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2763.1 - Antwort des Regierungsrats
der Sporthallen am Wochenende war wie folgt begründet: Die Kantonsschule Menzingen (KSM) befindet sich in einer Phase starken Wachstums. Dieses Wachstum ist bedingt durch die Eröffnung eines Langzeitgymnasiums Verwaltungsbereich zwei Vollzeitstellen abbauen. Gemäss aktuellen Berechnungen der KSZ präsentiert sich die Situation wie folgt: Bis Ende Juli 2018 kann der Betrieb der Sporthallen an den Wochenenden – 000 Franken. Der Aufwand für den Betrieb am Wochenende beträgt rund 30 000 Franken. Somit beläuft sich der Aufwand aktuell insgesamt auf rund 80 000 Franken. 4. Wann sollen die Hallen der Zuger Bevölkerung
2786.2a - Beilage: Umsetzung Finanzen 2019 im Budget 2018
Wirksamkeit der Einsparungen per 2021 (2020: 1'000'000) Ertrag aus der Gemeindebeteiligung reduziert sich gemäss GöV um 200'000 (siehe RRB vom 21.August 2017) 400'000 400'000 - Stawiko-Sitzung vom 8. November erfolgten Senkung der Einkommensobergrenzen für die Prämienverbilligung 3'500'000 - 3'500'000 Es handelt sich um eine EP-Massnahme «Anpassung der Einkommensobergrenze per Januar 2016. Die Einsparungen sind höher (bereits umgesetzt, aber noch nicht verbucht / nur pro memoria) 1'000'000 - 1'000'000 Es handelt sich um eine EP-Massnahme «Anpassung der Einkommensobergrenze per Januar 2016. Die Einsparungen sind höher
2785.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
überregionaler Kultureinrichtungen [ILV, seit 2010]). Auch die Westschweizer Kantone kooperieren, wobei sich die Zusammenar- beit auf Projekte bezieht und nicht auf die Mitfinanzierung überregionaler Kultur kulturellen Zentrumslasten der Standortkanto- ne Luzern und Zürich. Die Vereinbarungskantone beteiligen sich an den Betriebssubventionen und an den Investitionskosten der überregionalen Kultureinrichtungen. tone vornehmen. Hinzu kommen bilateral ve r- einbarte Abzüge durch Zusatzprotokolle, dank welchen sich die Beiträge der Vereinbarungs- kantone weiter reduzieren. Die gemeinsame Finanzierung der Kultur
2823.8b - Beilage 2 Präsentation
Bundesrat erstellt nach Anhören der Kantone Inventare von Objekten von nationaler Bedeutung; er kann sich auf bestehende Inventare von staatlichen Institutionen und von Organisationen stützen, die im Bereich Streichung von Objekten entscheidet nach Anhören der Kantone der Bundesrat. Die Kantone können von sich aus eine Überprüfung beantragen. 5. April 2018 9 II. Ausgangslage: Bundesrechtliche Vorgaben auf des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 19791 (RPG). Sie können in ihren Richtplänen aufzeigen, wie sich die Gebiete in den einzelnen Objekten des BLN räumlich entwickeln sollen. 2 Sie sorgen dafür, dass
2823.10 - Anträge von Adrian Moos zur 2. Lesung
gestellt werden, sofern sie nicht von regionaler oder nationa- ler Bedeutung sind. Bei Bauten bezieht sich das Alter auf das Datum der rechts- kräftigen Baubewilligung. Massgebend ist das Alter zum Beginn ge- schützt werden können. Die Eigentümer, welche mit dem Denkmalschutzgesetz zu tun haben, müssen sich darauf verlassen können, dass dieses Gesetz dem übergeordneten Recht ent- spricht und die Rechtsanwendung massgebende Bestimmung anzuwenden ist. Zu § 43 (neu): Mit dieser Bestimmung wird klar definiert, dass sich Eigentümer, welche in ein laufendes Ver- fahren involviert sind, auf das neue Recht abstützen können
2823.9 - Anträge der SP- und ALG-Fraktion zur 2. Lesung
Schaffhausen, ergeben sich klare Aussagen, welche den Entscheidungen des Kantonsrats in der 1. Lesung entgege n- stehen. Mit der jetzigen Version des Denkmalschutzgesetzes verbaut sich der Kanton Zug seine unter Schutz zu stellen ist, soll nicht e r- höht werden. Die drei Kriterien sollen je einzeln für sich stehen und nicht zwei von den drei Punkten erfüllen müssen. Mit der Variante der 1. Lesung wird ein Streichen des Wortes «langfristige» Begründung: Hier soll die langfristige Nutzung eines Denkmals sichergestellt werden. Unsere Gesellschaft erlebt eine rasante Entwicklung, was heute gültig ist, wird morgen
2827.1 - Motionstext
einbringen. Viele Gebäude, wie beispielsweise die Steuerverwaltung, kommen zudem in ein Alter, in dem sich die Frage stellt, ob ein Neubau oder eine Sanierung die richtige Lösung ist. Diese schlaglichtartig seine eigenen Areale nicht optimal im Interesse des Kantons bewirtschaften würde. Der Fokus sollte sich weg von der reinen Verwaltung, hin zu einer modernen Immobilienbewirtschaftung entwickeln. 115/sl
2845.3a - Beilage 1 Synopse
befindet sich im Eigen- tum des Kantons. Diesen gesetzlichen Mindestanteil darf der Kanton nicht ver- äussern. 2 Mindestens ein Dritteldie Hälfte des Aktienkapitals plus eine Aktie befindet sich im Eigentum Bankrats regeln die Statuten. § 14a Lohn der Geschäftsleitung 1 Der Lohn der Geschäftsleitung orientiert sich nach dem Median vergleichbarer Kantonalbanken. § 17 Änderung - 3 - [M09] Antrag des Regierungsrats
2904.5 - Ergebnis der 1. Lesung
Kapitaleinlagen nicht mindestens der Hälfte des erhaltenen Liquidationsüberschusses, so vermindert sich der steuerbare Anteil dieses Liquidationsüberschusses um die halbe Differenz zwischen diesem Anteil (geändert) im Kanton gelegene Grundstücke vermitteln. § 59 Abs. 1 1 Der steuerbare Reingewinn setzt sich zusammen aus: 3. (geändert) den der Erfolgsrechnung nicht gutgeschriebenen Erträgen, mit Einschluss
2904.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. September 2019
Kapitaleinlagen nicht mindestens der Hälfte des erhaltenen Liquidationsüberschusses, so vermindert sich der steuerbare Anteil dieses Liquidationsüberschusses um die halbe Differenz zwischen diesem Anteil (geändert) im Kanton gelegene Grundstücke vermitteln. § 59 Abs. 1 1 Der steuerbare Reingewinn setzt sich zusammen aus: 3. (geändert) den der Erfolgsrechnung nicht gutgeschriebenen Erträgen, mit Einschluss

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