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2891.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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gung verfügen.» Die Stawiko hat sich bei der Sicherheitsdirektion erkundigt, welche finanziellen Folgen durch diese Bestimmung anfallen werden. Der Sicherheitsdirektor hat per E-Mail am 7. Juni 2019 mitgeteilt Vorlage finden sich auf den Seiten 42 und 43 des regier ungsrätli- chen Berichts. Es wird erwartet, dass ab dem Jahr 2020 jährlich wiederkehrende Aufwände von 30 000 Franken anfallen. Es handelt sich dabei um Notstromversorgung der bevölkerungsschutzrelevanten Infr a- strukturbauten besorgt sein müssen. Es ändere sich durch die Aufnahme dieser Bestimmung auf Gesetzesstufe also nichts (gemäss Bericht: «Dies ist bereits
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2899.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 17.06.2019
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und technischen Anforderungen an die Geobasisdaten des kantonalen und kommunalen Rechts. 3 Sofern es sich bei den Geodatenmodellen um kantonale Erweiterungen handelt, sind die minimalen Geodatenmodelle des zur Verfü gung gestellt werden, c) (geändert) die Geobasisdaten des kommunalen Rechts, sofern es sich um Erweiterungen von Geobasisdaten des Bundesrechts oder des kantonalen Rechts handelt, d) (neu) die Aufgehoben. 3 Aufgehoben. 4 Aufgehoben. § 22 Aufgehoben. § 30 Abs. 1 (geändert) 1 Die Datenabgabe richtet sich nach §§ 8–10 dieses Gesetzes und nach den entsprechenden Bestimmungen der Verordnung. § 32 Abs. 2
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2108.02 - Antrag des Regierungsrates
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vorgän- gig Wahlvorschläge bei der Gemeindekanzlei einzureichen sind. Frist, Form und Verfahren richten sich nach dem entsprechenden Gemeindebeschluss. In einem allfälligen zweiten Wahlgang können an derselben er- halten, so wird darüber abgestimmt, welcher von den zwei Anträgen, die am wenigsten Stimmen auf sich vereinigten, aus der Abstimmung zu fallen habe. Sodann wird in gleicher Weise zwischen den übrigbleibenden Gemeinde § 99 Abs. 1 Grundsatz 1 Die Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter richten sich nach dem Gesetz und nach dem Dienst- und Besoldungsreglement der Gemeinde. § 100 aufgehoben § 101
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2147.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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GSchV orientierte sich der Bundesrat bei der Festlegung des Gewässer- raums an der im Jahre 2000 veröffentlichten Schlüsselkurve, welche die öffentliche Hand seit- her anwendet und welche sich in der Schweiz Die Ursache des heute von landwirtschaftlichen Kreisen im Kanton Zug artikulierten Unmuts liegt an sich nicht in der räumlichen Ausdehnung des Gewässerraums. Die Landwirte haben seit Jahren mit einer e
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2124.1 - Motionstext
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vorberatende Kommission war sich aber einig, dass es wichtig sei, auch ein eigens Know-how aufzubauen um mit den Bundesstellen auf Augenhöhe kommunizieren zu können. Polycom entwickle sich weiter, was eine vertieftes schleichende Entwicklung sei durch eine klare Strategie der Regierung zu verhindern. Die Kommission störte sich insbesondere daran, dass mit Polycom ein System eingekauft werden muss, das nicht der heutigen Technik werden könnte. Von den anwesenden Projektverantwortlichen des Bundes wurde in Aussicht gestellt, dass sich der Kanton Zug für einen Pilotversuch betreffend Breitbandtechnik eignen könnte und sie ge- willt
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1277.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 9. August 2005
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Vergabe; c) Sicherstellung der Transparenz der Vergabeverfahren; d) wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel. Art. 2 Vorbehalt anderer Vereinbarungen Die beteiligten Kantone behalten sich das Recht Rechtswidrigkeit vom Verwal- tungsgericht festgestellt worden ist. 2 Die Haftung nach Abs. 1 beschränkt sich auf die Kosten, die der Anbie- terin oder dem Anbieter für die Vorbereitung der Angebote und für die Recht vor: a) unter sich bilaterale oder multilaterale Vereinbarungen zur Erweiterung des Anwendungsbereiches dieser Vereinbarung zu schliessen oder ihre Zusammenarbeit auf anderem Weg weiterzuentwickeln; b)
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1277.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Vergabe; c) Sicherstellung der Transparenz der Vergabeverfahren; d) wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel. Art. 2 Vorbehalt anderer Vereinbarungen Die beteiligten Kantone behalten sich das Recht Rechtswidrigkeit vom Verwal- tungsgericht festgestellt worden ist. 2 Die Haftung nach Abs. 1 beschränkt sich auf die Kosten, die der Anbie- terin oder dem Anbieter für die Vorbereitung der Angebote und für die Recht vor: a) unter sich bilaterale oder multilaterale Vereinbarungen zur Erweiterung des Anwendungsbereiches dieser Vereinbarung zu schliessen oder ihre Zusammenarbeit auf anderem Weg weiterzuentwickeln; b)
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1277.2 - Antrag des Regierungsrates
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Vergabe; c) Sicherstellung der Transparenz der Vergabeverfahren; d) wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel. Art. 2 Vorbehalt anderer Vereinbarungen Die beteiligten Kantone behalten sich das Recht Rechtswidrigkeit vom Verwal- tungsgericht festgestellt worden ist. 2 Die Haftung nach Abs. 1 beschränkt sich auf die Kosten, die der Anbie- terin oder dem Anbieter für die Vorbereitung der Angebote und für die Recht vor: a) unter sich bilaterale oder multilaterale Vereinbarungen zur Erweiterung des Anwendungsbereiches dieser Vereinbarung zu schliessen oder ihre Zusammenarbeit auf anderem Weg weiterzuentwickeln; b)
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1293.3 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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räume an oder rauchfreie Essenzeiten. Wer sich die Mühe macht, diese Lokale zu besuchen, wird z.T. sehr enttäuscht werden. So kann es vorkommen, dass man sich in ein Lokal mit NichtraucherInnenraum begibt Gelegenheit, das Projekt “rauchfrei geniessen in Zug“ vorzustellen. Eine Minderheit der Kommission hat sich für die Initiative ausgesprochen. Lilian Hurschler nimmt hiermit ihr Recht wahr, Ihnen diesen Min der Schweizer Bevölkerung und sogar 71 % der Zuger Bevölkerung NichtraucherInnen sind, orientiert sich unsere Gesellschaft noch immer an den Be- dürfnissen der grossen Minderheit, nämlich der rauchenden
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1301.1 - Interpellationstext
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che Stimmvolk die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung angenommen hat, wird sich der Bund aus der Finanzierung der Sonderschulen zurückziehen. Der Kanton Zug ist gefordert, die S 2005): 1. Im Bereich der Sonderschulung haben Angebot und Nachfrage einen direkten Bezug. Dies zeigt sich im Kanton Zug besonders am Beispiel der schweren Sprachbehinderungen. In diesem Bereich stehen sehr genau in die gegenteilige Richtung. 2 1301.1 - 11644 Vor dem Hintergrund dieser Informationen ergeben sich für die FDP-Fraktion folgen- de Fragen: 1. Was unternimmt der Regierungsrat, um das Sonderschulangebot