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1316.15 - Ergänzender Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Die Stawiko hat die Detailberatung anhand der Vorlage Nr. 1316.14 - 12393 vorge- nommen. Es handelt sich dabei um den modifizierten Antrag der vorberatenden Kommission vom 10. Mai 2007. Es werden im Folgenden Kommentare abgegeben und/oder Beschlüsse gefasst worden sind. Bei allen anderen Paragraphen schliesst sich die Stawiko den Anträgen der vorberatenden Kommission an. § 6 Gebührenermässigung Hier folgt die 12394 3 Vermessungsamtes rund 5 Mio. Franken pro Jahr. Der zu erwartende jährliche Ertrag beläuft sich gemäss Berechnungen des Regierungsrates auf rund 5.3 Mio. Franken, womit das Ziel der kostendeckenden
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1324.1 - Interpellationstext
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eine privatrechtliche Nut- zung durch den Regierungsrat zu prüfen. So erklärte die Stawiko, dass es sich beim Gebiet der Hofstrasse 15 in wenigen Jahren um ein interessantes und entwick- lungsfähiges Si wurde deshalb mit Nachdruck ersucht, ein Nutzungskonzept für das ganze Areal voranzutreiben, ohne sich durch die Auflagen des Denkmalschutzes einschränken zu lassen. Vor dem Hintergrund, dass die Lieg zwischenzeitlich in den Jahren 1996 und 1997 CHF 9,2 Mio. in die Lie- genschaft investiert wurden und sich die erneute Investition von CHF 3,1 Mio. nicht rechtfertigt, wenn in ein, zwei Jahren eine Nutzun
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1300.02 - Antrag des Regierungsrates
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Urnengang der Direktion des Innern zuzustellen. § 21 Sicherung des Stimmmaterials 1 Die Stimm- und Wahlzettel – gültige und ungültige sowie leere je für sich – und die Stimmrechtsausweise sind sofort zu versiegeln Stimmzet- tel unterschiedlichen Inhalts enthält. Lauten sie gleich, ist einer von ihnen gültig; d) sich die Stimm- oder Wahlzettel nicht im Stimmzettelkuvert befinden oder dieses nicht verschlossen ist; ter. 1) GS 22, 95 (BGS 171.1) 13 § 66 Abs. 4 dritter Satz … Das Urnenabstimmungsverfahren richtet sich nach § 67. § 67 Abstimmung über Varianten 1 Den Stimmberechtigten können zur selben Sache Varianten
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1319.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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beantragt einen Objektkredit von 895'000 Franken, woran sich der Bund mit 40% oder 358'000 Franken beteiligt. Die Nettokosten zu Lasten des Kantons belaufen sich demnach auf 537'000 Franken. Der Regierungsrat ewähnt eine Neubeurteilung u.a. mit der Frage vornehmen wird, ob und zu welchen finanziellen Bedingungen sich der Bund in Zukunft am Betrieb des Werkhofes Hinterberg beteiligen wird. Da der Kanton Zug aber nur 11707 mit 13 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt. 2 1319.5 - 11708 Dieser Beurteilung schliesst sich die Stawiko an und betont, dass sie besonders die Zeitersparnis beim Beladen der Lastwagen, die v
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1334.3 - Zwischenbericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Vorgehen 3. Antrag A. DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE Der vom Regierungsrat beantragte Objektkredit beläuft sich je nach Variante auf Fr. 279'760.-- bzw. Fr. 258'800.--, je inkl. Mehrwertsteuer. Der Kredit soll mit einem Kreditbetrag von Fr. 200'000.-- auskommen können. Die Vertretung der Bau- direktion hat sich dieser Meinung angeschlossen, allerdings mit dem Hinweis, dass die Reserve für Unvorhergesehenes damit dem auch sei, die Kommis- sion beschloss zwar einstimmig, auf die Vorlage einzutreten, sie sprach sich jedoch mit 10 Stimmen bei 1 Enthaltung auch dafür aus, das Geschäft zur Überarbeitung zu- rückzuweisen
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2223.1 - Interpellationstext
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der "Integrativen Förderung" aus? Welche Prognosen für die kommenden Jahre gibt es? 6. Wie haben sich die Klassengrössen in den Gemeinden über die letzten zehn Jahre ent- wickelt? Wir bitten um eine grundsätzlich über die Problematik "lernbehinderte vs. verhaltensauffällige Sonderschüler"? Wie hat sich die Integration verhaltensauffälliger Schüler in die Regelklassen ausgewirkt? Kann die Mehrbetreuung Polizei etc.) durch die Beiträge der Schulischen Heilpädagogen vollumfänglich vermieden werden? 8. Kann sich die Regierung vorstellen, bspw. aus Kosten- und Arbeitsbelastungsgründen, wieder zum früheren System
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2115.1 - Motionstext
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die Schnellleserin kann sich der Leser oder die Leserin ein Bild darüber machen, ob es sich bei der betreffenden Vorlage um sein / ihr „Fachgebiet“ handelt, und ob er / sie sich ver- tieft mit diesem Geschäft Geschäft befassen muss oder will. Die Motionäre versprechen sich durch diese Massnahme nicht eine Aufblähung der Bürokratie, sondern viel mehr im Sinne der Effizienz, eine wesentliche Unterstützung zu Gunsten
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2204.1 - Interpellationstext
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t der Fachbehörde und die Mandatsführung von den Gemeinden übe r- nehmen. Seit Juli 2012 befindet sich das neue Amt im Aufbau und die Mandate werden von den Gemeinden dem Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz für das neue Amt wurden mit dem Budget 2013 zum ersten Mal erfasst und vollständig ausgewiesen. Dass sich die Kosten im Vergleich zur damaligen Vorlage erhöhten ist wenig erstaunlich, war doch schon länger überzeugt, dass die Kürzung des Globalbudgets auf dem Bu- ckel von den Menschen ausgetragen wird, die sich ohnehin nicht wehren können. Die SP- Fraktion ist sehr besorgt über diese vorgenommene Budgetkürzung
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2117.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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favorisierte je- doch eine Lösung mit Tunnel und beauftragte am 31. August 2010 den Regierungsrat, sich da- für bei der SBB einzusetzen. Ein externes Büro untersuchte im Auftrag der SBB und des Kan- tons Tunnels und befürworte die offene Linienführung. 3. Eintretensdebatte Die Mehrheit der Kommission sprach sich für Eintreten auf die Vorlage aus. Argumentiert wur- de dabei insbesondere damit, dass die vom Komitee Auswirkungen auf den Gotthardverkehr, welche die Abklärungen betreffend die Ausweichstelle Murpfli mit sich brächten. Wichtig sei, dass mit der Doppelspurinsel Walchwil der Fernverkehr und der Regionalverkehr
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2186.1a - Anhang
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Person kontrollieren, um a) ihre Identität festzustellen; b) sie kurz zu befragen; c) Sachen, die sich in deren Gewahrsam befinden, kurz zu kontrollieren. 2 Kann die Personenkontrolle nicht vor Ort vorge- Person kontrollieren, um a) ihre Identität festzustellen; b) sie kurz zu befragen; c) Gegenstände, die sich in deren Gewahrsam be- finden, kurz zu kontrollieren. 2 unverändert § 11: Personenkontrolle 1 unverändert und den bekleideten Körper abtasten, es sei denn, die Durchsuchung dulde keinen Aufschub. 2 Muss sich jemand vollständig entkleiden, erfolgt dies ausschliesslich in Anwesenheit von Personen des gleichen