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1616.1 - Motionstext
Wahlzeitpunkt überprüft werden. Begründung: Bei den Nationalratswahlen vom vergangenen Oktober hat sich gezeigt, dass die grosse Anzahl Listenverbindungen zu Verwirrung bei der wählenden Bevölkerung geführt Kantonsrat den richtigen Weg eingeschla- gen. Unterschätzt hat der Kantonsrat damals die Problematik, die sich aus der Zu- lässigkeit der Listenverbindungen ergibt. Wenn die Wahlzettelflut bei drei National- führen. Die Stadt Zug und der Kanton machten bereits im Vorfeld zum Wahlgesetz geltend, es ergäben sich organisatorische Schwierigkeiten aufgrund dessen, dass sämtliche kantonalen und gemeindlichen Wahlen
1663.1 - Motionstext
verhindert werden, dass nicht Geständige über eine lange Zeit weiter delinquieren können, nur weil sich das Beweisverfahren in der Regel über Monate hin- zieht. Damit der Rechtsstaat nicht chronisch unterlaufen müssten dabei natürlich gewährleistet bleiben. Beim „Schnellrichter“ im Kanton Zürich handelt es sich nicht um eigentliche Richter, sondern um fünf Bezirksanwälte, die im Turnus gegen geständige Klei wendung im Rahmen eines Pikettdienstes von Bezirksanwälten. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in § 317 des Strafprozessgesetzes (StPO ZH). 300/sk
2251.13 - Antrag der SVP-Fraktion zur 2. Lesung
t ersichtlich sein, welche Parlamentarier Geld beziehen von Organisationen und Institutionen, die sich aufgrund einer Leistungs- oder Subventionsvereinbarung mit dem Kanton Zug überwiegend oder teilweise Gemeinwesen gefährlich sein, nicht nur für diejenigen, die nicht an ihnen teilhaben. Abschliessend bedankt sich die SVP-Fraktion für die Vorlage dieses Antrages an den Kantons- rat. 300/mb
2313.3a - Beilage
; c. keine neuen publikumsintensiven oder sonst störenden Gewerbe. An folgenden Standorten müssen sich die durch die Nut- zungsplanung zugelassenen Veränderungs- und Entwicklungs- möglichkeiten in ihrer ; c. keine neuen publikumsintensiven oder sonst störenden Gewerbe. An folgenden Standorten müssen sich die durch die Nut- zungsplanung zugelassenen Veränderungs- und Entwick- lungsmöglichkeiten in ihrer Entwicklungsmöglich- keiten in den Weilern Breiten/Breitfeld (P 5) und Bibersee (G 7) beschränken sich auf die rechtsgültigen kommunalen Richt- und Nutzungspläne. Die baulichen Möglichkeiten dürfen nicht
2305.1 - Interpellationstext
verglichen. In verschied e- nen Bereichen aber auch gesamthaft schneidet Zug schlecht ab, d.h. leistet sich überdurc h- schnittlich hohe Ausgaben. Nun sind die Kantone wahrscheinlich nicht so einfach zu vergle Birnen verglichen werden. Aber vermag dies die ganze Diskrepanz zu erklären? 2. Der Kanton Zug rühmt sich einer schlanken und effizienten Verwaltung. Zudem ist er kompakt, überschaubar und kleinräumig. Sollte und Budgetbeschlüsse verfügbar zu machen und auch in die eigene Arbeit einzubeziehen? 5. Es zeichnet sich ab, dass auch für den Kanton Zug die (Finanz-)Bäume nicht in den Himmel wachsen. Was will die Regierung
1055.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
existiert seit 1995. Das Tageszentrum ist eines von verschiedenen Angeboten der Stiftung Phönix, die sich für Anliegen psychisch behinderter Menschen einsetzt. Die 2 1055.3 - 11062 Stiftung Phönix ist gemäss Wichtigkeit dieses Zentrums nicht in Frage gestellt wurde. Die Begründung dieses Antrages war, dass sich Gemeinden an den Kosten beteiligen müssten. Es wurde jedoch mit 8 : 3 Stimmen (4 Mitglieder abwesend) . 1055.3 - 11062 5 4. Detailberatung In der Detailberatung der Vorlage Nr. 1055.2 - 10983, welche sich nur auf die Bau- kosten des neuen Tageszentrums bezieht, wurden keine Änderungsanträge gestellt. Der
1056.1 - Interpellationstext
Kantons die Bezugsdauer wieder auf maximal 520 Tage erhöhen, befristet auf längstens 6 Monate, sofern sich der Kanton an den Kosten mit 20 Prozent beteiligt. Erhöhte Erwerbslosigkeit gilt ab 5 Prozent, ein sehr hohe Arbeitslosenquote haben. Der Interpellant stellt dem Regierungsrat folgende Fragen, die sich auf eine allfällige Annahme des revidierten Arbeitslosenversicherungsgesetzes beziehen: 1. Ist der bei einem allfälligen Eintreten einer erhöhten Arbeits- losigkeit, was wir ja alle nicht hoffen, sich mit 20 Prozent an den Kosten zu beteiligen, um die Taggeldunterstützung zu verlängern? Wie hoch schätzt
1069.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
ständig überprüft werden können. 2.3 Erhöhung des Steuerertrages Wenn sich der Kanton nicht verschulden will, wird es aus heutiger Sicht notwendig sein, den kantonalen Steuerertrag nach Inkrafttreten der 1 - 11017 2.4 Weitere Überlegungen Die Mitglieder der erweiterten Staatswirtschaftskommission sind sich einig, dass es bei der Frage um die Finanzierung der NFA-Mehrbelastung keine Tabu-Themen geben darf aktuellen Inflationsraten als sehr hoch angesehen wird. Es wird teilweise auch für möglich gehalten, dass sich der Kanton aus dem vertikalen Finanzausgleich zurückzieht. Damit würden zwar rund 25 Mio. Franken
1070.1 - Interpellationstext
unbereinigten Überkapazitä- ten und der sehr hohen Kosten keine zustimmende Mehrheit findet. Sicher ist sich der Regierungsrat dieser Risiken bewusst. Er kennt aber auch den Zeitdruck, der für die Lösung mutmassliche Gesamtkosten von ca. 200 Mio. statt 180 Mio. resultieren werden. Dieses Kosten- niveau ergibt sich aus der Vorlage Nr. 1042.2/1040.2/1041.2/1044.2 - 10963, Seite 22, wo der Regierungsrat selbst mit nachvollziehbaren Gesamtkosten? Die Erfahrung lehrt uns, dass bei Investitionen, die eine Sparaktion über sich er- gehen lassen mussten, die Gefahr gross ist, dass das Projekt am Schluss doch höhere Kosten verursacht
2313.1a - Synopse
; c. keine neuen publikumsintensiven oder sonst störenden Gewerbe. An folgenden Standorten müssen sich die durch die Nut- zungsplanung zugelassenen Veränderungs- und Entwicklungs- möglichkeiten in ihrer ; c. keine neuen publikumsintensiven oder sonst störenden Gewerbe. An folgenden Standorten müssen sich die durch die Nut- zungsplanung zugelassenen Veränderungs- und Entwick- lungsmöglichkeiten in ihrer Entwicklungsmöglich- keiten in den Weilern Breiten/Breitfeld (P 5) und Bibersee (G 7) beschränken sich auf die rechtsgültigen kommunalen Richt- und Nutzungspläne. Die baulichen Möglichkeiten dürfen nicht

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