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2451.2 - Antrag des Regierungsrats
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Zuständigkeiten 1 Die Aufgaben, die sich aus der Hundegesetzgebung ergeben, fallen in den Zuständigkeitsbereich der Kantonstierärztin oder des Kantonstierarzts, so- fern dieses Gesetz nicht die Gemeinden für Mitteilung beim Verwaltungsgericht Verwaltungsgerichtsbeschwerde erho- ben werden. 4 Das Verfahren richtet sich nach den Vorschriften des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen1). 1) BGS 162.1 6 [ Wald und Wild im Bereich der Jagd sowie der Hundegesetzgebung auf dem ganzen Kantonsgebiet; Sie haben sich gegenüber der fehlbaren Person mit einem amtlichen Aus- weis zu legitimieren. 2. Übertretungsstrafgesetz
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2785.1 - Motionstext
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vom Volk genehmigt worden, ist ihm zu erwidern, dass sich die finanzielle Lage des Kantons seither drastisch verschlechtert hat. Damit haben sich die Grundlagen des damaligen Volksentscheids erheblich Aufhebung des Beschlusses über den Beitritt zum Kulturlastenkonkordat vorzulegen. Der Kanton Zug hat sich selber einschneidende Sparmassnahmen auferlegt. Dabei muss die Zuger Bevölkerung einen markanten
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2803.1 - Interpellationstext
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ft KPMG Schweiz für das Blockchain- und Krypto-Geschäft zuständig. Bei Kryptowährungen handelt es sich um digitale Zahlungsmittel, die nicht über Banken laufen, sondern ausschliesslich von Privaten generiert Guthaben- und Wertschrifteverzeichnis als «übrige Guthaben» aufgeführt werden. «Es ist also wichtig, dass sich Perso- nen, die Kryptowährungen besitzen, vor Ende Jahr Gedanken machen, wie sie diese deklarieren» Können potentiell interessante Einnahmen für die Staatskasse generiert werden? c) Oder handelt es sich bei der ganzen Entwicklung nicht eher um ein hochriskantes «Himmelfahrtskommando», dem in Kürze durch
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2813.1 - Interpellationstext
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angesprochenen Entwicklungen stellen sich für die CVP-Fraktion die folgenden Fragen: 1. Für welche von solchen Veränderungen betroffenen Sicherheitsaufgaben erachtet sich der Regierungsrat als zuständig? 2 der Altersvorsorge oder des Gesundheitssystems tragen nicht dazu bei, dass sich die Bevölkerung im umfassenden Sinn sicherer fühlt. Ob solcher Entwicklungen leidet das subjektive Sicherheitsgefühl. Die Vorlage Nr. 2813.1 Laufnummer 15643 Interpellation der CVP-Fraktion betreffend Sicherheit vom 19. Dezember 2017 Die CVP-Fraktion hat am 19. Dezember 2017 folgende Interpellation eingereicht: Terrorereignisse
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2823.3a - Synopse
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besteht aus mindestens sieben Mitgliedern. Die Einwohnergemeinden und kantonalen Vereinigungen, die sich statutengemäss dem Denkmalschutz oder verwandten Zielen widmen und seit mindestens fünf Jahren bestehen Denkmälern ge- mäss den §§ 24 ff. dieses Gesetzes steht auch den- jenigen kantonalen Vereinigungen zu, die sich statu- tengemäss dem Denkmalschutz oder verwandten Zielen widmen und seit mindestens fünf Jahren be- Denkmälern gemäss den §§ 24 ff. dieses Gesetzes steht auch denjenigen kantonalen Vereinigungen zu, die sich statutenge- mäss dem Denkmalschutz oder verwandten Zielen widmen und seit mindestens fünf Jahren bestehen
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2823.2 - Antrag des Regierungsrats
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besteht aus mindestens sieben Mitgliedern. Die Einwohnergemeinden und kantonalen Vereinigungen, die sich statutengemäss dem Denkmalschutz oder verwandten Zielen widmen und seit mindestens fünf Jahren bestehen mitzuteilen. Die Be- hörden der Standortgemeinde haben entsprechend Mitteilung zu machen, wenn sie sich mit Bauermittlungs- oder Baugesuchen befassen, welche inventarisierte Denkmäler betreffen. 3 Das Inventar dieses Gesetzes steht auch den in § 12 Abs. 1 genannten denjenigen kantonalen Vereinigungen zu. , die sich statutengemäss dem Denkmalschutz oder verwandten Zielen widmen und seit mindestens fünf Jahren bestehen
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2823.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Auswirkungen. Diese Aus- wirkungen wurde erst nach Traktandierung im Kantonsrat festgestellt, weshalb sich nun die Stawiko ausschliesslich zu § 34 bzw. den finanziellen Auswirkungen im Nachgang zu Wort meldet Handlungsbedarf, freiwillig höhere Zahlungen zu leisten. § 34 Abs. 1 In der Detailberatung standen sich betreffend § 34 Abs. 1 DMSG folgende Anträge gegenüber, die bei einer Mehrfachabstimmung die in den Gemeinden 25 % […] (1 Stimme). 2823.5 - 15895 Seite 3/3 § 34 Abs. 2 In der Detailberatung standen sich betreffend § 34 Abs. 2 DMSG folgende Anträge gegenüber, die bei einer Mehrfachabstimmung die in den
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2839.2 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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Richterinnen und Richter bis zu höchstens 20 Stellenprozenten verändern. Aus § 15 Abs. 2 GOG ergibt sich sodann, dass die Präsidien der Gerichte aus den vollamtlichen Mitgliedern zu wählen sind. Das Gesetz Teilämter habe die Kommission mit 12 zu 3 Stimmen abgelehnt. An der Sitzung vom 6. Mai 2010 sprach sich auch der Kantonsrat mit 60 zu 14 Stimmen für die geltende Regelung und gegen einen Verzicht auf T das geltende Recht Teilzeitstellen (z.B. 2 x 50 Stellenprozente) grundsätzlich zu- lasse, gestalte sich die Umsetzung in der Praxis dennoch als schwierig, wie die SP in einem konkreten Fall festgestellt
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2856.1 - Interpellationstext
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Schulleitung, keinem Personenkreis der Zuger Bildungslandschaft und keiner politischen Partei möglich, sich zu diesem bewussten Schritt von Qualitäts - abbau zu äussern? 2. Weshalb wurde das Pflichtpensum nicht der betroffenen Bereiche in Angriff nehmen möchten, starten allenfalls mit schlechteren Karten. Is t sich die Regierung dieses Zusammenhangs bewusst? 6. Welche Auffangmassnahmen gedenkt die Regierung einzuleiten Schülerinnen und Schülern genutzt wurden, künftig sistieren? 7. Die Zeichen deuten darauf hin, dass sich die Kantonsfinanzen schneller als erwartet e r- holen werden. Wann wird der angeordnete Qualitätsabbau
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2778.1 - Interpellationstext
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Gesundheitswesen und dem damit verbundenen jährlichen Prämienanstieg mit sich bringen könnten? Seite 2/2 2778.1 - 15557 4. Ist es aus Sicht des Regierungsrats sinnvoll, dass ambulante und stationäre Behand- Kantone sind ein wichtiger Akteur im Gesundheitswesen. Als solche sind sie in der Veran t- wortung, sich engagiert und konstruktiv zusammen mit anderen Akteuren dafür einzusetzen, dass die medizinische schon in Erwägung ge- zogen? b) Welchen sozialpolitischen Zündstoff würde eine solche Massnahme mit sich bringen, denn die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler würden vermehrt zur Kasse gebeten? c) Nicht