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Hünenberger Unternehmeranlass: preisgekröntes Start-up-Unternehmen stellt sich vor
konnten die Teilenehmenden miteinander ins Gespräch kommen und sich gegenseitig austauschen. An grossen Informationstafeln konnten sie sich zudem über die grössten aktuellen Projekte im Raum ZUGWEST orientieren darunter auch Regierungsrätin und Volkswirtschaftsdirektorin Silvia Thalmann-Gut. Die Anwesenden liessen sich im ersten Teil über wichtige Themen aus dem Gemeinderat informieren. Einleitend stellte Renate Huwyler
2014: Verwaltungsgericht
womit sich der jeweilige Eigentümer des Nachbargrundstücks verpflichtet, Gebäude im Abstandsbereich im Voraus und generell zu dulden. Wollen die Nachbarn eine längerfristige und gegenseitige Sicherung ihrer werden kann ein Urteil nur in Bezug auf sein Dispositiv. Ein solches erweist sich als unklar, wenn es aus objektiver Sicht verschieden verstanden werden kann. Ein unvollständiges Dispositiv liegt vor, nicht auf ihre Sicherheit überprüft worden. Die Zufahrt würde nicht dem  geometrischen Normalprofil gemäss SN 640 201 und SN 640 202 entsprechen. Bei der Nordzufahrt Walchwil handelt es sich um eine  V
Bild 2: Gesundheitsdirektor Martin Pfister freut sich mit Direktor Thomas Dietziker und Dr. Regula Blattmann über die Eröffnung.
Gesundheitsdirektor Martin Pfister (Mitte) freute sich anlässlich der Eröffnung des Psychiatrischen Tagesambulatoriums mit Thomas Dietziker, Direktor des Heilpädagogischen Schul- und Beratungszentrums
Rechtspflege
Vorgehen wird der Zeuge auf seine Aussagen «festgenagelt», was dazu führt, dass er sich daran gebunden fühlt und sich bei einer behördlichen Einvernahme nicht mehr frei äussern kann (vgl. Züger, a.a.O die fragliche Eingabe vor Erlass des Urteils zugestellt werden. Nur so kann sie sich darüber schlüssig werden, ob sie sich dazu äussern will. In diesem Sinne ist der Prozesspartei die konkrete Möglichkeit durchaus mit dem vorliegenden Fall vergleichbar. Die Behörden in Schweden erachteten sich als zuständig, da sich die gesetzliche Erbfolge eines schwedischen Staatsangehörigen gemäss dem schwedischen
2010: Regierungsrat
einiger Sicherheit zu erwarten sein. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung hat seit jeher anerkannt, dass sich das Gemeinwesen die für die öffentlichen Anlagen benötigten Flächen auf weite Sicht mit en werden die vorgeschriebenen Sichtfelder eingehalten und damit der Verkehrssicherheit genüge getan. Gemäss der ästhetischen Generalklausel in § 11 BO Unterägeri müssen sich Gebäude hinsichtlich Grösse Gemeinde faktisch auf Vorrat Fläche für ihre Zwecke sichern will. Der Bedarf ist somit nicht nachgewiesen. Bei der Verhältnismässigkeitsprüfung kann man sich auf die Prüfung der Erforderlichkeit beschränken
Zur Entwicklung der öffentlichen Schule in der Schweiz
würden, also die bisherigen Sicherheiten nicht mehr gelten. Ausgespart wurde, dass Schulen sich in ihrer Geschichte die jeweils neuen Medien immer zu Eigen gemacht haben, ohne sich selbst in ihrer institutionellen Die Schule hat sich immer weiterentwickelt und sich den gesellschaftlichen Herausforderungen gestellt, ohne dass ihr Auftrag anders geworden wäre. Die demokratische Legitimation des Wandels ist ... Die Die Schule hat sich immer weiterentwickelt und sich den gesellschaftlichen Herausforderungen gestellt, ohne dass ihr Auftrag anders geworden wäre. Die demokratische Legitimation des Wandels ist dabei kein
2009: Regierungsrat
begründen , ergibt sich für die Behörden des Kantons Zug aus § 20 VRG und Art. 29 Abs. 2 BV. Die Behörde muss sich aber nicht zu sämtlichen Rechtsvorbringen der Parteien äussern, sondern kann sich auf die für Rechtskraft des Beschwerdeentscheides die unterirdische Erschliessung sicherzustellen bzw. zu realisieren.Die Beschwerdeführer wehrten sich gegen den Neubau eines Geräteraumes, eines WC‑Raumes sowie eines offenen als Einfriedung in öffentlich-rechtlicher Sicht zu Recht direkt auf die Grenze gesetzt worden war. Weiter war ein Gartenschopf gegeben, bei dem es sich um eine formell und materiell widerrechtliche
Verwaltungspraxis
ableiten. Dasselbe gilt, soweit er sich auf die Aarhus-Konvention beruft. Art. 4 Abs. 1 der Aarhus-Konvention statuiert zwar, dass jede Vertragspartei sicherzustellen hat, dass die Behörden der Öffentlichkeit ausüben können. Während der letzten sieben Jahre habe er sich ein Leben mit beruflichen Perspektiven aufgebaut. In E., wo er seit 2015 wohne, fühle er sich zu Hause, pflege vielfältige Kontakte zu Einheimischen Einheimischen und habe enge Freundschaften geknüpft. Er habe sich immer um eine gelingende Integration bemüht und möchte sich langfristig in der Schweiz einbürgern lassen, wofür auch die Niederlassungsbewilligung
Sozialversicherung
der Unfallstelle war. Die Parteien sind sich bezüglich dieser Tatfrage nicht einig und aufgrund der Akten lässt sich der Unfallhergang nicht mehr mit Sicherheit rekonstruieren. Zu prüfen ist, ob anhand Es handelt sich nicht um ein gesundheitsbedingtes Mindereinkommen (Erw. 7).Aus dem Sachverhalt: A., Jahrgang 1961, war zuletzt als Monteur (60 %) und Künstler (40 %) tätig und meldete sich am 4. Februar erübrigten sich sodann Weiterungen zum Invalideneinkommen bzw. zum Einkommensvergleich im Allgemeinen, da so oder anders kein gesundheitsbedingtes Mindereinkommen resultieren würde. Mithin erweist sich die
Sozialversicherung
die bisherigen Anstellungen als Techniker HF aus medizinischer Sicht nicht als ungeeignet. Gerade bei der letzten Arbeitsstelle habe es sich um eine abwechslungsreiche, höchstens als leicht bis mittelschwer ausdrücklich fest, es habe sich bei dieser Tätigkeit um eine abwechslungsreiche, als leicht bis mittelschwer einzustufende Tätigkeit gehandelt, welche aus medizinischer Sicht geeignet gewesen wäre. Die Schweiz durchgeführt würde. Schliesslich könne es sich auch nicht darum handeln, die Invalidenversicherung zu entlasten aus dem einzigen Grunde, dass sich der Versicherte aus beachtlichen Gründen im Ausland

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