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831.521 - Normalarbeitsvertrag Privathaushalt (NAV Privathaushalt)
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Präsenzzeit bei 24-Stunden-Betreuung 1 Die Zeit, während der sich die arbeitnehmende Person im Haushalt mit der zu betreuenden Person aufhält und sich ihr zur Verfügung halten muss, ohne dass ein aktiver Ar und, falls freie Verpflegung gewährt wird, ein Verpflegungsbeitrag zu entrichten. Letzterer richtet sich nach der Naturallohnbewertung in der AHV9) oder nach besonderer schriftlicher Ver- einbarung. 3 Für ist der durchschnittliche Lohn der letzten 12 Monate vor dem Fälligkeitsdatum massgebend. 3 Befindet sich die arbeitnehmende Person am Fälligkeitsdatum in gekün- digtem Arbeitsverhältnis, hat sie keinen Anspruch
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3259.4a - Beilage: Synopse
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konzessionierten Schifffahrtsgesellschaf- ten auf den Zuger Seen teilen die Abgeltung unter sich auf. Können sie sich über die Höhe der Auftei- lung nicht einigen, entscheidet der Regierungsrat. 4 Aufgehoben Gemeinwesen § 5 Abs. 1 (geändert), Abs. 2 (geändert), Abs. 3 (geändert) 1 Der Kanton sorgt dafür, dass sich ausserkantonale Gemeinwesen, deren Bevölkerung bzw. deren Wirt- schaft aus dem Betrieb der öffentlichen Vorteile erhalten, an der Abgeltung gemäss § 4 angemessen beteiligen. 1 Der Kanton sorgt dafür, dass sich ausserkantonale Gemeinwesen, deren Bevölkerung bzw. deren Wirt- schaft aus dem Betrieb der öffentlichen
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3259.3a - Beilage: Synopse
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konzessionierten Schifffahrtsgesellschaf- ten auf den Zuger Seen teilen die Abgeltung unter sich auf. Können sie sich über die Höhe der Auftei- lung nicht einigen, entscheidet der Regierungsrat. 4 Aufgehoben Gemeinwesen § 5 Abs. 1 (geändert), Abs. 2 (geändert), Abs. 3 (geändert) 1 Der Kanton sorgt dafür, dass sich ausserkantonale Gemeinwesen, deren Bevölkerung bzw. deren Wirtschaft aus dem Betrieb der öffentlichen Vorteile erhalten, an der Abgeltung gemäss § 4 angemessen beteiligen. 1 Der Kanton sorgt dafür, dass sich ausserkantonale Gemeinwesen, deren Bevölkerung bzw. deren Wirtschaft aus dem Betrieb der öffentlichen
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3314.1 - Interpellationstext
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bedanken sich für deren Beantwortung. 1. Gemäss § 5 des Übertretungsstrafgesetztes wird «Littering» (Verunreinigung durch Kleinabfälle) seit dem Jahre 2013 mit Busse bestraft. Wie haben sich diese Bussenein- (Anzahl Verstösse gegen § 5 sowie Busseinnah- men insgesamt)? 2. a) Gemäss diversen Medienberichten hat sich die Problematik «Littering» seit Ausbruch der Corona-Pandemie verschärft. Besteht nach Ansicht des a) Wie hoch sind die Beiträge des Kantons an die Littering-Kampagne «Zug blibt suu- ber»? b) Hat sich diese Kampagne nach Ansicht des Regierungsrats bewährt? c) Gibt es Verbesserungspotential? 4. Wie
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3236.1 - Postulatstext
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ist abhängig vom angesparten Kapital abzüglich eines Kapitalbezugs und dem Umwandlungssatz. Von der sich so ergebenden Rente wird die Höhe der Leistungen an Ehe - bzw. Lebenspartner*innen abgeleitet. Diese 15 % finanziert (vgl. Vorsorgereglement der Zuger PK, Art. 15, Absatz 4). In dieser Lösung spiegelt sich ein veraltetes Familienbild, welches den aktuellen Realitäten in vielen Fällen nicht mehr entspricht tieferen Lebenserwartung häufiger eine rentenbe- rechtige Partnerin hinterlassen als umgekehrt, versteckt sich hinter der aktuellen Regelung eine unbeabsichtigte Umverteilung von Frauen zu Männern. Diese falsche
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3235.2 - Bericht und Antrag der erw. Staatswirtschaftskom.
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den nächsten Jahren gebe. Im Nachgang zur Sitzung hat die Sicherheitsdirektion wie folgt schriftlich informiert: «Wir gehen davon aus, dass sich die Frage der Stawiko auf die Position «Versicherungstechni- belaufen sich die versicherungstechnischen Schwankungs- und Sicherheitsrückstellungen per 31.12.2020 auf TCHF 81'018, wovon TCHF 79'050 in der Bilanz zurückgestellt sind. Auch in Zukunft wird sich der Rü - und Sicherheitsrückstellungen» des GVZG Geschäftsberichtes 2020 be- zieht. Diese Position setzt sich wie folgt zusammen: Wie im Geschäftsbericht (Seite 28) aufgeführt, betrug der per 31.12.2020 in der
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3245.1 - Interpellationstext
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Allenfalls lässt sich daraus und aus anderen Messgrössen Schlüsse auf das Niveau der Kantonsschü- ler*innen und die Qualität der kantonalen Maturitätsabschlüsse ziehen. Allenfalls würde sich zeigen, dass das paar wenige Informationen dazu auffindbar, jedoch ist deren Aussagekraft zu hinterfragen. So findet sich eine Graphik «Studienerfolgsquote acht Jahre nach Beginn des Bachelorstudiums; nach Kanton der Ma eines Zuger Gymnasiums eine im Vergleich zu anderen Kantonen tiefe Erfolgsquote haben. Weiter finden sich im Bericht «Studienverlauf und Studienerfolg von Zuger Maturandinnen und Maturanden» vom 16.09.2019
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3317.1 - Antwort des Regierungsrats
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ent- lasten ist? An der Haltung des Regierungsrats betreffend einer verkehrsärmeren Stadt Zug hat sich seit der seinerzeitigen Ablehnung des Stadttunnelprojekts nichts geändert. Ein Zentrum mit mög- lichst Ja. Nach dem Rekordergebnis 2020 mit einem Ertragsüberschuss von 285,5 Millionen Franken entwickelt sich die finanzielle Situation auch weiterhin sehr positiv. Für das Jahr 2022 wird ein Ertragsüberschuss Überschüssen in jeweils dreistelliger Millionenhöhe gerechnet . Die finanzielle Lage des Kantons Zug wird sich in den nächsten Jahren weiterhin positiv ent- wickeln. Die vorhandene hohe Liquidität sowie das hohe
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3370.1 - Interpellationstext
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Entwicklung unserer Jugendlichen bei. Durch den Aufwand der Ausbildung, den das Gewerbe auf sich nimmt, sichert sie den Fortbestand von heimischen Fachkräften in unserem Kanton. Daher stellen wir dem Re entlasten? 4. Welche Massnahmen kann sich der Regierungsrat vorstellen, um KMU-Ausbildungsbe- triebe gezielt zu unterstützen bzw. auch zu entlasten? 5. a) Kann sich der Regierungsrat vorstellen KMU-Aus 2022 Die SVP-Fraktion hat am 4. Februar 2022 folgende Interpellation eingereicht: Bereits heute macht sich in vielen Branchen und Cluster der Zuger Wirtschaft ein eklatanter Fachkräftemangel bemerkbar. Dies
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3239.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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timmungen allerdings noch keine gemeldet. Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Datenschutzstelle hat sich im Berichtsjahr von der Gesetzge- bung hin zur konzeptionellen Umsetzung des revidierten Datensch was primär an den auslegungsbedürftigen ge- setzlichen Grundlagen liege. Die Datenschutzstelle setzt sich deshalb für die Schaffung klarer gesetzlicher Grundlagen ein. Die Datenschutzstelle ist schliesslich und betroffenen Personen. 3239.2 - 16631 Seite 3/3 Die Datenschutzbeauftragte geht davon aus, dass sich der Cloud-Trend auch in Zukunft verstärkt fortsetzen wird. Die technischen, organisatorischen und