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2555.1 - Interpellationstext
Zögern in Kauf, illegal und in der Regel ohne gültiges Reisepapier in den Schengen-Raum einzureisen, sich also über geltende Gesetze hinwegzu- setzen. Verschiedene Länder, welche verpflichtet wären, illegal 3 Unglaubhaft sind insbesondere Vorbringen, die in wesentlichen Punkten zu wenig begründet oder in sich widersprüchlich sind, den Tatsachen nicht entsprechen oder massgeblich auf gefälschte oder ve r- fälschte Zeitraum 01.01.2015 bis 31.08.2015 zugeteilt? 2. Wieviele dieser Personen aus welchen Ländern hielten sich bei der Asylgesuchstellung l e- gal im Schengen-Raum auf? 3. Wieviele dieser Personen aus welchen
2661.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
gemäss LA Effektiv Abweichung Begründung 2013 7,76 Mio. 7,45 Mio. -0,31 Mio. Die Abweichung begründet sich durch nachträgliche Budgetkürzun- gen durch den Kanton Luzern bei gleichzeitiger Lohnwachstumsre- nicht Zentral- schweizer Studierenden. 2014 7,94 Mio. 6,71 Mio. -1,23 Mio. Die Abweichung begründet sich ei- nerseits durch ein geringeres Stu- dierendenwachstum als im Leis- tungsauftrag erwartet und anderer- er Belas- tung der Reserven der FHZ. 2015 8,70 Mio. 7,59 Mio. -1,11 Mio. Die Abweichung begründet sich ei- nerseits durch ein geringeres Stu- dierendenwachstum als im Leis- tungsauftrag erwartet und anderer-
2676.1 - Antwort des Regierungsrats
12. April 2016 («Freier Kredit des Regierungsrats und Spesen des Regierungsrats») aufgehoben, wobei sich inhaltlich zwischen den beiden Beschlüssen nur wenig Grundlegendes geändert hat. Die Aufzählungen Staatskasse zu bezahlen: «[…] sowie Essen anlässlich ganztäg iger Sitzungen […]». Der Regierungsrat hält sich an diese vor 25 Jahren einvernehmlich festgelegte Auslegung des Rechtsstellungsgesetzes, was bisher Rechtsstellungsg e- setzes gestützt auf den RRB vom 23. September 1991 ausgelegt. Der Regierungsrat hält sich an diese vor 25 Jahren einvernehmlich festgelegte Auslegung des Rechtsstellungsgesetzes. Der einschlägige
2612.1 - Interpellationstext
die Kantone im Rahmen der Schlussabrechnung 2014 Erhebungen gemacht habe. Das Ergebnis zeigt, dass sich die Rückerstattungen im Jahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöht haben. Es besteht aber aber nach wie vor keine Instanz, welche diese Rückerstattungen kontrolliert. Für die JPK drängt sich daher die Frage auf, wie eine Kontrolle dieser Rückerstattungen an den Ka n- ton gewährleistet werden kann in an die Krankenversicherer (siehe Beilage). 2. Verschiedene Betreibungsämter stellen fest, dass sich das Inkassoverhalten von Krankenvers i- cherern seit der Einführung von Art. 64a KVG per 1. Januar
2622.1 - Antwort des Regierungsrats
europäi- schen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates); der Spielraum des Kantons be- schränkt sich dahingehend, dass er ein höheres Sprachniveau vorsehen kann. Absatz 2 regelt die sog. ordentliche kantonal unterschiedlich und wird von den kantonalen Behörden festgelegt (vgl. Beilage 1). Dies wird sich voraussichtlich mit der vorgesehenen Teilrevision des Ausländerrechts (sog. Integrationsvorlage) ändern Zug (FMZ) eine spezielle Lizenz für eine Kombi-Prüfung mit entsprechenden Modulen erwerben, welche sich bewährt hat und beibehalten werden soll. 3. Gedenkt der Regierungsrat Sonderregelungen einzuführen
2641.00 - Genehmigung des Bundes
es sich um eine Massnahme handelt, die für die Ge- samtwirkung des Agglomerationsprogramms zentral ist. In Kapitel P 3.1.2 werden die thematischen Bereiche und Vorhaben festgelegt, bei welchen sich der ung berücksichtigt. Mit Schreiben vom 10. März 2017 wurde dem Kanton Zug die Gelegenheit gegeben, sich zum Prü- fungsbericht zu äussem. Der zuständige Regierungsrat hat in seiner Antwort vom 14. März 2017
2656.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Aufgabenzuweisung sowie die Kompetenzdeleg a- tion (Abs. 3). Aus diesen Bestimmungen ergibt sich, dass sich die staatlichen Aufgaben sowie sämtliches Handeln des Regierungsrats und der Verwaltung auf eine wie bei den bereits lancierten Projekten – lediglich aus einer anderen Warte. Der Regierungsrat hat sich bei seinen bisherigen Sparbemühungen mit externen Fachpersonen zur Methodik intensiv ausgetauscht; inneren und äusseren Angelegenheiten (Bst. a), sorgt für die Erhaltung der öf- fentlichen Ordnung und Sicherheit (Bst. b) sowie beaufsichtigt und leitet alle Zweige der Ver- waltung (Bst. c). Gemäss § 2 des Gesetzes
2655.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
verschiedene Nutzungen hat: Im UG ist die Schutzanlage mit Bunker und Lagerbereich untergebracht, während sich im EG und OG das Ausbildungszentrum befindet. Der Lift vom EG ins OG ist unbestritten. Jedoch wird Beilage zum Bericht des Regierungsrats auf Seite 4 erwähnt 1 . Der Antrag wird damit begründet, dass es sich beim Aus- bildungszentrum um einen reinen Zweckbau für Feuerwehren, Rettungsdiensten und der Zivi der Vorlage Nr. 2655.2 - 15244 mit einer Kreditsumme von 12,808 Millionen Franken zuzustimmen. Da es sich um eine übersichtliche Vorlage handelt, verzichten wir darauf, unserem Bericht eine Synopse beizulegen
2626.1 - Motionstext
Es kann nicht sein, dass sich der Städtebau im Kanton Zug auf die gute Gestaltung von einzel- nen Überbauungen und öffentlicher Plätzen beschränkt. Wettbewerbe alleine sichern keinen guten Städtebau. Es Richtplananpassung dem Kantonsrat vorzulegen. Der Siedlungsraum im Talboden des Kantons Zug entwickelt sich mehr und mehr zu einem stark verdichteten, kompakten Siedlungsteppich. Eine städtisch geprägte Ag Qualitäten der Siedlungen zu gewährleisten. Was fehlt, ist eine Gesamtsicht, eine Vision, ein Leitbild wie sich dieser Siedlungsteppich zu einer lebenswerten, verdichteten Stadtlandschaft mit zum Teil urbanen Qualitä
2669.1 - Motionstext
gut ausnu t- zen sollten. Der Wähler kann sich auch besser ausdrücken und zwischen guten und akzeptab- len Kandidaten unterscheiden. Ausserdem stehlen sich Kandidaten mit ähnlichem Profil nicht gegenseitig D Wertung E W1 1000 9 7 8 0 0 W2 1000 7 9 7 0 0 W3 1500 5 8 9 0 1 W4 1500 0 0 0 8 9 Daraus ergeben sich aus der ersten Zählung: Kandidat A Kandidat B Kandidat C Kandidat D Kandidat E Summe 23500.00 28000

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