Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

12833 Inhalte gefunden
3149.1 - Antwort des Regierungsrats
dringendsten Probleme lösen und dann weitere Massnahmen prüfen zu können. Die Situation präsentiert sich heute etwas anders: Wir müssen uns auf eine allen- falls längere Phase mit möglicherweise massiver der aktuellen zweiten Welle auf die neue Situation angepasste Massnahmen zu entwickeln. Er stützt sich dabei auf die Erfah- rungen mit den bisherigen Massnahmen und insbesondere auf die Verordnung des mindestens in den Sommer 2021 verlän- gert werden müssen? Antwort: Der Regierungsrat kann und will sich basierend auf der aktuellen Informations- lage nicht auf zeitliche Aussagen festlegen. Er will aber
3017.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Schweizerinnen mit einem Zivilschutzobligatorium in die Landes- verteidigung einbinden wollte, wehrten sich der Schweizerische Verband für Frauenstimmrecht, der Schweizerische Katholische Frauenbund und der führte. Angesichts der ohnehin gesellschaftlich angespannten Lage in den späten 1960er-Jahren musste sich der Bundesrat nun mit einer neuen Abstimmungsvorlage zum Frauenstimmrecht beeilen. Am 7. Februar 1971 Beitritts zur Eidgenossenschaft und zum 150. Geburtstags des Bundesstaates verglichen werden, da es sich bei diesen zwei Feier- lichkeiten um einen Staatsakt und nicht um eine Abstimmung handelte. Eine Feier
3036.1 - Antwort des Regierungsrats
eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt. – Hieraus ergibt sich eine Übertretungsquote von 0.5032 %. Die Bussenerträge stellen sich wie folgt dar: April 2016 6 Messtage Fr. 12 630.– Juni 2017 6 Messtage insb. der Verkehrsteilnehmer (Auto, Fussgänger, Velo, etc.). In den letzten fünf Jahren ereigneten sich in diesem Bereich 14 Verkehrsunfälle mit folgenden Beteiligten: – 1 Fussgängerin/Fussgänger – 3 Fahrräder Einsicht nehmen (§ 29 Abs. 1 GO KR). Das um- fassende Akteneinsichts- und Auskunftsrecht beschränkt sich indes auf den Beratungsgegen- stand. Es reicht nicht, dass dieses Recht für die Kommission nur nützlich
2964.1a - Beilage Machbarkeitsstudie
vervollständigt die bestehende städtebauliche Situation; zwischen den dicht stehenden Gebäuden bilden sich Gassen und hofartige Räume. Der neue Baukörper wird längs zur Shedhalle angeordnet und über einen Neubau Ost Die Erstellung der Archivräume des Staatsarchivs und der Kulturgüterschutzräume richtet sich nach den Anforderungen des Bundesamtes für Zivilschutz (Bau von Schutzräumen für Kulturgüter). Der Stützpunkt mit Büros und Garage/ Maschinenraum eingerichtet werden. Im Untergeschoss des Neubaus befindet sich ein Reinigungs- und Entsorgungsraum, kombiniert mit einer Werkstatt. Alle Fassaden sind von aussen
2994.2 - Antwort des Regierungsrats
Der Regierungsrat hat sich dabei intensiv mit der Struktur der Zuger Verwaltung auseinanderge- setzt und verschiedene Anpassungsmöglichkeiten eruiert. Die Analyse zeigte, dass sich die Struktur grundsätzlich Flächenwirtschaftlichkeit statt. Verschiedentlich wird heute auch DeskSha- ring praktiziert, indem sich zwei oder mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Arbeitsplatz teilen – sei es aufgrund von T Bereich besteht. Eine 2018 durchgeführte Betriebs- und Organisationsanalyse zum Personalamt beschäftigte sich mit der Frage, wie das Personalamt aufgestellt ist und wie es auszurichten ist, um für die heutigen
3102.1 - Postulatstext
heutzutage viel länger bei sich zu Hause. Dies jedoch oft in einer eigentlich viel zu grosse n Wohnung oder einem zu grossen Haus, da es sich für sie aus finanzieller Sicht nicht lohnt, in eine kleinere zunehmen. Dies wird Herausforderungen nicht nur auf persönlicher Ebene der direkt Betroffenen mit sich bringen, sondern auch im Bereich Altershilfe im Allgemeinen und bei der Betreuung und Pflege im Speziellen sondern auch die Be- dürfnisse beachten. Die Menschen werden nicht nur älter als früher, vielmehr haben sich auch die Vorstellungen und Gewohnheiten von älteren und alten Menschen geändert. Eine gute Ein- bettung
3112.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Strassen ASTRA über «Mehr Sicherheit durch Kernfahrbahnen?» kann die Frage der Sicherheit nicht eindeut ig mit Ja oder Nein beantwortet werden. Immerhin wird darin festgehalten, dass sich unter «normalen Verhält- Augenmerk zu schenken. Wenn eine Kernfahrbahn bei zu schmalen Querschnitten markiert wird, wirkt sich das kontraproduktiv auf die Verkehrssicherheit aus. In diesem Fall ist auf eine Markierung von Radstreifen bestimmte Faktoren, die von Fall zu Fall abge- klärt werden müssen, dagegensprechen. Objektiv haben sich die Unfallzahlen gemäss For- schungsbericht weder verschlechtert noch verbessert. Im subjektiven Empfinden
3045.2a - Beilage: Konferenz Langzeitpflege
HR-Bereich) oder auch Zusam- menschlüsse von Alters- und Pflegeheimen bergen Synergien und können sich positiv auf die Kosten auswirken. Solche Massnahmen sind durchaus im Interesse der Gemeinden und sollen sollen wo immer möglich und wirksam auch gefördert werden. Alters- und Pflegeheime orientieren sich in ihren strategischen und operativen Entscheiden an den geltenden und zukünftig zu erwartenden Rahm der Normkostenwert in einem Kanton festgelegt wird, umso grösser der Druck für Leistungserbringer sich auch in der Pflege um Verbesserungen und Synergiepotenziale zu bemühen. Im Kanton Zug stehen mit dem
3116.1 - Interpellationstext
verlegt werden muss, wäre dies ein Widerspruch, weil sich der neue Weg ebenfalls in der Waldnatur- schutzzone befindet. Fragen: 1. Ist es zutreffend, dass sich in einem Waldnaturschutzgebiet keine Wanderwege nicht akzeptierbaren neuen Weg verlegt. Der neue Wanderweg wurde unter anderem damit begründet, dass sich der Wanderweg im Waldnaturschutzgebiet befindet und der Weg nur selten benutzt werde. Die Wandernden Wanderwege befinden dürfen? 2. Wie viele Wanderwege befinden sich im Kanton Zug in einem Waldnaturschutzgebiet, die allenfalls verlagert werden müssen? Bei Feuchtigkeit und/oder Nässe ist der durch die Biker m
152.3 - Gesetz über die Veröffentlichung der Erlasse und das Amtsblatt des Kantons Zug (Publikationsgesetz, PublG-ZG)
Rechtssetzungsaufgaben betrauter Organe und Instanzen; c) nicht allgemeinverbindliche Erlasse, die sich an einen weiteren Perso- nenkreis richten; d) * Ausgabenbeschlüsse des Kantonsrats und des Regierungsrats in der Schweiz öffentlich und unentgeltlich zugänglichen Pu- blikation veröffentlicht sind; oder b) sich wegen ihres besonderen Charakters für die Veröffentlichung in der GS und der BGS nicht eignen. § 5 § 7e * Archivierung des Amtsblatts 1 Die Ablieferung des E-Amtsblatts und des P-Amtsblatts richtet sich nach den massgeblichen Bestimmungen des Archivgesetzes vom 29. Januar 20045). 2 Die Ablieferung des

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch