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2301.1 - Postulatstext
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nachvollziehbar. Verlangsamt sich, wie nunmehr geplant, das Bevölkerungswach s- tum hingegen, muss sich dies auch auf die Personalkosten auswirken, weil weniger Personen „verwaltet“ werden müssen. Vorbehalten ist ein verlangsamtes Wachstum bere its berücksichtigt. Ge- mäss Finanzplanung 2014 – 2016 erhöht sich der Personalaufwand in dieser Zeitperiode je- doch jährlich um durchschnittlich 3.3%. Begründet wird
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2376.1 - Interpellationstext
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private Dritte, auf die der Kanton öffentliche Auf- gaben übertragen hat. Auf der Inventarliste finden sich unter anderen die Frauenzentrale des Kantons Zug, der Verein punkto Jugend und Kind Zug, die Paar- Aufgaben wahrnimmt. Leitet der Regierungsrat aus dieser Bestim- mung rechtliche Konsequenzen für sich selber ab, wenn er öffentliche Aufgaben an Drit- te auslagert, etwa unter dem Aspekt des Gleichbe
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1074.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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der Kanto- nalen Verwaltung geführt werden. Regierung und vorberatende Kommission be- tonen, dass es sich bei den beiden Diensten um zwei verschiedene Fachbereiche handelt, die fachlich je eigenständig geführt Standortfrage: Neue Informationen In ihrem Bericht vom 3. Dezember 2002 geht die Regierung davon aus, dass sich als Standort für die Ambulanten Psychiatrischen Dienste das Opus-Gebäude an der Dammstrasse 21 in während die Konditionen für den Standort Damm- strasse 21 unverändert hoch blieben. Ausserdem hat sich kurzfristig eine Möglichkeit geboten, in der Gemeinde Baar Räumlichkeiten an der Rathausstrasse 1
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1076.05 - Anträge der vorberatenden Kommission
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eb 2 Die Stiftung bemüht sich aktiv um Einnahmen. Sie achtet darauf, dass dadurch die Erfüllung ihrer Aufgaben nicht beeinträchtigt wird. Artikel 6 An der Stiftung können sich weitere Gemeinden beteiligen Regierungsrat, zwei vom Stadtrat auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Der Rat konstituiert sich selbst. 2 Der Stiftungsrat ist das Führungsorgan der Stiftung. Er hat insbesonde- re folgende Aufgaben:
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1076.08 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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eb 2 Die Stiftung bemüht sich aktiv um Einnahmen. Sie achtet darauf, dass dadurch die Erfüllung ihrer Aufgaben nicht beeinträchtigt wird. Artikel 6 An der Stiftung können sich weitere Gemeinden beteiligen Regierungsrat, zwei vom Stadtrat auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Der Rat konstituiert sich selbst. 2 Der Stiftungsrat ist das Führungsorgan der Stiftung. Er hat insbesonde- re folgende Aufgaben:
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1076.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. September 2003
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eb 2 Die Stiftung bemüht sich aktiv um Einnahmen. Sie achtet darauf, dass dadurch die Erfüllung ihrer Aufgaben nicht beeinträchtigt wird. Artikel 6 An der Stiftung können sich weitere Gemeinden beteiligen Regierungsrat, zwei vom Stadtrat auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Der Rat konstituiert sich selbst. 2 Der Stiftungsrat ist das Führungsorgan der Stiftung. Er hat insbesonde- re folgende Aufgaben:
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1076.03 - Antrag des Regierungsrates
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eb 2 Die Stiftung bemüht sich aktiv um Einnahmen. Sie achtet darauf, dass dadurch die Erfüllung ihrer Aufgaben nicht beeinträchtigt wird. Artikel 6 An der Stiftung können sich weitere Gemeinden beteiligen Regierungsrat, zwei vom Stadtrat auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Der Rat konstituiert sich selbst. 2 Der Stiftungsrat ist das Führungsorgan der Stiftung. Er hat insbesonde- re folgende Aufgaben:
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1083.4 - Anträge der vorberatenden Kommission
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im Bereich der Landes-, Orts- sowie Personengeschichte und regt Publikationen an; f) setzt sich für die Sicherung von archivwürdigen Unterlagen Dritter ein, wenn sie von kantonaler Bedeutung sind. Es ist Archivgut gelten Unterlagen, die ein Archiv zur Aufbewahrung über- nommen hat. 4 Archive sind Stellen, die sich mit der Überlieferungs- und der histori- schen Bewusstseinsbildung befassen, indem sie Unterlagen welches das Archiv durch Schenkungen oder durch Depotverträge mit Dritten übernommen hat, richtet sich nach den entsprechenden Verträgen. 2 Fehlt eine solche Regelung, gelten die Bestimmungen dieses Gesetzes
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1083.2 - Antrag des Regierungsrates
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im Bereich der Landes-, Orts- sowie Personengeschichte und regt Publikationen an; f) setzt sich für die Sicherung von archivwürdigen Unterlagen Dritter ein, wenn sie von kantonaler Bedeutung sind. Es ist Archivgut gelten Unterlagen, die ein Archiv zur Aufbewahrung über- nommen hat. 4 Archive sind Stellen, die sich mit der Überlieferungs- und der histori- schen Bewusstseinsbildung befassen, indem sie Unterlagen welches das Archiv durch Schenkungen oder durch Depotverträge mit Dritten übernommen hat, richtet sich nach den entsprechenden Verträgen. 2 Fehlt eine solche Regelung, gelten die Bestimmungen dieses Gesetzes
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1105.1 - Motionstext
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stetig den neuen Anforderungen angepasst werden. Die Spezi- alisierung in der juristischen Arbeit hat sich auch fortgesetzt. Das System des Kantons Zug, neben den vollamtlichen Verwaltungsrichtern noch ne restriktive Unvereinbarkeitsregel schränkt die Anzahl der potentiellen Kandi- daten stark ein, weil es sich diese aus beruflichen Gründen nicht leisten können, mit einem Mandat als nebenamtlicher Verwaltungsrichter Zugerischen Verwaltungsgerichts mit neben- amtlichen, fachlich versierten Richtern in Frage gestellt, weil sich die qualifizierten Personen nicht zur Verfügung stellen können. Dem Motionär liegt daran, dem Gericht