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1892.2 - Antrag des Regierungsrates
Vertrauensärzte stellen ihren Auwand beim Amt für Zivilschutz in Rechnung. Die Entschädigung richtet sich nach den Ansätzen der Militärversicherung. 1) SR 520.1 2) SR 520.11 3) SR 520.15 4) BGS 111.1 Kanton stören, können von der Einheitskomman- dantin oder vom Einheitskommandanten weg gewiesen werden. 2 Wer sich der Wegweisung widersetzt, kann mit polizeilicher Gewalt weggeführt und ferngehalten werden. 3 We hren Das Baubewilligungs- und Einspracheverfahren, soweit es Schutzraum- bauten betrifft, richtet sich nach den Bestimmungen des kantonalen Pla- nungs- und Baugesetzes. § 26 Entscheide betreffend Ersatzabgabe
1890.2 - Antwort des Regierungsrates
Fraktion betref- fend Prämienexplosion bei den Krankenkassen; Vorlage Nr. 1819.2 - 13152). 2. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Idee einer Einheitskrankenkasse in der Grundver- sicherung? Das Hauptargument halbiert. Damit weist der Kanton Zug heute die geringste Bettendichte in der Schweiz auf. Zudem setzt er sich sehr aktiv für nachhaltige Gesundheitsförderung und Prävention ein, um die Kosten und damit den P Regierungsrat unterstützt schliesslich die Bestrebungen der Gesundheitskommission des Nationalrates, die sich für Förderung der Managed Care einsetzt und hierfür Anreize schaffen will. Die verbesserte Koordination
1915.6 - Antrag der Alternativen Grünen Fraktion zur 2. Lesung
bräuchten, gehen beim Projekt Städtlerwald weitgehend leer aus. Die Alternative Grüne Fraktion setzt sich für tatsächliche und effektive grüne Anliegen ein und will den eigentlichen Richtplanauftrag gemäss und Autobahn kurz- bis mittelfristig ein völlig isolierter Le- bensraum entsteht. Dabei handelt es sich nicht um irgendeinen Urbanraum ohne ökologisches Potenzial. Im Gegenteil. Neben den Siedlungsgebieten BLN-Gebiete. Entgegen allen Beteuerungen wertet aber die Städtlerwaldbrücke weder den umklammerten Raum in sich auf noch wird die Vernetzung verbessert. Der Richtplanauftrag, nämlich die Lebensrauminsel Ennetsee
1924.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
lungen oder der fehlen- den Verwaltungshandlungen durch die Bürgerinnen und Bürger. Diese könnten sich mittels Be- schwerden zur Wehr setzen. Die Kontrolle funktioniere jedoch nicht in Bereichen, in denen dergleichen. Wesentliche Unterschiede in den verschiedenen Bereichen bestehen diesbezüglich an und für sich nicht. Es kommt auch nicht darauf an, in welcher Rechtsform eine Person für das Gemeinwesen tätig ist ben wahrnimmt. Dies trifft letztlich auf alle Staatsangestellten zu. Aus diesem Grund erübrigt es sich auch, in den einzelnen Ämtern und Abteilungen differenziert nach mehr oder weniger Gefährdungspotenzial
1925.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
lungen oder der fehlen- den Verwaltungshandlungen durch die Bürgerinnen und Bürger. Diese könnten sich mittels Be- schwerden zur Wehr setzen. Die Kontrolle funktioniere jedoch nicht in Bereichen, in denen dergleichen. Wesentliche Unterschiede in den verschiedenen Bereichen bestehen diesbezüglich an und für sich nicht. Es kommt auch nicht darauf an, in welcher Rechtsform eine Person für das Gemeinwesen tätig ist ben wahrnimmt. Dies trifft letztlich auf alle Staatsangestellten zu. Aus diesem Grund erübrigt es sich auch, in den einzelnen Ämtern und Abteilungen differenziert nach mehr oder weniger Gefährdungspotenzial
1964.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
en betreffen würden, zum Vornherein vermieden wer- den. Nach Vorliegen einer Baubewilligung lasse sich die Chance auf Erfolg einer Einsprache besser abschätzen, womit unberechtigte Einsprachen, Bauver unklar ist, ob sie darunter das Rechtsmittel der Einsprache gemäss § 34 ff. VRG verstehen oder ob es sich dabei bereits um eine Verwaltungsbeschwerde gemäss § 39 ff. VRG handelt. Der Unterschied zwischen dieser Möglichkeit Gebrauch machen muss, ansonsten sie oder er sein Einspracherecht verwirkt hat, hat sich in der Praxis bewährt. Dieses Verfahren bietet Gewähr für ein effizientes Verfahren, indem Einwände
1964.1 - Motionstext
sind. Begründung: Wer im Kanton Zug und insbesondere in den Zentren ein Bauvorhaben plant, sieht sich heute auf hohem Mass (Tendenz weiter zunehmend) mit einer Einsprachenflut konfrontiert. Es liegt der heit leiden kann und Bauherrschaften ihre Begehren aus pragmatischen Überlegungen ändern oder an sich ungerechtfertigte Zahlungen leisten müssen um kostspielige Verzögerungen zu vermeiden. Mit dem Mo e im Rahmen der juristischen Prüfung direkt mit dem Bauherrn bereinigt werden. Schliesslich lässt sich die Chance auf Erfolg durch poten- zielle Einsprecher nach Vorliegen einer Baubewilligung besser
2019.2 - Antrag des Regierungsrates
Aufhebung des Konkordats anfallen. Art. 5 Zuständigkeiten 1 Der Konkordatsrat ist zuständig für alle sich aus derAuflösung des Kon- kordats ergebenden Entscheide, soweit diese nicht gemäss PHZ-Statut in die ren-Konferenz Zentralschweiz.Art. 6Abs. 2 wird vor- behalten. Art. 6 Übergangsrecht 1 Fragen, die sich aus der Aufhebung des Konkordats ergeben und nicht bis zum 31. Juli 2013 abschliessend entschieden
1934.2 - Antwort des Regierungsrates
wurde zu demselben Zeitpunkt ein neu aufgestelltes Verkehrmodell 2007/2008 angewendet. Dabei ergaben sich grössere Differenzen (u. a. auf der Rigi- strasse in Baar). Um diese Ungereimtheiten auszuräumen, spielen jedoch eine grosse Rolle. Der aufsummierte Ziel- und Quellverkehr für die ganze Stadt lässt sich nicht auf einzelne Strassenverbindungen (z.B. auf den Stadttunnel) beziehen resp. reduzieren. Die einem Prognosezeitpunkt von ungefähr zehn Jahren als vernachlässigbar bezeichnet werden. Aus der Sicht des Regierungsrates gibt es auch diesbezüglich keine Veranlassung zur erneu- ten Kommunikation von
1961.1 - Motionstext
die zentrale Ressource unseres Landes. Eine ausreichende Ausbildung bildet eine Voraussetzung, für sich und die Familie sel- ber zu sorgen und Steuern zu zahlen. Es dürfte unbestritten sein, dass Investitionen als der Kin- derabzug. Diese gezielte und für die Familien sehr wichtige Entlastungsmassnahme hatte sich bewährt. Seit der Einführung des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) dürfen die Kantone jedoch keinen ist aufgrund des Steuerharmonisierungsgesetzes rechtlich auch gar nicht möglich. Der Bund stiehlt sich hingegen komplett aus der finanziellen Verantwortung und will gar nichts machen. Mit der Standesinitiative

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