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1397.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
16. MÄRZ 2006 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Die 11er-Kommission traf sich am 16. März 2006 zu einer kurzen Sitzung und beriet die Vorlage Nrn. 1397.1/.2 - 11915/16. Von Seiten . Das passt schlecht zum Ruf als schneller, effizienter und schlanker Dienstleistungsstaat, zumal sich die Stipendienkommission aufgrund der präzisen Vorgaben im Gesetz und in der Verordnung zu einem reinen sie in Stipendienstelle um- benannt werden. Weiter beantragt der Regierungsrat, gleichzeitig zwei sich aufdrängende Gesetzes- anpassungen vorzunehmen: die Berücksichtigung des Bundesgesetzes über die
1409.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichtes
dass nebenamtliche Mit- glieder des Gerichtes bereit sind, ein erhöhtes Pensum zu leisten, so dass sich eine Änderung der Hauptämter zur Zeit nicht aufdrängt. Dank dieser Flexibilität der nebenamtlichen von 50 % hat das Gericht - wie im Antrag vom 18. April 2000 zugesichert - damals verzichtet, weil sich dies aus Gründen der Ge- schäftslast nicht aufgedrängt hat. Das Gericht erachtete es auch während zeichnen war. Nachdem die Geschäftslast in den Jahren 2004 und 2005 wieder zu- genommen hat, wird sich das Gericht erneut mit der Besetzung der fünften Gerichts- schreiberstelle befassen müssen. Die Erfahrung
1409.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
beträgt die Zunahme somit 1.84% pro Jahr. 2. Eintretensdebatte Die Staatswirtschaftskommission stützte sich bei der Beratung der beantragten Personalstellen auf die Beurteilung der erweiterten Justizprüfun haushälterisch mit den ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen umgegangen sind. Die Lohnsumme wird sich für die gesamte Amtsperiode bis 2012 um 1.6 Mio. Franken oder um 11% erhöhen. Die rechnerische Zunahme gemäss Finanzstrategie (Vorlage Nr. 1191.1 - 11333) maximal 2.5% betragen darf. Wir erwarten, dass sich auch die richterlichen Behörden an diese Vorgabe halten. In der Stawiko wurde die Frage aufgeworfen
1409.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
beraten und erstattet Ihnen hiermit diesen kurzen Bericht. 1. Die Justizprüfungskommission liess sich vom Präsidenten des Verwaltungs- gerichtes über die Geschäftslast am Verwaltungsgericht informieren damit eine Reduktion um 0,5 % Reserven. 2 1409.3 - 11968 300/mb 3. Die Justizprüfungskommission war sich nach einer kurzen Grundsatzdiskussion einig, dass den Gerichten und damit auch dem Verwaltungsgericht , dass die Amtsperiode 6 Jahre dauert und die Justizprüfungs- kommission vermeiden will, dass sie sich in kürzeren Abständen immer wieder mit Personalbegehren der Justiz zu befassen hat. Schliesslich konnte
1428.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
dische Familien. Die Kommission ist sich einig, dass dieses Segment einen Beitrag zur Kosteneinsparung bei der Prämienverbilligung zu leisten hat; dieser muss sich aber in vertretbarem Rahmen halten. Das Einkommensobergrenzen und der Neuregelung des Anspruchs von jungen Erwachsenen in Ausbildung können sich nämlich bei mittleren Ein- kommen kumulieren. Eine klare Mehrheit der Kommission befürwortet die n (§ 6 Abs. 3) Bereits im heutigen System bestehen implizite Einkommensobergrenzen. Sie er- geben sich aus der Belastungsgrenze, doch liegen sie relativ hoch. Der Regierungs- rat beantragt deshalb die
1428.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
werden. Insgesamt werden also 40.4 Mio. Franken für die Prämienver- billigung aufgewendet. Damit haben sich die Kosten innerhalb von zehn Jahren ver- 2 1428.4 - 12096 dreifacht, wie dem regierungsrätlichen längerfristig finanziert werden können. Bei den vom Regierungsrat vorgeschlagenen Massnahmen handelt es sich namentlich um - die Einführung von Einkommensobergrenzen, - die Regelung des Anspruchs von jungen Einflussfaktoren abhängig sind. Gemäss Finanztabelle auf Seite 24 des regierungsrätlichen Berichtes dürfte sich der jährliche Minderaufwand gegenüber dem Budget 2006 im Jahr 2007 zwischen 1.9 und 2.5 Mio. Franken
1438.8 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
gewiesen, dass es sich hierbei um Nettobeträge handelte, weil der erwartete Bundesbeitrag von 1.0 Mio. Franken bereits abgezogen worden war. Der Nettobeitrag des Kantons Zug be- läuft sich jetzt auf 19.53 zur Genehmigung vorzulegen. Zwar handelt es sich hier nicht um Verpflichtungs- kredite sondern um Investitionsbeiträge, weil die SBB AG die Bauherrin ist und sich der Kanton Zug lediglich an den Kosten beteiligt
1352.1 - Motionstext
gewisse Übergangsfrist der Verkauf beispielsweise mit der Auflage verbunden werden kann, dass die heute sich dort befindlichen kantonalen Einrichtungen, wie das VAM oder das Museum für Urgeschichte nicht noch intensiv diskutiert. Diese Gespräche sind noch nicht abgeschlossen. Die Motionärin hat Kenntnis, dass sich die Baudirek- tion heute offenbar einen Investorenwettbewerb überlegt. 8. Diese Ausführungen zeigen Behandlung des Kantonsratsbeschlusses und auch unmittelbar vor der Kantonsratssitzung vom 2. Juni 2005 sich mit einer neuen Nutzung des Areals oder Teilen davon beschäftigt hat. Diese Fakten waren dem Kantonsrat
1393.08 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Kammerkonzeptes Ennetsee, nicht aber der Bau einzelner Kammern Sinn macht. Auf der anderen Seite ist sich die Stawiko bewusst, dass das Mitspracherecht des Kantonsrates in dem Sinne eingeschränkt wird, dass als Objektkredit freigibt. Dieser Beschluss soll dem Behördenreferendum unterstellt werden, wodurch sich das Volk zum ganzen Projekt äussern kann. Die Stawiko betont, dass der Kantonsrat über den Fortschritt ersten Priorität gemäss TRP-V gesichert ist. Der Verlauf der Spezialfinanzierung Strassenbau verändert sich dauernd, insbe- sondere wegen Verzögerungen bei verschiedenen Kantonsstrassenbauvorhaben wie der
1406.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
beträgt die Zunahme somit 1.84% pro Jahr. 2. Eintretensdebatte Die Staatswirtschaftskommission stützte sich bei der Beratung der beantragten Personalstellen auf die Beurteilung der erweiterten Justizprüfun haushälterisch mit den ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen umgegangen sind. Die Lohnsumme wird sich für die gesamte Amtsperiode bis 2012 um 1.6 Mio. Franken oder um 11% erhöhen. Die rechnerische Zunahme gemäss Finanzstrategie (Vorlage Nr. 1191.1 - 11333) maximal 2.5% betragen darf. Wir erwarten, dass sich auch die richterlichen Behörden an diese Vorgabe halten. In der Stawiko wurde die Frage aufgeworfen

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