Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

12833 Inhalte gefunden
2478.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz; BGS 171.1) vom 4. September 1980 sieht vor, dass sich das Büro des Grossen Gemeinderates aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der Vizepräsidentin oder tatsächlich die Vorsitzenden der Fraktionen im Büro vertreten. Die Zusammensetzung des B ü- ros hat sich laut Auskunft der reformierten Kirchgemeinde sehr bewährt. Die vorber eitenden Fraktionssitzungen gewährleisten, dass jede Fraktion mit zumindest einem Mitglied im Büro vertreten ist. Auf Kantonsebene hat sich die Regelung der Zusammensetzung des Büros des Kantonsrates nach § 7 Abs. 1 GO KR sehr bewährt. Es
2477.1 - Motionstext
des Ständerates äusserte sich hierzu folgendermassen: „J u- gendparlamente sind wertvolle Einrichtungen, in denen sich Jugendliche mit politischen Fragen auseinandersetzen und sich dazu äussern können. Sie
2476.7 - Antrag von Kurt Balmer und Thomas Meierhans zur 2. Lesung
2476.7 - 15119 2. Das Gesetz betrifft das Nachbarrecht. Gemäss Beschluss Version 1. Lesung handelt es sich um eine ganz allgemeine Zugangsbestimmung. Sogar die Gemeinde und der Kanton kann als Nicht-Nachbar gemeint sind. 4. Aus dem Votum von Frau Regierungsrätin Weichelt anlässlich der KR-Sitzung ergibt sich auch nicht klar, ob nun alle Grundeigentümer berechtigt werden sollen oder wie weit ent- fernt dann Nachbar gehört in die Gesetzesbestimmung. Wenn nun dieser Begriff gestr i- chen werden sollte, so stellt sich auch bei einer historischen Auslegung die Frage, wes- halb im Vergleich zur aktuellen gesetzlichen
2480.1 - Antwort des Regierungsrats
einem Ver- sicherungsabzug von 1100 Franken und einem Fremd- oder Eigenbetreuungsabzug von maxi- mal 6000 Franken pro Kind Rechnung getragen. Die damit einhergehenden Mindereinnahmen lassen sich nicht genau Ausbildungszulagen» gestellt. Die Kleine Anfrage beantwortet der Regierungsrat wie folgt: 1. Wie stellt sich der Regierungsrat grundsätzlich zur Initiative «Familien stärken»! Der Regierungsrat empfiehlt, in für Familienzulagen, Mutterschaftsentschädigung und Kran- kenkassenprämienverbilligungen summieren sich auf rund 10 Milliarden Franken. Hinzu kom- men die Ausgaben für Kinderrenten in AHV und IV sowie die
2537.1 - Postulatstext
en und unsolida- rischen Dominanz der Nehmerkantone wirksamer schützt. 4. Der Regierungsrat setzt sich beim Bundesrat dafür ein, dass die nächste Anpassung des Bundesbeschlusses über die Festlegung der Konstruktionsfehler und setzt Fehlanreize. So wird das Ressourcenpoten- zial falsch berechnet, was sich zu Ungunsten des Kantons Zug auswirkt. Darauf weist der Ka n- ton Zug seit Jahren hin. Zudem werden wie der Aargau oder die Waadt zu den Nehmerkantonen gehören. Der NFA-Beitrag des Kantons Zug erhöhte sich zwischen 2008 und 2015 um 75.7 Prozent auf 316.6 Millionen Franken. 2015 leistet Zug einen Prokopfbeitrag
2540.1 - Interpellationstext
Kantons Zug ist aufgeführt, dass der Regierungsrat auf d as Ver- waltungszentrum 3 (VZ3) verzichten und sich auf den Bau des Hauptstützpunkts der ZVB ko n- zentrieren will (Auszug aus Massnahmenliste zum En hat also der Regierungsrat entschieden, auf das VZ3 zu verzichten. Zu diesem En t- scheid stellen sich Fragen; nicht zuletzt tangiert dieser Entscheid den erwähnten Kantonsrat s- beschluss vom 3. Mai 2012 (exkl. Lösung für den RDZ) nicht gestoppt wurden resp. werden, also weiter geplant wird: wie lässt sich das mit dem oben erwähn- ten Entscheid des Regierungsrats, auf das VZ3 zu verzichten, vereinbaren
2516.1 - Motionstext
Ausgleichsleistung einer bezugsberechtigten Einwohnergemeinde mit Erschliessung durch die SBB reduziert sich um den Faktor Epsilon (Ɛ). 4. Der Betrag, um den die Ausgleichsleistung reduziert wird, wird den strukturschwachen Gemeinden einen relativ kleinen Teil der Ausgleichssumme erhalten. Zudem beteiligt sich heute der Kanton mit 4.5 Millionen Franken am Ausgleich, was grundsätzlich systemwidrig ist. Ziel erreicht würde. Somit ist ein pragmatischer Ansatz gesucht. Als wesentlicher struktureller Vorteil hat sich in der Vergangenheit ein Eisenbahnanschluss erwiesen und auch heute noch ist die optimale Erschliessung
2541.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Begehren wie folgt: 3.2. Die rechtlichen Grundlagen für die Festlegung des Ressourcenausgleichs finden sich in der Bundesverfassung und im FiLaG: - In Art. 135 Abs. 2 BV sind die Ziele des Ressourcenausgleichs die Festlegung der Grundbeiträge des Ressourcenausgleichs für die Beitragsperiode 2016–2019 haben sich der Regierungsrat und der Kantonsrat für eine Mindestausstattung von 85 Prozent auch für die nächste Abs. 3 FiLaG korrekt umgesetzt wird und keine Überdotation stattfindet. Es ist dafür zu sorgen, dass sich der Begriff «Mindestausstattung» auf alle Kantone und nicht nur auf den res- sourcenschwächsten bezieht:
2547.4a - Beilage Synopse
Einschränkungen und Aufla- gen ihrer Bewilligung gelten auch für diese Tätigkeit. Diese Personen müssen sich vorgängig bei der Gesundheitsdirek- tion melden. 1 Angehörige eines im Kanton Zug bewilligungspflichtigen Einschränkungen und Auflagen ihrer Be- willigung gelten auch für diese Tätigkeit. Diese Personen müssen sich vorgängig bei der Gesundheitsdirektion mel- den. § 19 Ausserordentliche Ereignisse § 19 Abs. 2 (neu) e mit einer kantonalen Betriebsbewilligung, die Notfalltransporte durchführen, sind verpflichtet, sich der rettungsdienstlichen Einsatzleitzentrale anzuschliessen. 3 Die Gesundheitsdirektion kann weitere
2547.3a - Beilage Synopse
Einschränkungen und Auflagen ihrer Bewilligung gel- ten auch für diese Tätigkeit. Diese Personen müssen sich vorgängig bei der Gesundheitsdirektion melden. 1 Angehörige eines im Kanton Zug bewilligungspflich- schränkungen und Auflagen ihrer Bewilligung gelten auch für diese Tätigkeit. Diese Personen müssen sich vorgängig bei der Gesundheitsdirektion melden. § 19 Ausserordentliche Ereignisse § 19 Abs. 2 (neu) mit einer kantonalen Betriebsbewil- ligung, die Notfalltransporte durchführen, sind ver- pflichtet, sich der rettungsdienstlichen Einsatzleitzen- trale anzuschliessen. 3 Die Gesundheitsdirektion kann weitere

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch