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943.11 - Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Gastgewerbegesetz, GGG)
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den Entzug der Bewilligung zu- ständig. 2 943.11 § 8 Bewilligungsadresse 1 Die Bewilligung bezieht sich auf einen bestimmten Betrieb oder Anlass und auf eine bestimmte mündige und gut beleumdete Person Erteilung und den Entzug der Bewilligung zu- ständig. § 19 Bewilligungsadresse 1 Die Bewilligung bezieht sich auf einen bestimmten Betrieb und auf eine bestimmte natürliche Person, die für die Betriebsführung g in eigenem Interesse beantragt oder durch sein Verhalten veranlasst hat. 3 Die Gebühren richten sich nach dem Kantonsratsbeschluss über die Ge- bühren in Verwaltungs- und Zivilsachen (Verwaltungsgeb
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213.42-A1 - Verordnung zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsverordnung, KiBeV) (Anhang)
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Die Familiensituation ist stabil. c) * Die Betreuungsperson absolviert einen Grundkurs und bildet sich re- gelmässig weiter. 2 213.42-A1 2 Anzahl betreute Kinder: * a) * Tagesfamilien betreuen maximal Personal: * a) * Nicht ausgebildete Betreuungspersonen besuchen eine fachliche Wei- terbildung und bilden sich regelmässig weiter. b) * Für die Leitung eines Angebots ist eine Person zu bestimmen, welche hierfür Angebote der Tagesbetreuung * 1 Richtzahl: * a) * Richtzahlen sind Zielwerte zur Gruppengrösse, an denen sich die Angebote und Gemeinden orientieren. b) * Es können grössere Gruppen bewilligt werden, wobei die
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75.7 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Gemeinden leisten zusammen für die Finanzierung der Projekte Beiträge bis zu 10 Mio Franken. Es handelt sich somit um Staatsausgaben in erheblichem Ausmass, weshalb nicht eine Direktion, sondern der Regierungsrat 1992 weitere 5 Mio Franken der Reserve für Konjunkturförderung zugewiesen. Mit der Beanspruchung wird sich die Reserve und damit das Eigenkapital des Kantons erheblich vermindern. Hocherfreulich ist, dass der heutigen schwierigen wirtschaftlichen Situation auf Eigenkapital zurück greifen kann.. Es zeigt sich nun, dass es richtig war, auch in den Jahren der Hochkonjunktur eine zurückhaltende Ausgabenpoli tik
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257.2 - Antrag des Regierungsrats
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Erteilung und den Entzug der Bewilligung zuständig. §8 Bewilligungsadresse Die Bewilligung bezieht sich auf einen bestimmten Betrieb oder Anlass und auf eine bestimmte natürliche Person, die für die Be Erteilung und den Entzug der Bewilligung zuständig. § 19 Bewilligungsadresse Die Bewilligung bezieht sich auf einen bestimmten Betrieb und auf eine bestimmte natürliche Person, die für die Betriebsführung ng in eigenem Interesse bean tragt oder durch sein Verhalten veranlasst hat. Die Gebühren richten sich nach dem Kantonsratsbeschluss über die Gebühren in Verwaltungs- und Zivilsachen (Verwaltungsgebührentarif)
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41.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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wieder einen Arbeitsplatz zu finden und verdienen denn auch volle Unterstützung. Anders verhält es sich mit dem nun vorgeschlagenen Beschftigungsprogramm. 2 4 1 . 4 — 8 0 7 0 2 . B e s c h ä f t i g u n kann aber auch belastend sein. Zu einer psychischen Belastung kann auch das Wissen führen, dass es sich eventuell um eine Alibistelle handelt und dass die ausgeführte Arbeit eigentlich gar nicht notwendig die kleineren Gemein den wird es aber schwierig sein, die geforderten Stellen zu schaffen, wenn es sich nicht einfach um Alibistellen handeln soll. 3. Zusammenfassung und Antrag Wir attestieren dem Reg
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257.4 - Antrag der Kommission
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zuständig. §8 Bewilligungsadresse l)ie bestimmte mündige und gut beleumdete Per- Die Bewilligung bezieht sich auf einen bestimmten Betrieb oder Anlass son, die und auf eine bestimmte natürliche Person, die für Erteilung und den Entzug der Bewilligung zuständig. § 19 Bewilligungsadresse Die Bewilligung bezieht sich auf einen bestimmten Betrieb und auf eine bestimmte natürliche Person, die für die Betriebsführung ng in eigenem Interesse bean tragt oder durch sein Verhalten veranlasst hat. Die Gebühren richten sich nach dem Kantonsratsbeschluss über die Gebühren in Verwaltungs- und Zivilsachen (Verwaltungsgebührentarif)
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257.6 - Ergebnis 1. Lesung
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Erteilung und den Entzug der Bewilligung zuständig. §8 Bewilligungsadresse Die Bewilligung bezieht sich auf einen bestimmten Betrieb oder Anlass und auf eine bestimmte mündige und gut beleumdete Person Erteilung und den Entzug der Bewilligung zuständig. § 19 Bewilligungsadresse Die Bewilligung bezieht sich auf einen bestimmten Betrieb und auf eine bestimmte natürliche Person, die für die Betriebsführung ng in eigenem Interesse bean tragt oder durch sein Verhalten veranlasst hat. Die Gebühren richten sich nach dem Kantonsratsbeschluss über die Gebühren in Verwaltungs- und Zivilsachen (Verwaltungsgebührentarif)
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3138.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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gewünschte Zielsetzung des Postulats, den öffentlichen Ver- kehr bis 2040 klimaneutral zu betreiben, lässt sich so erreichen. Die ZVB setzte bereit 2019 einen ersten E-Bus ein und sammelt Erfahrungen. - Die Umsetzung den Kanton Zug als Besteller. - E-Busse verursachen aktuell Mehrkosten. Der Regierungsrat spricht sich gegen eine spezifi- sche Finanzierung solcher Kosten ausserhalb der eingespielten öV-Bestellung aus ist auch in keinem Bundesgesetz der Fall. Im 3138.2 - 16762 Seite 3/5 Gesetz ist festgehalten, dass sich der Kanton an grösseren Infrastrukturen beteiligen kann, dazu gehören u. a. auch Hochleistungs-St
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3141.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
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Rektor HSLU, teil. Das Protokoll führte die stv. Generalsekretärin Carla Dittli. Der Bericht gliedert sich wie folgt: 1. In Kürze 2. Ausgangslage 3. Fragerunde und Beratungen 4. Eintretensdebatte 5. Detailberatung der Bereich Ausbildung mit 62 % den grössten Anteil daran hat. In diesem Bereich (Ausbildung) hat sich die Anzahl Studierenden bis 2019 nicht ganz so entwickelt wie vorhergesagt. Immerhin zeigt die Zahl hohen oder zu tiefen Eigenkapital kommen soll (Zielwert ist > 5 % des Umsatzes). Die Kommission liess sich sodann über die Zusammenarbeit mit Universitäten informieren, wel- che es künftig ermöglichen soll
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3148.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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im Abschnitt Alpenblick–Kollermühle in den Gemeinden Zug und Cham. Die Details zur Vorlage finden sich im regierungsrätlichen Be- richt Nr. 3148.1 - 16420. Die Kommission für Tiefbau und Gewässer stimmte rechnet die Baudirektion für diesen Prüfungsauftrag (Schät- zung)? Der bisherige interne Aufwand beläuft sich auf ca. 20 bis 25 Stunden. Seite 2/4 3148.4 - 16588 2.3. Mit welchen externen Kosten rechnet die Projekt Aufwendungen von 2550 Stunden belastet. Wenn mit 100 Franken pro Stunde gerechnet wird, ergeben sich bisherige Kosten von 255 000 Franken. Die noch zu erwartenden Aufwendungen sind schwer abschätz- bar