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1624.9 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
vorzulegen. Obwohl die Nordzufahrt bereits im September 2009 dem Verkehr übergeben wurde, verzögerte sich die Schlussabrechnung. Der Regierungsrat weist in seinem Bericht darauf hin, dass bis im August 2013 Tiefbauamt hat wie folgt geantwortet: «Bei den vorgesehenen Ausgaben im Fertigstellungskredit handelt sich um Wertberichtigungen von Strassenflächen am Knoten Süd-/Weststrasse, welche nach den Kreditabrechnungen Bund und den Gemeinden erfolgt sind. Auf die Bundesbeiträge hat dieses Vorgehen keine Einfluss, da sich um rein buchhalterische Berichtigungen handelt. Die ursprüngliche Parzelle beinhaltete Landwirtschafts-
1745.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichts
als einzige Instanz entschied). Auf ein Einspracheverfahren ist bewusst verzichtet worden, da es sich bei den Entscheiden über Steuererlasse nicht um Massenverfügungen handelt wie bei der Steuerveranlagung zirka 100 Fällen ein Weiterzug erfolgt. Da ein kurzer und rascher Rechtsmittelweg vonnöten ist, damit sich die finanziellen und persönlichen Verhältnisse eines Gesuchstellers nicht während des Verfahrens Hände eines Einzelrichters legt, der ra- scher handeln kann als eine Kollegialbehörde. Es empfiehlt sich daher, § 6 der Geschäftsord- nung durch eine Ziff. 3 zu ergänzen, die bestimmt, dass die Beurteilung
1816.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Frist beschlossen wird, geht diese vor (Abs. 3). Parlamentarische Vorstösse, die im Kantonsrat für sich allein oder in Zusammenhang mit ande- ren Geschäften seit Ende April 2009 bereits hängig sind, werden betreffend Entlastung der Kinder- gartenklassenlehrpersonen vom 31. Januar 2008 (1634.1 - 12606) Nachdem sich infolge der Teilrevision des Schulgesetzes eine generelle Überprüfung der Arbeitszeiten und Arbei Prüfungsarbeiten an die Hand ge- nommen und konkrete Umsetzungsvorschläge ausgearbeitet. Aus heutiger Sicht werden diese bis Ende 2012 vorliegen. Fristerstreckungsantrag: Einreichung der Vorlage bis Ende 2012
1637.1 - Interpellationstext
Betreuenden zu Hause. Dies würden wir sehr begrüssen. Betreffend eine kantonale Koordinationsstelle sind sich die Heimleiter und der Ge- sundheitsdirektor uneins. Andere Massnahmen wie das Ankurbeln der Spit sowie der Bau von Alterswohnungen werden offenbar von den Heimleitern unterstützt. Trotzdem stellt sich gerade bei der Spitex die Frage, ob die Gemeinden bereit sein werden, die Kosten für einen Ausbau dieser von ihm vorgeschlagenen Massnahme der Spitex und auch anderen anerkannten Organisationen, die sich in der Übergangspflege engagieren, finanzielle Beiträge zukommen zu lassen? 4. Ist der Kanton bereit
1653.2 - Antrag des Regierungsrates
gungspflichtig, ausser es handle sich: a) bei einer Feuerungsanlage um eine Zentralheizung, welche sich in einem Heizungsraum befindet. In solchen Fällen untersteht nur der Heizungs- raum der Bewilligu e Feuerwehr der Stadt Zug ist ausserdem kantonale Chemie- und Strahlenwehr. § 37 Abs. 3 3 Weigert sich die verursachende Person oder deren Versicherung, die Kosten für Einsätze der Öl-, Chemie- und St
1653.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Zug zukünftig eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen werde. Der Sicherheitsdirektor bestätigte, dass die heutige Regelung, welche sich in § 51 Abs. 2 befände, auf den ersten Blick nicht unbedingt einen Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 11. März 2008 (Vorlage Nr. 1653.1 - 12667). Es ergaben sich die folgenden Diskussionspunkte und Änderungen des Gesetzesentwurfs: § 9 Abs. 2 (Amt für Feuerschutz) bestätigte, dass die neue Anlage grundsätzlich nicht mehr durch die GVZG finanziert werde. Früher habe es sich um eine eigentliche Feuerwehralarmanlage gehandelt. Daher sei es auch sinnvoll gewesen, dass sie von
1653.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. April 2009
gungspflichtig, ausser es handle sich: a) bei einer Feuerungsanlage um eine Zentralheizung, welche sich in einem Heizungsraum befindet. In solchen Fällen untersteht nur der Heizungs- raum der Bewilligu Feuerwehr der Stadt Zug ist ausserdem kantonale Chemie- und Strahlenwehr. 2 § 37 Abs. 3 3 Weigert sich die verursachende Person oder deren Versicherung, die Kosten für Einsätze der Öl-, Chemie- und St
1653.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
gungspflichtig, ausser es handle sich: a) bei einer Feuerungsanlage um eine Zentralheizung, welche sich in einem Heizungsraum befindet. In solchen Fällen untersteht nur der Heizungs- raum der Bewilligu Feuerwehr der Stadt Zug ist ausserdem kantonale Chemie- und Strahlenwehr. 2 § 37 Abs. 3 3 Weigert sich die verursachende Person oder deren Versicherung, die Kosten für Einsätze der Öl-, Chemie- und St
1653.5 - Bericht und Antrag des Regierungsrates für die 2. Lesung
abgeschlossen hat, kann sich zur Feuerungskontrolleurin bzw. zum Feue- rungskontrolleur mit eidg. Fachausweis2 weiterbilden (sog. Berufsprüfung). Daneben besteht noch die Möglichkeit, sich zur Kaminfegermeisterin rin oder gelernter Kaminfeger abhängig. II. Begründung Bei der Beratung in der ersten Lesung stellte sich die Frage, was genau mit dem Begriff "Fach- prüfung" gemeint sei. Es sei deshalb zu präzisieren, ob
1721.2 - Antwort des Regierungsrates
einbe- zogen. Bei einer entsprechenden sinnvollen Studienanordnung werden sich die Spitäler im Kanton Zug einer Mitwirkung aber sicher nicht verschliessen. 5. Wie beurteilt der Regierungsrat die Situation durch die Kinder- und Jugendärztinnen/-ärzte or- ganisierter spezifischer Notfalldienst, bei welchem sich mehr als 90 % aller Eltern melden, wenn ihr Kind ein medizinisches Problem hat. Die kranken Kinder bekannt. 6. Welche Präventionsmassnahmen hat er in den letzten Jahren ergriffen? Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die ersten Lebensjahre für die körperliche, geistige und psychische Entwicklung eines

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