Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

12833 Inhalte gefunden
2165.08a - Synopse
entbunden. 4 Die Schweigepflicht der oder des Datenschutzbe- auftragten entfällt insoweit, als es sich zur Verhinde- rung von Verbrechen oder Vergehen als nötig er- weist. In diesen Fällen ist sie oder Bearbeiten von Daten ohne anderslautende ausdrückliche Ermächti- gung des auftraggebenden Organs Daten für sich oder andere verwendet oder anderen bekannt gibt, wird mit Busse bestraft. 1 Wer vorsätzlich gegen gefährdet, e) die Information ist nicht oder nur mit unverhält- nismässigem Aufwand möglich, f) es handelt sich um Journaleintragungen. § 38c (neu) Informationspflicht – Einschränkung der Informationspflicht 1
2189.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
Die Obergerichtspräsidentin wies darauf hin, dass es sich bei dieser Vorlage um die Berein igung eines Details handelt. Sie führte aus, dass sich im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens niemand gegen erweiterte Justizprüfungskommission unterbreitet Ihnen vorliegenden kurzen Bericht. Die- ser gliedert sich wie folgt: 1. Ausgangslage 2. Beratung 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Antrag 1. Ausgangslage Der vom und auch künftig seien solche nicht in grosser Zahl zu erwarten. Im Rahmen der Diskussion entschied sich die Kommission einstimmig, dem Antrag des Ober- gerichts zuzustimmen. Dies vor allem mit der Begründung
2194.2 - Antrag des Regierungsrates
an- dere Vorteile, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, für sich oder andere zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen. 2 Von diesem Verbot ausgenommen ist die Annahme von Regelungen. 2 Auf eine Anzeige kann mit Zustimmung der vorgesetzten Stelle ver- zichtet werden, wenn es sich um eine Übertretung handelt und im Falle einer Verurteilung von Strafe abzusehen wäre. § 28quater dem Wechsel vom zivilrechtlichen ins öffentlich-rechtli- che Arbeitsverhältnis gemäss § 2 berechnen sich ab Datum des Inkraftsetzens dieser Gesetzesänderung. Eine Rückwirkung ist ausgeschlossen. Abs. 2 bis
2122.3a - Synopse
Haftentlassungsgesuch ist schriftlich beim Verwaltungsgericht einzureichen. 2 Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen über die Haf t- überprüfung. Seite 7/11 § 10 4. Übersetzung In jedem Stadium für ihre Amtshandlungen Gebühren und den Ersatz von Barauslagen. 2 Diese Verfahrenskosten richten sich bei Amtshandlungen a) des Amts für Ausländerfragen nach der Gebührenverordnung ANAG und nach dem tarif; § 14 Gebühren und Auslagen 1 Die Behörden erheben für ihre Amtshandlungen Gebühren, welche sich nach der Gebührenverordnung AuG 4 und nach dem Verwal- tungsgebührentarif 5 richten. Aus verwaltu
2194.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
andere Vorteile, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, für sich oder andere zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen. 2 Von diesem Verbot ausgenommen ist die Annahme von Regelungen. 2 Auf eine Anzeige kann mit Zustimmung der vorgesetzten Stelle verzichtet werden, wenn es sich um eine Übertretung handelt und im Falle einer Ver- urteilung von Strafe abzusehen wäre. § 28quater dem Wechsel vom zivilrechtlichen ins öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis gemäss § 2 berechnen sich ab Datum des Inkraftsetzens dieser Gesetzesänderung. Eine Rückwirkung ist ausgeschlossen. 5 [Gesc
2194.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. Januar 2014
andere Vorteile, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, für sich oder andere zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen. 2 Von diesem Verbot ausgenommen ist die Annahme von Regelungen. 2 Auf eine Anzeige kann mit Zustimmung der vorgesetzten Stelle verzichtet werden, wenn es sich um eine Übertretung handelt und im Falle einer Ver- urteilung von Strafe abzusehen wäre. § 28quater dem Wechsel vom zivilrechtlichen ins öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis gemäss § 2 berechnen sich ab Datum des Inkraftsetzens dieser Gesetzesänderung. Eine Rückwirkung ist ausgeschlossen. 5 [Gesc
2060.7 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
worden sind, haben sich nicht eingestellt. Somit entfällt ein weiterer , nicht geringer Kostenfaktor von rund 4,0 Millio- nen Franken zu Gunsten des Projektkredits. Einnahmen: Der Bund hat sich im Rahmen des beträgt Fr. 7 269 373.05 und entspricht 23,6 % des Objektkre- dits. Diese Unterschreitung begründet sich wie folgt: Ausnahmslos alle Arbeiten konnten – teilweise wesentlich – unterhalb der ermittelten Kosten- Generation mit 42,9 % (Fr. 8 346 619.00) an den Kosten beteiligt. Die Gemeinde Steinhausen beteiligte sich mit 3,2 % (Fr. 629 063.45). Teuerung: Die Teuerung wurde bei der Kredit-Schlussabrechnung (Indexierung:
2076.1 - Motionstext
Holzmodellen wird der Geschlechtsakt praktisch geübt. Die Älteren sollen sich zu leiser Musik gegenseitig „massieren“ oder sich mit warmen Sandsäcken „berühren“. Entsprechend dem begleitenden Leitfaden Kinder nach christlichen Grundsätzen zu erziehen (§ 3 Abs. 2 SchulG). Die Freiheitsrech- te zeichnen sich dadurch aus, dass sie eine „Negation staatlicher Zuständigkeit“ (Fleiner) stipulieren. Totalitäre einzelnen bis in die feinsten Verästelungen sei- nes Lebens hinein beäugen und kontrollieren, haben sich stets über die Respektierung der vorgenannten Freiheitsrechte hinweggesetzt. Wo der totalitäre Staat
1478.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
der Stawiko-Präsident, Kantonsrat Peter Dür, als Leitender Arzt im Kantonsspital Zug arbeitet und sich nicht dem Vorwurf der Parteilichkeit aus- setzen wollte. Der Kantonsbaumeister Herbert Staub und der Mehrkosten nicht mit anderen Massnahmen kompensiert werden können. Die Stawiko verzichtet darauf, sich mit Schuldzuweisungen für vergangene Fehler, Unterlassungen oder Kommunikationsprobleme zu befassen Schweizerischen Nationalbank im Jahre 2005 verkauften Goldreserven zurück- zuführen. Die Stawiko hat sich vom Kantonsbaumeister und dem Gesamtprojektleiter über verschiedene Positionen informieren lassen
1348.1 - Motionstext
Kantonen aber nicht einheitliche Formulare vorschreiben. Art. 71 Abs. 3 StHG Auch aus dem StHG ergibt sich keine zwingende Tatsache, die eine Verwendung von in der ganzen Schweiz einheitlichen Formularen für bedenken, dass es nicht zu übersehen sei, dass der geplante neue Lohnausweis vermehrte Belastung mit sich bringt. Die geplante Ein- führung des neuen Lohnausweises steht somit in einem diametralen Widerspruch werden. Dem Vernehmen nach werden auch einige Kantone Abweichungen zur SSK-Lösung beschliessen und sich damit Standortvorteile sichern. Der Regie- rungsrat des Kantons Zug sollte die Verantwortung für die

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch