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1262.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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SEPTEMBER 2004 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Die Justizprüfungskommission hat sich an ihrer Sitzung vom 28. September 2004 mit dem Bericht und Antrag des Obergerichts betreffend Wahl vollamtlichen Richters von mindestens sechs bis neun Monaten gerechnet. Beim zweiten Fall handelt es sich ebenfalls um einen grösseren Wirtschaftsstraffall, für dessen Bearbeitung das Obergericht von einem Personalbestand indessen ohne zusätzliche Hilfe nicht gewährleisten. Die Justizprüfungskommission hat sich zudem mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Situation nicht mit der Wahl eines einzigen Ersatz
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1282.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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interinstitutionelle Zusammenarbeit zu fördern und zu erleichtern. Die IIZ soll dazu führen, dass sich die betroffenen Amtsstellen im Interesse von Klientinnen und Klienten verständigen und eine nachhaltige rs entwickeln. Die IIZ verlangt nicht neue Strukturen. Sie stellt vielmehr einen Prozess dar, der sich von der Führung bis zur Sachbearbeitung niederschlägt. Die Koordinationsstelle IIZ übernimmt die Funktion Sozialdienste der Gemeinden Baar und Risch, wurde beauftragt, eine Ist-Analyse aller Institutionen, welche sich mit beruflicher Integration befassen, und ein Grobkonzept für die Umsetzung der IIZ auszuarbeiten
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1220.1 - Interpellationstext
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der beiden Fremdsprachen der Handarbeitsunterricht um die Hälfte reduziert werden soll. Dies, obwohl sich der Zürcher Kantonsrat in der Budgetdebatte mit 137 zu 3 Stimmen gegen eine Kürzung der finanziellen Primarstufe, weil ein grosser Teil der Kinder damit überfordert wäre. Die Bildungsdirektion beruft sich zwar auf ein wissenschaftliches Gutachten von Dr. Otto Stern, Pädagogische Hochschule Zürich, welcher Standardsprache „Deutsch“ als Fremdsprache gelten kann. Wie dem auch sei, es befremdet uns, dass man sich bei einem so wichtigen Thema nur auf ein Gutachten beschränkt, obwohl gerade Dr. Stern erwähnt, dass
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1219.2 - Antwort des Regierungsrates
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dem Regierungsrat nicht vordringlich, umso mehr als es sich bei den Stras- senbauprojekten der 1. Priorität um dringende Vorhaben zur Sicherstellung der Standortattraktivität des Kantons Zug handelt. 2. zeugsteuer aus. Dabei stützt sie sich auf eine früher von der Baudirektion gezeigte Folie, die jedoch mittlerweilen überholt ist. Im Laufe der ersten Hälfte des Jahres 2004 hat sich nämlich die Erkenntnis du aufweisen wird. Die Frage nach einer mehrmaligen Erhöhung der Motorfahrzeugsteuern bis 2015 stellt sich somit nicht, ebenso wenig die Frage nach der Höhe einer allfälligen Verschuldung. Es bleibt noch zu
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1228.1 - Postulatstext
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klar und dem Regierungsrat bekannt, dass sich der Gemeinderat Baar negativ zur geplanten Linienführung der ZVB Linie 3 geäussert hatte. An dieser Meinung hat sich bis heute nichts geändert. Und mit der am nachdem die Planung der neuen Bushaltestellen im Bereich Marktgasse konkreter wird: 2 1228.1 - 11462 Das sich im Bau befindliche und kurz vor der Fertigstellung stehende Projekt Rat- hausplatz wurde während der massiv zu verkleinern. Die Distanz zum Bahnhof beträgt nur gut 100m und der abfahrende Bus müsste sich aus der un- übersichtlichen Rechtskurvenhaltestelle in die Spur Richtung Blickensdorf/Autobahn einreihen
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1233.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Gestaltung des Rücksendekuverts sichergestellt ist, dass auch nach dem irrtümlichen Öffnen das Rücksendekuvert wieder ge- schlossen zurückgesandt werden kann. In der Folge sprach sich die Kommission mit 10 zu Antrag des Regierungsrates erheblich erklärt. Da nur eine Vorlage für eine Teilrevision vorliegt, liess sich die Kommission von Regierungsrätin Brigitte Profos über den Stand der Arbeiten an der Totalrevision Gemeinden haben aber die zu kurze Vorlauf- und Informationszeit beanstandet. Die Bundeskanzlei hat sich schlussendlich einver- standen erklärt, im laufenden Jahr jeweils auf die Notwendigkeit der verschlossenen
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1252.06 - Anträge der vorberatenden Kommission
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eb 2 Die Stiftung bemüht sich aktiv um Einnahmen. Sie achtet darauf, dass dadurch die Erfüllung ihrer Aufgaben nicht beeinträchtigt wird. Artikel 6 An der Stiftung können sich weitere Gemeinden beteiligen Landgemeinden werden vom Stadtrat auf eine Amts- dauer von vier Jahren gewählt. Der Rat konstituiert sich selbst. 2 1 Der Stiftungsrat besteht aus sechs Mitgliedern, die auf vier Jahre gewählt sind. Vier werden vom Stadtrat gewählt. Der Regie- rungsrat wählt zudem den Präsidenten. Im Übrigen konstituiert sich der Rat selbst. 2 Der Stiftungsrat ist das Führungsorgan der Stiftung. Er hat insbeson- dere folgende
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1285.1 - Antwort des Regierungsrates
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Massnahmen im Umweltschutzbereich (Lärm und Ab- gase). Die LSVA-Einnahmen des Kantons Zug entwickelten sich in den Jahren 2001 bis 2003 wie folgt: 2001 Fr. 2'122'251.50 2002 Fr. 2'526'263.50 2003 Fr. 2'301'849 Strassen. Zu Frage 2: Bei der von Kantonsrat Bär erwähnten Zahl von 43,736 Mio. Franken handelt es sich um einen Budgetkredit des Bundes (Bundesamt für Strassen) für den Unterhalt der Nationalstrassen. t und zu 100% für den vorgesehenen Zweck verwendet. Die Grobverteilung dieser Mittel präsentierte sich wie folgt: Belagserneuerungen von Nationalstrassen Fr. 37'146'629.00 Baulicher Unterhalt von Nati
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1297.07 - Bericht und Antrag des Regierungsrates und des Obergerichtes für die 2. Lesung
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stimmte diesem Antrag am 7. Juli 2005 in erster Lesung zu. Nach Auffassung des Jugendanwalts hat sich jedoch der bisherige Kosten- schlüssel bestens bewährt, verhindere er doch, dass Fälle, in denen eine vorgeschlagene Lösung mit dem Text in Art 43 JStG begründen. Nach Auffassung des Jugendanwalts handelt es sich aber bei dieser Formulierung nur um einen Hinweis, dass die Kosten grundsätzlich durch den Staat und Massnahmenvollzug zuständig ist, bei Jugendlichen die Jugendanwaltschaft. In der Vernehmlassung befindet sich die Revision des Sozialhilfegesetzes, mit der u.a. die Zuständigkeit der Bürgergemeinden für Sozialhilfe
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1297.09 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission zur 2. Lesung
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geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Die erweiterte Justizprüfungskommission hat sich an der Sitzung vom 17. November 2005 mit den Änderungsanträgen des Obergerichtes und des Regierungsrates wonach die Vollzugskosten zur Hälfte vom Kanton und zur Hälfte von den Gemeinden getragen werden, hat sich bewährt und hat keinen Einfluss auf die Kostenfrage, ob eine Massnahme aus Gründen des Strafvollzuges Angemessenheit der Massnahme im Vordergrund steht, soll eine Verschiebung der Kosten, die die Gefahr mit sich bringen würde, dass eben die falsche Massnahme angeordnet wird, vermieden werden. Die Justizprüfu