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1829.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
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eiter Strassenbau, über die Vorlagen. Damit hat sich die Kommission ein Bild des Projektes machen können. Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass es sich bei diesem Projekt um eine reine Strassen- sanierung licher Bericht sowie ein Antrag vor. Eine Wiedergabe der Ausgangslage in diesem Bericht erüb- rigt sich deshalb. 2. Eintretensdebatte Zu Beginn der Sitzung orientierten Baudirektor Heinz Tännler, Kanto n Sit- zung am 17. August 2009 beraten. Regierungsrat Heinz Tännler vertrat das Geschäft aus der Sicht der Regierung. Er wurde von Kantonsingenieur Hannes Fässler, Stefan Vollmann, Abtei- lungsleiter
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1672.06 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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-Konkordat stehen, materiell gar nicht beurteilt. Die Stawiko fühlte sich nicht in der Lage, dieses Geschäft zu beraten, ohne sich dabei auf ei- nen aussagekräftigen Bericht der vorberatenden Kommission (Stawiko) hat die Vorlage Nr. 1672.2 - 12732 an der Sitzung vom 12. Januar 2009 nicht beraten. Es handelt sich um ein unübersichtliches, verschachteltes Geschäft. Der Regierungsrat ver- knüpft den Beitritt zum
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1799.1 - Interpellationstext
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stellt sich die Regierung grundsätzlich zu diesem Anliegen? 3. Wäre die Umsetzung dieses Anliegens mit Blick auf vertragliche Bindungen (Tarifver- bund / SBB etc.) überhaupt denkbar? 4. Wie stellt sich die haben, zumal der Volkswirtschaftsdirektor die Meinung geäussert haben soll, der Kanton Zug könnte sich dies finanziell leisten. Wenn gleich- zeitig die Standortattraktivität erhöht und die Überlastung
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1690.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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für die allgemeine öffentliche Aufgaben- erfüllung zur Verfügung. In den letzten Jahren handelte es sich um folgende Beträge: 2006: 4.4 Mio. Franken; 2007: 4.6 Mio. Franken; 2008: 4.7 Mio. Franken; 2009 schlägt dafür die Schaffung «Separatfonds für flankie- rende Massnahmen» vor. Finanzrechtlich handelt es sich beim Vorschlag des Motionärs wohl um eine Spezialfinanzierung gemäss § 8 des Gesetzes über den Fi kantonalen LSVA-Anteils an den allgemeinen Staatshaushalt am Besten erfüllt werden können und dass sich deshalb die Schaffung eines zusätzlichen zweckgebundenen Fonds erübrigt. 6. Antrag Wir beantragen
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1765.1 - Interpellationstext
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Hallenbad weist einen Sanierungsbedarf in baulicher, sanitärer und energie- technischer Hinsicht auf. Da sich die klosterinterne Nutzung für die kleiner gewordene Schwes- terngemeinschaft stark reduziert hat klostereigenen Nutzung. Leider ist weder die Gemeinde Menzingen noch der Kanton daran interessiert, sich an einer Sanierung und an den anfallenden Betriebskosten zu beteiligen. Im Kanton Zug herrscht seit den Schulen. So in Unterägeri, Risch, Walchwil und Hünenberg. Bildungsdirektor Pat- rick Cotti setzt sich jetzt für eine Abklärung der Möglichkeit ein, auch in den vier ge- nannten Gemeinden Schwimmunterricht
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1866.1 - Postulatstext
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lich zu ändern. Bei Entscheidungen der SSK, die materiell nicht Gesetzescharakter aufweisen, äussert sich der Regierungsrat - oder zumindest der kantonale Finanzdirektor - vorgängig zur Umsetzung der Wegleitungen ge Grundlage und schon gar nicht über gesetzgeberische Kompetenzen. In jüngster Vergangenheit hat sich die SSK zunehmend in heikle politische Bereiche einge- mischt und ganz direkt versucht, zu legiferieren hat, ist störend. Diese bedenkliche Eigendynamik muss unterbunden werden. Als problematisch erweisen sich u.a. die Kreisschreiben, die faktisch oft Verordnungs- bzw. Gesetzescharakter entwickelt haben. Konkrete
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1874.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Präzisierung, dass sich der Investitionsbeitrag der Stadt Zug auf maximal 2.2 Mio. Franken beläuft. Damit sind wir einverstanden. Die Stawiko hält der guten Ordnung halber fest, dass es sich beim beantragten noch dazugerechnet werden müssen. Die gesamten Kos- ten für den Ausbau des Sockelgeschosses werden sich demnach auf maximal 6.29 Mio. Fran- ken belaufen. Auf Seite 8 des regierungsrätlichen Berichtes ist
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1892.4 - Antrag der vorberatenden Kommission
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Vertrauensärzte stellen ihren Auwand beim Amt für Zivilschutz in Rechnung. Die Entschädigung richtet sich nach den Ansätzen der Militärversicherung. 1) SR 520.1 2) SR 520.11 3) SR 520.15 4) BGS 111.1 Kanton stören, können von der Einheitskomman- dantin oder vom Einheitskommandanten weg gewiesen werden. 2 Wer sich der Wegweisung widersetzt, kann mit polizeilicher Gewalt weggeführt und ferngehalten werden. 3 We hren Das Baubewilligungs- und Einspracheverfahren, soweit es Schutzraum- bauten betrifft, richtet sich nach den Bestimmungen des kantonalen Pla- nungs- und Baugesetzes. § 26 Entscheide betreffend Ersatzabgabe
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1892.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Vertrauensärzte stellen ihren Aufwand beim Amt für Zivilschutz in Rechnung. Die Entschädigung richtet sich nach den Ansätzen der Militärversicherung. 1) SR 520.1 2) SR 520.11 3) SR 520.15 4) BGS 111.1 Kanton stören, können von der Einheitskomman- dantin oder vom Einheitskommandanten weg gewiesen werden. 2 Wer sich der Wegweisung widersetzt, kann mit polizeilicher Gewalt weggeführt und ferngehalten werden. 3 We hren Das Baubewilligungs- und Einspracheverfahren, soweit es Schutzraum- bauten betrifft, richtet sich nach den Bestimmungen des kantonalen Pla- nungs- und Baugesetzes. § 26 Entscheide betreffend Ersatzabgabe
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1892.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. Dezember 2010
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Vertrauensärzte stellen ihren Aufwand beim Amt für Zivilschutz in Rechnung. Die Entschädigung richtet sich nach den Ansätzen der Militärversicherung. 1) SR 520.1 2) SR 520.11 3) SR 520.15 4) BGS 111.1 Kanton stören, können von der Einheitskomman- dantin oder vom Einheitskommandanten weggewiesen werden. 2 Wer sich der Wegweisung widersetzt, kann mit polizeilicher Gewalt weggeführt und ferngehalten werden. 3 We hren Das Baubewilligungs- und Einspracheverfahren, soweit es Schutzraum- bauten betrifft, richtet sich nach den Bestimmungen des kantonalen Pla- nungs- und Baugesetzes. § 26 Entscheide betreffend Ersatzabgabe