim Anschluss Zug wurden im Jahre 2000 realisiert und haben sich bestens bewährt. c) Die Sanierung des Autobahnanschlusses Rotkreuz konnte noch nicht realisiert werden Aufwand bis zur Bewilligung eines Objektkredites geht zu Lasten dieses Rahmenkredites. Es handelte sich in der Regel um Aufträge, welche finanziell von eher geringerem Ausmasse waren und oft keinem Kredit

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