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572.15 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
beschloss, dass das Raumprogramm anstelle der Doppelturnhalle eine Sporthalle umfassen solle, sofern sich die Stadtgemeinde Zug daran finanziell beteiligen werde. Der Beschluss trat nach Ablauf der ungenutzten 1'968'872.15 Kreditüberschreitung brutto Fr. 193'072.15 Die Mehrkosten von Fr. 193'072.15 ergeben sich aus der Vergrösserung des Spei- chervolumens im Siehbachkanal, welche die Stadt Zug erst nachträglich 426'606.00 Total Bundessubventionen Fr. 6'051'786.00 Die Abrechnung der Bundessubventionen stützt sich auf die Richtlinien des Bundes vom 1. Mai 1997. Der Neubau wird demnach nach Kostenkategorien und
944.5 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Bau- und Einrichtungskosten belaufen 2 944.5 - 11157 sich gemäss Bericht der Finanzkontrolle auf Fr. 359'459.55. Der Kantonsbeitrag er- rechnet sich wie folgt: Gesamtkosten Fr. 359'459.55 Bundesbeitrag tes Bauen musste nach- träglich ein zweites Behinderten-WC eingeplant werden. Der Bund beteiligte sich anteilmässig an diesen Mehrkosten. Dank zusätzlicher zweckgebundener Zuwen- dungen Dritter war ConSol Behinderung für das Projekt ConSol Office in Zug. I. AUSGANGSLAGE Mit Beschluss vom 28. Februar 2002 sicherte der Kantonsrat dem Verein ConSol, Arbeit für Menschen mit Behinderung Zug, für den Umbau und das
999.09 - Änderungsanträge des Obergerichtes
wird nicht begründet und ist nicht anfechtbar. 999.9 - 11033 3 § 69quater Ankündigung 1Entscheidet sich die Staatsanwaltschaft für das abgekürzte Verfahren, teilt sie dies den Partei- en mit und setzt den wer- den, müssen vor den Zivilgerichten geltend gemacht werden. 2In Bundesstrafsachen verständigt sich die Staatsanwaltschaft mit der Bundesanwaltschaft. § 69quinquies Anklageschrift 1Die Staatsanwaltschaft samt den Verfahrensakten und Zustim- mungserklärungen an das zuständige Gericht wei- 1Entscheidet sich die Staatsanwaltschaft vor Abschluss der Untersuchung für das abge- kürzte Verfahren, teilt sie dies
2429.1 - Interpellationstext
3. Hat die Zuger Regierung sich zu diesem Thema auf nationaler Ebene geäussert, In- struktionen erteilt oder sich sonst wie vernehmen lassen? 4. Plant die Zuger Regierung sich auf nationaler Ebene dazu
2573.2 - Antwort des Regierungsrats
klassen verweilen. Dabei werden sie sich grundsätzliche Kompetenzen der deutschen Sprache aneignen, eventuell fehlende schulische Basiskompetenzen erwerben und sich mit dem schweizerischen Schulwesen vertraut psychischen Gesundheit und in ih- rem Lernvermögen eingeschränkt sind. Seit einigen Monaten verschärft sich die Flüchtlingssituation auch im Kanton Zug. Viele dieser Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich
2588.1 - Interpellationstext
tiefe Quote auf. Für den Kanton Zug wird die Erwerbslosenquote nach ILO nicht publiziert. Es stellt sich die Frage, ob tatsächlich Fachkräftemangel herrscht und warum die Arbeitge- ber/innen und Arbeitn sogenannten Fachkräftemangel unterschiedlich wah r- nehmen. Zu klären ist, ob die Arbeitergeber/innen sich vorwiegend aus Kostengründen für Fachkräfte aus dem Ausland entscheiden. Unklar ist zudem, wie die Fachkräfte aus dem Ausland rekrutiert werden? 6. Kann ausgeschlossen werden, dass die Arbeitergeber/innen sich vorwiegend aus Kostengründen für Fachkräfte aus dem Ausland entscheiden? 7. Wie schätzt die Regierung
2588.2a - Beilage Projekte und Massnahmen
von Migrantinnen und Migranten durch Individualqualifizierung für den Ein- stieg ins Berufsleben Um sich im ausgewählten Berufsfeld rasch orientieren zu können, haben die Interessierten die Möglichkeit, se als Zweitsprache zu besuchen. Ausserdem lernen sie die Kriterien der Berufsreife kennen. Damit sich die Absolventinnen und Absolventen auf dem Arbeitsmarkt mit den erworbenen Kenntnissen ausweisen können Berufserfahrung in der Küche, aber ohne Aus- bildungsabschluss, bietet eine optimale Möglichkeit, sich für den Arbeitsmarkt qualifizieren zu können. Back to work Ehepartner/innen von ausländischen Arb
2596.1a - Beilage 1 Synopse
an den Kantonsrat Aggloprogramm | Subventionierung durch den Bund | P 3.1 P 3.1.2 Der Kanton setzt sich beim Bund für die Mitfinanzierung folgender Projekte im Sinne des Agglomerationsverkehrs ein: a. Bauliche Parkhaus am Bahnhof Baar; h. Stadttunnel Zug; i. allfällig weitere Projekte. P 3.1.2 Der Kanton setzt sich beim Bund für die Mitfinanzierung folgender Projekte im Sinne des Agglomerationsverkehrs ein: a. Bauliche Parkhaus am Bahnhof Baar; h. Stadttunnel Zug; i. allfällig weitere Projekte. P 3.1.2 Der Kanton setzt sich beim Bund für die Mitfinanzierung folgender Projekte im Sinne des Agglomerationsverkehrs ein: a. Bauliche
2596.00 - Genehmigung des Bundes
es sich um eine Massnahme handelt, die für die Ge- samtwirkung des Agglomerationsprogramms zentral ist. In Kapitel P 3.1.2 werden die thematischen Bereiche und Vorhaben festgelegt, bei welchen sich der ung berücksichtigt. Mit Schreiben vom 10. März 2017 wurde dem Kanton Zug die Gelegenheit gegeben, sich zum Prü- fungsbericht zu äussem. Der zuständige Regierungsrat hat in seiner Antwort vom 14. März 2017
2599.5a - Beilage: Revisionsbericht 19-2021
GIBZ ermächtigt, dass entsprechende Vergabeverfahren durchzuführen. Die Zuschlags- kompetenz behielt sich der Regierungsrat jedoch ausdrücklich vor. Es wurde korrekt ein offenes Verfahren für die Beschaffung Ersatz der Audio-/Video-Infrastruktur in Trakt 2 und 4 und der Projektoren im Trakt 2, 4 und 5 belief sich auf Fr. 534 055.70. Die Bewilligung der Auftragsvergaben erfolgten zeit- gleich aber getrennt für Erläuterung eines Ist-Zustandes, der nicht dem erwarte- ten Soll-Zustand (Mangel) entspricht und aus dem sich Hinweise, Empfehlungen oder Beanstandungen erge- ben. «Hinweis» Kleinerer Mangel bzw. Abweichung vom

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