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1119.2 - Bericht und Antrag der Strassenbaukommission
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mit Kostenvoranschlag vor. Eine Wiedergabe des Projektbeschriebes usw. in diesem Bericht erübrigt sich somit. 2. Eintretensdebatte Nach einer kurzen Orientierung über die Vorlage und das Projekt durch Projekt noch andere Mass- nahmen innerhalb des Kantones zu treffen sind. Gemäss Baudirektion handelt es sich im vorliegenden Falle um das grösste diesbezügliche Projekt. Es gibt noch mehrere Anpassungen entlang wiederholt Projekte letztlich billiger abgerechnet worden seien. Auch im vorliegenden Falle werde sich die Baudirektion sehr bemühen, die Kosten tief zu halten. Man könne jedoch nicht alles im Voraus
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1145.1 - Motionstext
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zusammenleben, c. welche sich wenigstens sechs Monate zuvor in einer öffentlichen Urkunde gegenseitig schriftlich verpflichtet haben, einen gemeinsamen Haushalt zu führen und sich Bei- stand und Hilfe zu mindestens zwei Jahren kein gemeinsamer Haushalt besteht. Von Amtes wegen erfolgt die Löschung, wenn sich ein Partner/eine Partnerin verheiratet oder den Wohnsitz im Kanton Zürich aufgibt. IV. Wirkungen Paragraph
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1110.1 - Motionstext
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und 3 zu verbessern, erstmals beim Staatsvoranschlag 2004. 2. Die Steuerungsmöglichkeiten beziehen sich auf die gebundenen Ausgaben, bei denen die zugrundeliegenden Rechtsnormen dem Kantonsrat einen Ermes- Begründung: 1. Die Motion ist aufgrund von § 38 Abs. 1 der Geschäftordnung „motionsfähig“. Es handelt sich hier um eine bestimmte Massnahme zu einem Geschäft, das in die Kompetenz des Kantonsrates fällt ( auf Antrag aus dem Rat geändert werden kann. 5. Diese Motion ist sofort zu behandeln. Dies drängt sich auf, weil die Budget- richtlinien 2004 durch den Regierungsrat bereits erlassen worden sind und diese
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1151.1 - Motionstext
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Mitglieder des Kantonsrates, bzw. des Grossrates unterstützen; ob sie z.B. einen Kinderhort führen oder sich an den Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung beteiligen. Einige Kantone sind in dieser Frage Vorschlag käme allen Beteiligten (Kantonsrätinnen und Kantonsräten - Kindern - Kanton) zu Gute und liesse sich gut umsetzen. � Die Eltern (Kantonsrätin & Partner / Kantonsrat & Partnerin) suchen für ihr(e) Kind(er) familienergänzende Kinder- betreuung nach Möglichkeit in ihrer Wohngemeinde regeln. � Die Kinder brauchen sich nicht für die wenigen Sitzungstage im Monat auf etwas ganz Neues einzustellen, sondern können in ihrer
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1166.1 - Motionstext
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auch für Kinder, die sich noch mehr als Erwachsene am Lebensstandard ihrer Umgebung orientieren. Das Kriterium des Aufwachsens in Würde geht darum über die enge materielle Sicherung hinaus. Viele Familien Kind grundsätzlich gleich (oder zumindest nicht von der Einkommenshöhe abhängig). Kein Paar sollte sich aus finanziellen Gründen gegen Kinder entscheiden müssen. Dieser Grundsatz ist vor allem für Paare garantiert ihr ein Mindesteinkommen. Ab dem zweiten Jahr nach der Geburt fällt dieser Anspruch weg. Wenn sich die Familie bis zu diesem Zeitpunkt nicht neu orientieren konnte (besser bezahlte Arbeit), wird der
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1189.1 - Interpellationstext
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nnen und Ausländer zu integrieren. Der Staat beschäftigte sich in erster Linie im Bildungs- wesen mit Integrationsfragen und beschränkte sich im Übrigen darauf, subsidiär in der Integration engagierte innerhalb der kantonalen Verwaltung in Bezug auf In- tegrationsfragen? Welche Ämter beschäftigen sich mit Integrationsfragen mit welchem Auftrag? Wie sind die entsprechenden Bereiche personell dotiert
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1173.1 - Motionstext
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liegen ist der Grund der Nicht- erledigung anzugeben. 3. Sofern aus der Sicht des Regierungsrates bei erheblicherklärten Motionen sich die Sachlage zwischenzeitlich stark verändert haben sollte oder die Ausar- Kantonsrat erheblich erklärte Mo- tionen vor, die noch nicht erledigt worden sind. Dabei handelt es sich zum Teil um wichtige wie auch längst fällige Geschäfte und es ist unklar, wann diese dem Rat zur Umstand lähmt einen effizienten Betrieb des Kantonsrates und die zu langen Bearbeitungsfristen wirken sich sehr nachteilig auf die entsprechenden Sachthemen aus, was auch schon von diversen Mitgliedern des
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1122.1 - Motionstext
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im Grundbuchwesen gibt es mehrere Tarifpositionen, die Gemeng- steuercharakter haben. Es handelt sich hierbei um Gebühren, die zusätzlich zur ausgewiesenen Gebühr eine Steuer enthalten, z.B. die Gebü ergibt dies eine Gebühr von CHF 300.00, welche als aufwandgerecht qualifiziert werden kann. Erhöht sich aber die Pfandsumme auf beispielsweise CHF 800'000.00, so ergibt dies bei einem Satz von 3‰ eine Gebühr als bei einer Schuldbrief- errichtung mit einer Pfandsumme von CHF 100'000.00. Der Aufwand bleibt sich unabhängig der Höhe der Pfandsumme grundsätzlich gleich. Deshalb enthält die Gebühr für die Schul
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1155.7 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Der guten Ordnung halber halten wir fest, dass sich bei der regierungsrätlichen Vorlage auf der ersten Seite ein Tippfehler eingeschlichen hat: es handelt sich um Vorlage Nr. 1155.6 und nicht um Nr. 1555 gestellte MWSt als Vorsteuer in Abzug gebracht werden und die effektiv benötigte Kreditlimite reduziert sich auf rund 399'600 Franken. In der Schlussabrechnung wurde diese Limite um rund 24'000 Franken unte
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1172.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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n Rahmen die Gründung vorgenommen werden soll. In den zur Verfügung stehenden Unter- lagen finden sich keine Angaben dazu, wie hoch das Aktienkapital sein wird bzw. wie hoch die Sacheinlage bewertet wird Möglichkeit zur direkten Einflussnahme vergeben. Die Einflussmöglichkeit des Kantonsrates be- schränkt sich darauf, bei einer allfälligen Änderung des Basisleistungsauftrages über das Budget einzugreifen. 1172 Zug ist im Zugzwang und kann lediglich ein Ja oder ein Nein zum Beitritt beschliessen. Deshalb hat sich nach dem unbestrittenen Eintreten auf die Vorlage eine Detailberatung erübrigt. 3. Empfehlung an den