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3261.1 - Interpellationstext
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stark be- troffen und müssen sich auf die Veränderungen vorbereiten. In einem am Montag, 7. Juni 2021, schweizweit publizierten Interview mit den Tamedia-Zeitun- gen gab sich unser Finanzdirektor jedoch werden, sagte er in diesem Interview. Denn die Standortvorteile der Schweiz, bzw. von Zug, beschränkten sich eben nicht nur auf «tiefe Steuern», sondern beinhalteten auch viele andere Aspekte wie Infrastruktur t? Dies vor dem Hintergrund, dass die Schweiz wohl das einzige Land auf der Welt ist, wo das Volk sich selber seine eigenen Steuern beschliesst, in Einklang mit den direkt demokratischen Gepflogenheiten
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3289.2 - Antwort des Regierungsrats
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t hat die Ratifikation der UNO-BRK unterstützt. Mit ihrem Beitritt zum Übereinkommen verpflichten sich Bund und Kantone, Hindernisse für Menschen mit Behinderungen zu beheben, sie gegen Diskriminierungen umfassender Beistandschaft und jenen, die durch eine vorsorgebeauftragte Pe rson vertreten werden, lässt sich nicht mit den Bestimmungen der UNO-BRK vereinbaren. Art. 29 der Konvention garantiert die Teilhabe unter umfassender Beistandschaft steht oder von einer vorsorgebeauftragten Person vertreten wird, sich zur Wahl stellt oder vom Volk gewählt würde. Frage 2: Inwiefern kann die Gesetzgebung des Kantons
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3266.1 - Antwort des Regierungsrats
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akzeptie- ren und für das Covid-Zertifikat zu berechtigen und sich auf nationaler Ebene dafür einzusetzen? Nein. Der Regierungsrat hat sich gegen ein nur in der Schweiz gültiges Zerti fikat ausgespro- chen Weshalb werden im Kanton Zug PCR-Tests verweigert, wenn Personen nach einem positiven Schnelltest sich in einem Testcenter testen lassen? Der Regierungsrat geht davon aus, dass in der Frage mit «positiven angebracht nach einem positiven Schnelltest sowieso einen PCR-Test zu veranlassen? Aus medizinischer Sicht ist dies nicht angebracht. Wenn die klinischen Zeichen für eine Infek- tion mit dem SARS-CoV-2-Virus
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3362.2 - Antwort des Regierungsrats
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damit während fünf Jahren Public-Cloud-Leistungen beziehen. Bei den Zuschlagsempfängern handelt es sich um die vier US-amerikanischen Unternehmen Amazon Web Services EMEA SARL, IBM Schweiz AG, Microsoft Technologien. Die Bundesverwaltung erhält einen geordneten Zugang zu Public-Cloud- Leistungen. Sie muss sich zudem darauf vorbereiten, dass Anbieter ihre Software vermehrt nur noch aus der Cloud anbieten. B Bearbeitung ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person mit sich bringen, muss zusätzlich eine Datenschutzfolgeabschätzung vorgenommen werden. Frage 2: Kann der R
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3348.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Bauprojekts und zur Rolle des Vatikans gestellt. Die Kommission erklärte sich damit einverstanden, dass die Sicherheitsdirektion die entsprechen- den Abklärungen im Nachgang zur Kommissionssitzung tätigt iftung über 42 Millionen Franken an Zuwendun- gen und Spendenzusagen erhalten. Der Bund beteiligt sich mit einem Beitrag von fünf Millionen Franken am Neubauprojekt. Zudem steuern nach aktuellem Stand vom 10. März 2022 waren zwölf Kommissionsmitglieder anwesend. Drei Kommissionsmitglieder liessen sich krankheitsbedingt entschuldigen . 3. Fragerunde und Abklärungsergebnisse Mehrere Kommissionsmitglieder
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3349.1 - Antwort des Regierungsrats
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Im hier diskutierten Fall fehlen diese Voraussetzungen für eine Anpas- sung des Fahrplans 2022, da sich gegenüber der Situation beim Erstellen der Fahrpläne keine neuen Erkenntnisse ergeben. B. Beantwortung Buskurse alle Haltestellen im Ortsteil bedienen. Die Ge- meinden Unterägeri und Oberägeri äusserten sich nicht zur Haltepolitik . Sie wünschten, dass die Qualität des bisherigen Fahrplans beizubehalten ist t auf der Buslinie 1 für Allenwinden zu rechtferti- gen. - Für die Mehrzahl der Reisenden mindert sich die Reisequalität. Im Rahmen des öffentlichen Fahrplanverfahrens verlangten zwei Rückmeldungen aus
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3380.1 - Postulatstext
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immer wieder mühevoll an ihre Verantwortung gegenüber Benachteiligten erinnert werden mussten und sich darauf, falls überhaupt, für eher bescheidene Beträge aussprachen. Aber das kann ändern. Der aktuelle fe vorzunehmen und einen gewinnabhängigen Mechanismus wie oben beschrieben einzurichten. Zug kann sich dabei übrigens von anderen Regionen inspirieren lassen. Der Kanton Basel - Stadt kennt die internationale 1 Prozent des Steuerertrags für Auslandhilfe zur Verfügung zu stellen. Bei der Vorlage handelte es sich um den Gegenvorschlag zur sogenannten „1%-Ini- tiative“. In Zukunft wird die Stadt Zürich jährlich
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131.1 - Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG)
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Urnengang der Direktion des In- nern zuzustellen. § 22 Sicherung des Stimmmaterials 1 Die Stimm- und Wahlzettel – gültige und ungültige sowie leere je für sich – und die Stimmrechtsausweise sind sofort zu versiegeln beiliegt oder nicht unterzeichnet ist; b) das Rücksendekuvert mehr als ein Stimmzettelkuvert enthält; c) sich die Stimm- oder Wahlzettel nicht im Stimmzettelkuvert befinden oder dieses nicht verschlossen ist; Zivil- und Strafrechtspflege vom 26. August 2010 (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)2), so verschieben sich die jeweiligen Fristen und Termine auf den nächst folgenden Werktag, 12.00 Uhr. 3.1.1.1. Wahlvorschläge
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511.61 - Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL)
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Katastro- phen grossen Ausmasses, die mehrere Kantone betreffen, bildet sich aus der AG GIP und der AG OP der polizeiliche Krisenstab, der sich zu einer sofor- tigen Lagebeurteilung und Beschlussfassung trifft aufgrund der Anträge der AG OP, ob die Voraussetzungen für einen IKAPOL Einsatz erfüllt sind und ob es sich um einen priva- ten Anlass oder einen Anlass im öffentlichen Interesse handelt; Auslö- sen des IK e Ausbildung vor ei- nem Einsatz werden nicht verrechnet. 3 Hilfeleistungen von Konkordaten unter sich und bilaterale Unterstützung für Ereignisse, die direkt oder indirekt mit dem IKAPOL-Einsatz-Ereignis
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154.221 - Verordnung über besondere Entschädigungen (Entschädigungsverordnung)
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rweise anfallen. 2 Die Vorgesetzen bewilligen die Spesen. 3 Die Spesenentschädigungen orientieren sich an den tatsächlich anfallenden Kosten und können wie folgt ausbezahlt werden: a) Gemäss den tatsächlich Feiertagen können nicht kumuliert und geltend gemacht werden. § 13 Pikettdienst 1 Beim Pikettdienst halten sich die Mitarbeitenden ausserhalb des Arbeits- platzes und der regulären Arbeitszeit für allfällige A Monat für Mitarbeitende mit einem Beschäfti- gungsgrad von 100 %. Für Teilzeitmitarbeitende reduziert sich die Entschä- digung entsprechend ihrem Beschäftigungsgrad. 2 Ab dem 50. Altersjahr können anstelle