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1132.1 - Interpellationstext
Interpellation von Hans Peter Schlumpf betreffend Lehrstellensituation im Kanton Zug zeigt auf, dass sich die Situation rund um die Lehrstellensuche und -findung in den letzen Jahren erschwert hat. Auch die en finden, wirkt auf die Jugendlichen nicht motivierend. Sie sind dadurch verunsichert und fühlen sich in ihren beruflichen Zukunftsperspektiven ein- geschränkt. Daher ist das Angebot der B-V-S die einzig die 40 Jugendliche nicht in das 10. Schuljahr aufgenommen werden. Im Frühling 2003 waren es von 158 sich bewerbenden Jugendlichen deren 58, die das Aufnahmeverfahren nicht bestanden und somit nicht vom
1177.1 - Motionstext
sein. An einem neuen Ort kann auch der gebotenen Sicherheit von Anfang an die dringend notwendige Beachtung geschenkt werden. Wir bitten den Regierungsrat sich für eine neue Vorlage die notwendige Zeit zu Es bleibt in dieser sehr heiklen Frage ein sehr ungutes Gefühl zurück. Am knappen Resultat mochte sich denn auch niemand erfreuen. Die Debatte und insbesondere die Schlussabstimmung haben gezeigt, dass als man gemeinhin annahm und deshalb so nicht stattfinden kann, 2 1177.1 - 11301 ausser man will sich bewusst über die Befindlichkeit von vielen Mitgliedern des Kan- tonsrates hinwegsetzen. Mit einer
2230.1 - Interpellationstext
in erster Linie Sache der Kantone ist, stellt sich für die Zuger Regierung und das Parlament die Frage, wie das revidierte Gesetz genutzt werden kann, sich vertieft mit der Weiterentwicklung unseres Le Verlust von wertvollem Kulturland verbun- den ist, der Zuger Bevölkerung Sorgen. Unser Kanton befindet sich in einem gewissen Dilemma zwi- schen wirtschaftlicher Prosperität, Wachstum und steuerlicher Attraktivität anzupassen hätten. Wie und bis wann gedenkt der Regierungsrat diese Um- setzung vorzunehmen? Setzt er sich dabei Fristen? In welcher Form werden dabei die Ge- meinden und der Kantonsrat eingebunden sein? 3
2228.5 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit (Kommission für den öffentlichen Verkehr)
Vorlage erfolgte auch als Folge des Druckes des Minderheitsberichtes Nr. 2117.4 vom 9. Mai 2012 und der sich verstärkenden Opposition gegen die Vorlage. Nicht zuletzt dieser Druck hat nun dazu geführt, dass ist eine Abschätzung der Dauer der Streckensperrung nur für die Sanie- rung möglich. Daraus ergibt sich Antrag 2 des Minderheitsberichtes (Aussetzung des Entscheides bis zur Einsichtnahme in das Vorprojekt) grundsätzliche Zustimmung der Stadt Zug zur Vorlage erwähnt. Der Kommissionsbericht verschweigt, dass sich der Stadtrat sehr kritisch zur 2-jährigen Streckensperrung äussert und diese so kurz wie möglich halten
1159.1 - Interpellationstext
Bewilligungen erteilten, zu unternehmen? 5. Wie stellt sich der Regierungsrat zu der Tatsache, dass bezüglich Umwelt- schutz die Industrie, die Fahrzeuge usw. sich an die gesetzlichen Grenzwerte halten müssen - der Luftbelastung ständig dem Stand der Technik angepasst werden müssen. Das heisst, der Verkehr hat sich prinzipiell den beiden gesetzlichen Grundlagen anzupassen. Was aber, wenn Raum- und Verkehrsplaner Beispiel 3 Die Dorfstrasse in Hagendorn wurde vor mehr als 50 Jahren erstellt. Zwischenzeitlich haben sich links und rechts der Strasse Wohn- und Geschäftshäuser angesiedelt. Die Einfahrt in die Sinserstrasse
1162.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
mit Privaten. § 2 Energieversorgung 1Der Kanton sichert im Rahmen seines Richtplans die Trassen für die Zufuhr leitungsgebundener Energie. 2Er kann sich an privaten oder staatlichen Gesellschaften der Gesetzes, soweit sie sich nicht aus dem Gesetz selbst ergeben. § 7 Ausnahmen Die zuständigen Behörden gewähren Ausnahmen von Vorschriften dieses Gesetzes und seiner Verordnung, falls sich sonst im Einzelfall Budgetmitteln Einzelbeiträge gewähren, um Ziele der Energiepolitik besser zu erreichen. 2Er orientiert sich dabei an nationalen Kampagnen und den Chan- cen der erneuerbaren Energie im Kanton selbst. 3Der Kanton
1162.06 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
mit Privaten. § 2 Energieversorgung 1 Der Kanton sichert im Rahmen seines Richtplans die Trassen für die Zu- fuhr leitungsgebundener Energie. 2 Er kann sich an privaten oder staatlichen Gesellschaften der Gesetzes, soweit sie sich nicht aus dem Gesetz selbst ergeben. § 7 Ausnahmen Die zuständigen Behörden gewähren Ausnahmen von Vorschriften dieses Gesetzes und seiner Verordnung, falls sich sonst im Einzelfall Budgetmitteln Einzelbeiträge gewähren, um Ziele der Energiepoli- tik besser zu erreichen. 2 Er orientiert sich dabei an nationalen Kampagnen und den Chancen der erneuerbaren Energie im Kanton selbst. 3 Der Kanton
1162.02 - Antrag des Regierungsrates
mit Privaten. § 2 Energieversorgung 1 Der Kanton sichert im Rahmen seines Richtplans die Trassen für die Zu- fuhr leitungsgebundener Energie. 2 Er kann sich an privaten oder staatlichen Gesellschaften der Gesetzes, soweit sie sich nicht aus dem Gesetz selbst ergeben. § 7 Ausnahmen Die zuständigen Behörden gewähren Ausnahmen von Vorschriften dieses Gesetzes und seiner Verordnung, falls sich sonst im Einzelfall Budgetmitteln Einzelbeiträge gewähren, um Ziele der Energiepoli- tik besser zu erreichen. 2 Er orientiert sich dabei an nationalen Kampagnen und den Chancen der erneuerbaren Energie im Kanton selbst. 3 Der Kanton
1362.2a - Beilage
plan) statt? Wie wirkt sich der NFA auf die Attraktivität des Kantons Zug aus? • Wandern tatsächlich v.a. junge Personen mit Kindern in den Kanton Zug ein? • Wie entwickelt sich die Gymnasialquote und Sollte die Zuwanderung nicht in dem vom Kantonsrat im Richtplan festgelegten Rahmen stattfinden, dürfte sich die Anzahl der 10-19 Jährigen gegenüber dem Jahr 2000 wohl nicht so stark entwickeln. Tatsache ist ab. Für die FMS wird deshalb eine Steigerung von 9 auf 12 Klassen angenommen. Die Gewichte können sich aber auch verschieben. Deshalb wird für die HMS und FMS zu- sammen bis 2023 von 23 Klassen ausgegangen
1375.2 - Antwort des Regierungsrates
kann. In allen Fällen ist der Kanton nur dann bereit, eine private Liegenschaft zu erwer- ben, wenn sich ein Verwendungszweck für öffentliche Bedürfnisse abzeichnet. Sozialpolitik war noch nie im Spiel. die Weststrasse erfolgen muss. 5. Kantonseigene Liegenschaften in Oberägeri, Baar, Rotkreuz befinden sich in grossteils noch unbebauten Bauzonen. Es sind Einzelparzellen mit Altbauten, deren zukünftige Nutzung kantonseigenen Liegenschaften in Oberägeri, Baar und Rotkreuz sind wir bereits eingegangen. Sie sind für sich genommen zu klein, als dass der Kanton den Wohnungsmarkt wesentlich bewegen könnte, auch wenn er die

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