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2253.2 - Antwort des Regierungsrates
handelt er nicht in deren Interesse. Wie begründet die Regierung dieses Vorgehen? Der Fondsbestand hat sich im Kanton Zug in den letzten Jahren wie folgt entwickelt (Zahlen in Franken jeweils per 31. Dezember): Beträgen jeweils einen Kantonsratsbe- schluss. Bei Vorliegen eines Gesuchs in entsprechender Höhe können sich die Fondsbestände daher innert relativ kurzer Zeit substantiel l reduzieren. Der Bestand des Lotteriefonds viermal einer formel- len Gesetzesrevision unterzogen. Eines dieser drei Revisionspakete befasste sich spezifisch mit der Ausgestaltung des kantonalen Einkommenssteuertarifs und führte zu einer steuerlichen
2251.11a - Beilage
allfälliges drittes Mehr. 2 Wer sich der Stimme enthält, drückt keinen Knopf (weiss bei grafischer Darstellung). 3 Die Stimme eines an der Sitzung anwesenden Ratsmitglieds, das sich wäh- rend der Abstimmung nicht ssitzung § 14 Namensaufruf 1 Die Landschreiberin oder der Landschreiber trägt Ratsmitglieder, die sich beim Namensaufruf nicht melden, in das System als abwesend ein. 2 Sie oder er führt die Abwesenheitsliste im System, soweit dies nicht bereits vor der Sitzung er- folgte (§ 11). 2 Bei der Erfassung stützen sich die Stimmenzählenden auf die bereinigten Anträge der Ratsmitglieder. § 16 Abstimmungsvorgang 1 Das
2253.1 - Interpellationstext
- gierte Personen eingesetzt werden. Aber sicher nicht für pompöse Tennisveranstaltungen mit über- rissenen Eintrittspreisen. Die SP-Fraktion erkundigte sich in ihrer Interpellation vom 26. Januar 2009 sind aber nur 54 Prozent des Umsatzes von Swisslos. Lottospielende, die leer ausgegangen sind, können sich zumindest damit trösten, dass ihr verspieltes Geld einer guten Sache dient. Schliesslich schreibt court“ – ein Ten- nisshowmatch zwischen Steffi Graf und André Agassi unterstützt. Dabei scheint es sich eher um ei- nen gewinnorientierten Anlass einer privaten Veranstaltungsfirma zu handeln, die dafür
2335.7e - Beilage 5
wesentlichen Zusatzinvestiti- onen verbunden wären. Bei der vertieften Machbarkeitsstudie 2014 hat sich herausgestellt, dass ein zweiter Fluchtweg vom Sportplatz ab dem Dach notwendig ist. Ende September Baugrube und Wasserhaltung Die vertieften Abklärungen zu Baugrube und Wasserhaltung haben ergeben, dass sich entgegen der ersten Annahmen die Baugrube im Grundwasser befinden wird. Die entsprechend notwendigen dynamischen Beanspruchungen. Um die geforderte Eigenfrequenz der Träger zu gewährleisten, ergeben sich im reinen Holzbau Trä- gerhöhen von 3,6 m gegenüber 2,6 m im Stahl-/Stahlbetonbau, was unökonomisch
1130.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
zugenommen. Allerdings hat sich gerade die Zahl der mit Urteil zu erledigenden Pendenzen erhöht. Da diese Urteile im Gegensatz zu Strafbefehlen begründet werden müssen, erhöht sich auch der Zeitbedarf. Gr gesamten Justiz hingewiesen. Im Bericht zum Amtsjahr 2001 konnte erstmals festgehalten werden, dass sich die Situation durch den vor- genommenen personellen Ausbau insgesamt wesentlich verbessert hat. Im und die auf das Jahr 2002 geschaffene Schlichtungsstelle für arbeitsrechtliche Streitigkeiten haben sich wie erwartet positiv ausgewirkt. Letztere nimmt dem Kantonsgericht in ihrem Zuständigkeitsbereich
2337.1 - Interpellationstext
waren für die CVP e ine wichtige, aber nicht die entscheidende Seite, sondern der Personalbedarf, der sich massiv auf höhere Kosten ni e- derschlägt. Aufgrund der gewalteten Diskussion wurde dem Antrag auf Kompetenzen der Kinder - und Erwachse- nenschutzbehörde (KESB) zurückzuführen sein. Worauf stützt sich die 8 - 12%ige Zu- wachsrate bzw. woher stammt diese Annahme? Seite 2/3 2337.1 - 14544 4. Welche neuen zu höheren Kosten für die Klienten und der öffentlichen Hand führt. Was sind die Gründe dafür, dass sich z.B. die Entschädigungen um über 300% bei geringem Zeitaufwand (also Entschäd i- gungsstufe eins)
2273.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Antrag Um dem Bahnstreckenunterbruch und dessen Folgen entgegen zu wirken, soll der Regierungs- rat sich beim Kanton Schwyz und Bund für einen raschen Ausbau des Autobahn – Halban- schlusses Arth einsetzen November 2011 schrieb die Baudirektion erneut den Kanton Schwyz (Baudepartement) an und erkundigte sich über den Stand der Dinge. Kurz darauf folgte eine Besprechung zw i- schen den Baudirektoren der Kantone Walchwil wurde aus den Reihen der Bevölkerung Anfang 2013 die Anfrage an die Baudirektion getragen, ob sich in Arth nicht ein Halbanschluss realisieren liesse. Die Baudirektion nahm diese Anfrage auf und klärte
2284.1a - Anhang
ausführlich Stellung genommen und auf die zu erwartenden Umsetzungsprobleme hingewiesen. Diese lesen sich heute wie altgriechische Kassandrarufe. Der LCH ist nicht bereit, eine Umsetzung ohne Chancen auf Gründen unterrichten viele Klassenlehrpersonen die Fremdsprachen nicht selbst. Der Unterricht erschöpft sich in zwei Lektionen pro Woche bei einer Fachlehrperson, was nichts mehr zu tun hat mit der ursprünglich beginnen mit einer zweiten Landessprache. Die anderen Kantone der Deutschschweiz mit Englisch. Dazu haben sich diverse Inselmodelle entwickelt: ZH beginnt Englisch im zweiten Schuljahr, AI und UR im siebten, wobei
2323.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Detailberatung Die Stawiko hat sich erkundigt, wieso die Kosten über die Spezialfinanzierung Strassenbau verbucht werden sollen. Der Finanzdirektor hat uns informiert, dass es sich dabei um Kuns t- bauten gemäss Durchlass Mülibach ist in einem schlechten Zustand und muss saniert werden. Die Kosten dafür belaufen sich auf 2,2 Millionen Franken zulasten der Spezialfinanzierung Strassenbau. Die Kommission für Tiefbauten ist der im Beschluss erwähnte § 2 Abs. 1 Bst. d des Strassenbauprogramms nicht betroffen; es handelt sich dabei um einen Schreibfehler. Ein weiterer Schreibfehler im Beschluss betrifft den Betrag: Es werden
2335.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
könnten aber wenn nötig noch um zehn bis fünfzehn Jahre hinausgeschoben werden, denn insgesamt handle es sich um einen guten und stabilen Bau. In dieser Zeit seien aber die Energiekosten und der Unterhaltsaufwand Infrastruktur aufkommen müs- sen. Seit der Neuordnung des Zuger Finanzausgleichs (ZFA) beteiligt sich der Kanton nicht mehr an gemeindlichen Infrastrukturbauten im Schulbereich. Die Stawiko ist deshalb Gemeinden zuständig sind. Im Weiteren will die Stawiko auf keinen Fall ein Prä- judiz schaffen, auf das sich später weitere Gemeinden berufen könnten. Die Mehrheit der Stawiko-Mitglieder erachtet den Antrag

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